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476 Treffer175 msnur geltende Fassungen
UFSL FSRV/0009-L/06Schuldhafte Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnabgaben durch einen EDV-Techniker und seine Gattin; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.06.2006

…gemeldet und am 17. Dezember 2002 nachträglich bezahlt (Abfrage des Abgabenkontos betreffend die SI OEG vom 15. Mai 2006). Betreffend den Voranmeldungszeitraum Dezember 2002 ist die Umsatzsteuervorauszahlung der IS OEG in Höhe von € 284,-- am 17. Februar 2003 fällig geworden, ebenfalls wäre bis zum…

UFSL FSRV/0071-L/05Hartnäckige vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben durch den Inhaber einer Fremdenpension; notwendige Darlegung, warum keine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG; keine absolute Verjährung infolge Anhängigkeit beim VwGH; Strafbemessung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.11.2008

…auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat verzichtet hat. Mit gleichem Schriftsatz brachte J durch seinen Verteidiger in Hinblick auf die vom Verwaltungsgerichtshof angesprochene Beweisfrage, ob der Berufungswerber betreffend die verbleibenden Fakten an Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen allenfalls eine versuchte Hinterziehung an Jahresumsatzsteuern gemäß §…

UFSS FSRV/0029-S/03Aufhebung und Zurückverweisung wegen unterlassenen Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.02.2004

…bis Jänner bzw. Februar 2001 als Geschäftsführer des Nachfolgeunternehmens IS GmbH durchaus tätig gewesen. Daher werde eine Bestrafung des Beschuldigten für eine bewirkte Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von S 456.672,15 für den Zeitraum 12/00-01/01 nach § 33 Abs. 2 lit…

UFSG FSRV/0003-G/06Nichtabfuhr von Umsatzsteuer wegen hohen Forderungsausfällen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)23.03.2006

…Höhe von 3.312,45 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Begründend wurde ausgeführt, der Selbstanzeige komme strafbefreiende Wirkung nicht zu, weil eine Entrichtung der Nachforderung gemäß den abgabenrechtlichen Bestimmungen nicht erfolgt sei. Die Verpflichtung zur Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen…

UFSL FSRV/0013-L/07Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen und Nichtentrichtung von Lohnabgaben eines Architekten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)24.03.2009

…Bw. Hinterziehungen vom Umsatzsteuervorauszahlungen für die Zeiträume Juni, August, September 2003, Jänner bis Dezember 2004, Februar, März und Mai 2005 iHv. insgesamt 37.829,83 € gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowie die Nichtentrichtung/Nichtabfuhr bzw. nicht rechtzeitige Entrichtung/Abfuhr von Lohnsteuer(n…

UFSS FSRV/0026-S/03Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen sowie Finanzordnungswidrigkeiten infolge Nichtentrichtung von Lohnabgaben einer in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Textilhändlerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.09.2003

…nicht finanzstrafrechtlich relevante - geringfügige Zahllasten. Eine Ausnahme bildet jedoch die am 15. Jänner 2001 fällig gewesene Umsatzsteuervorauszahlung für Oktober 2000 in Höhe von S 42.760,--, welche mit Voranmeldung vom 6. Juli 2001 nachträglich dem Finanzamt gemeldet worden ist. Zum Glück für P hat die…

UFSL FSRV/0056-L/04Buchhaltungsmängel und Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen eines Chemikalienhändlers im Wiederholungsfall.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2007Teil 2/3

…gewesen, dass G betreffend den genannten Voranmeldungszeitraum Mai 1999 hinsichtlich der S GmbH wissentlich bis zum Ablauf des Fälligkeitstages einen Betrag an Umsatzsteuervorauszahlung von ATS 16.861,45 nicht entrichtet hat und zumindest bedingt vorsätzlich auch keine ordnungsgemäße Voranmeldung bis zum Ende dieses Tages beim…

UFSS FSRV/0020-S/04Bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben durch den Geschäftsführer einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.02.2005

…Februar 2000 (bzw. auch nicht bis zum 20. Februar 2000), weder die Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von S 31.195,-- entrichtet noch eine entsprechende Voranmeldung beim Finanzamt eingereicht, weshalb die Abgabenbehörde im Schätzungswege nach § 184 Bundesabgabenordnung (BAO) die Zahllast am 1. Februar 2001 mit S 200…

UFSI FSRV/0018-I/12Prokurist eines alpinen Seilbahnunternehmens, rechtswidrige Abgabenkredite durch Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen erzwingend, aus der vorläufigen Untätigkeit der Finanzstrafbehörde auf eine finanzstrafrechtliche Tolerierung seines Verhaltens schließend; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2012Teil 1/2

…dass die strafrelevanten Abfuhrdifferenzen an Lohnsteuer sich aus der Nichtabfuhr der diese beiden Monate betreffenden Lohnsteuern ergeben. Die vorgeworfene Gesamtsumme an Lohnsteuer von € 15.248,48 ist daher mangels anderer Anhaltspunkte in freier Beweiswürdigung auf die Monate Juni 2009 und August 2009 gleichmäßig zu…

UFSF FSRV/0004-F/13Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in der Sparte Sportartikelhandel, mittels unterlassener Voranmeldungen und Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen einen rechtswidrigen Abgabenkredit erzwingend; Gewerbsmäßigkeit; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.04.2013

… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist somit die vom Eventualvorsatz umfasste Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag der Fälligkeit. Strafbefreiend wirkt aber, wenn der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesen Zeitpunkten die Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben wurde. Ob den Beschuldigten ein…

UFSG FSRV/0020-G/08Verspätete Meldung und (Teil-) Entrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch Geschäftsführerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.12.2008

…lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Die Verantwortung der Bw…

UFSL FSRV/0103-L/04Schuldhafte Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch den faktischen Geschäftsführer einer GmbH; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.06.2005

…Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von insgesamt € 27.894,18 gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG zu verantworten. Ebenfalls zu verantworten hat MP als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der I GmbH betreffend den Zeitraum Jänner 2000 bis Mai 2002 eine absichtliche Nichtabfuhr von…

UFSG FSRV/0033-G/08Nichterklären von Erlösen, Geltendmachung von fiktiven Vorsteuern und überhöhten Betriebsausgaben mittels gefälschter Rechnungen durch ein Ehepaar im gemeinsamen Zusammenwirken als faktische Geschäftsführer einer GmbH, gewerbsmäßige Begehung, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.12.2008Teil 2/2

…3 lit. b FinStrG dann bewirkt, wenn die selbst zu berechnende Abgabe nicht bis zum Fälligkeitszeitpunkt entrichtet wird. Das Bewirken einer Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen besteht darin, dass der Täter die Selbstbemessungsabgabe nicht fristgerecht entrichtet, was er - zur Erfüllung des Tatbestandes - für gewiss halten muss. Die…

UFSG FSRV/0002-G/04Strafbemessung im Fall einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.05.2004

…Situation des Beschuldigten zu verhindern. Andernfalls könnte die Nichtabfuhr von Umsatzsteuervorauszahlungen im Fall finanzieller Schwierigkeiten eines Unternehmens als vergleichsweise einfache und risikolose Möglichkeit der (vorübergehenden) Kreditbeschaffung angesehen werden. In Würdigung dieser Aspekte folgt der Berufungssenat daher der Auffassung der Amtsbeauftragten, wonach die vom Spruchsenat verhängte…

UFSG FSRV/0011-G/03Strittig ist die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages, weil den Umsatzsteuerzahllasten angeblich uneinbringliche Forderungen zu Grunde liegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.09.2003

…Beschuldigteneinvernahme vom 30. September 2002 ein Geständnis abgelegt, wobei er die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. die Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen in den Voranmeldungszeiträumen Februar 2000 bis November 2001 mit hohen Außenständen der GmbH begründet habe. Er habe vor der Prüfung eine Selbstanzeige erstattet, doch sei die…

UFSW FSRV/0087-W/11Teilweise Stattgabe der Berufung, da die strafbestimmenden Wertbeträge zwischenzeitig reduziert wurden, allerdings ohne Saldierung der Zahllasten mit den Gutschriften aus anderen Voranmeldungszeiträumen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.12.2012

…infolge Unkenntnis des Beschuldigten oder der Buchhalterin über die Möglichkeit, durch zeitgerechte Mitteilung geschuldeter Selbstbemessungsabgaben an die Abgabenbehörde eine Straffreiheit für die vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Lohnabgaben durch den Geschäftsführer herbeizuführen, derartige Meldungen unterlassen, ist dies für die Strafbarkeit des Verhaltens des Geschäftsführers ohne…

UFSL FSRV/0048-L/11Nachträglicher Antrag auf Spruchsenatszuständigkeit im Falle einer hinsichtlich eines Teilaspektes des Verfahrensgegenstandes ergangenen, in der Folge beeinspruchten Strafverfügung und anschließende Zurückziehung dieses Antrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.11.2012

…4.093,16 €, Verkürzungsbetrag insgesamt somit 23.478,83 €, sowie B) durch die Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Lohnabgaben (Lohnsteuer; Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfond für Familienbeihilfen samt Zuschlägen) für 10/2005 iHv. insgesamt 3.046,43 € bis zum fünften Tag nach Fälligkeit, (weitere) Finanzvergehen…

UFSL FSRV/0090-L/02Unterbliebene monatliche Kostenverrechnung und Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen eines Schuhhändlers zur Erzwingung von rechtswidrigen Abgabenkrediten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

…zwar vorgelegen haben, aber von B zur Krediterwirkung beim Fiskus bzw. auch zumal aus Gründen seiner Arbeitsüberlastung während des Jahres lediglich nicht zur Erstellung der Voranmeldungen bzw. Errechnung der Umsatzsteuervorauszahlungen verwendet worden sind. Zusammenfassend ist daher festzuhalten: B hat mit dem Tatplan gehandelt, die sich…

UFSS FSRV/0048-S/03Schuldhafte Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben einer Inhaberin eines Personalleasingunternehmens infolge finanzieller Schwierigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)26.04.2004

…von diesen finanziellen Schwierigkeiten und der mangelnden Bereitschaft der Hausbank, Überweisungen zu tätigen, gewusst; sie war sich ihren abgabenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber der Abgabenbehörde im strafrelevanten Zeitraum ebenfalls bewusst. Tatsächlich ist es aber auf Grund der wirtschaftlichen Situation nicht zur Leistung [Entrichtung bzw. Abfuhr] der Umsatzsteuervorauszahlungen…

UFSL FSRV/0118-L/04Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen ohne nachweislichen Vorsatz bezüglich der unterlassenen Einreichung der Voranmeldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2005

…gegenständlichen (verwaltungsbehördlichen) Finanzstrafverfahren, laut Strafakt StrNr. 051-1998/50089-001 die - von HS in weiterer Folge beeinspruchte - Strafverfügung vom 13. Mai 2002, die dem Beschuldigten hinsichtlich der Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der angeführten Umsatzsteuervorauszahlungen bis zu dem dort genannten Zeitpunkt anzulastenden Finanzordnungswidrigkeiten iSd. § 49 FinStrG jedenfalls…