…bestand eine Prüfungsaufgabe der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, eine abschließende Beurteilung betreffend der tatsächlichen Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages, der Schuld und Strafe wird nach Abschluss des Untersuchungsverfahrens durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz zu erfolgen haben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 20. August 2007
…der Zuschätzungen bzw. die sich aus der Neuberechnung ergebenden Abgabenmehrbeträge nicht in Frage gestellt." Wenn aber diese Mehrbeträge seitens des Beschwerdeführers auch der Höhe nach nicht in Frage gestellt werden, besteht für die Beschwerdebehörde kein Anlass, von den schlüssigen und nachvollziehbaren Prüfungsfeststellungen abzuweichen, zumal vom…
…werden. Der Bw. hat in seiner Berufung lediglich die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages muniert und ein schuldhaftes Vorgehen nicht in Abrede gestellt hat, daher kann sich das Rechtsmittelverfahren auf die Überprüfung der objektiven Tatseite beschränken. Demnach ist nunmehr auf Grund der geänderten Bemessungsgrundlage nach § 49…
…Tatseite als nicht gegeben angesehen und der Bescheid aufgehoben. Der begründete Tatverdacht der Verkürzung der selbst zu berechnenden Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium ist somit hinsichtlich der im korrigierten Spruch angeführten Teilzeiträume und des nach der momentanen Aktenlage angepassten strafbestimmenden Wertbetrages in objektiver und subjektiver Hinsicht gegeben.…
…des Strafverfahrens unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen. Die Nennung einer konkreten Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ist sohin gesetzlich nicht gefordert, daher ist bei einem grundsätzlichen Tatverdacht auch die Textierung "in noch festzustellender Höhe" und…
…und dadurch den objektiven Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht hat. Im angeführten Bescheid wurde hinsichtlich der sich aus der Jahresumsatzsteuererklärung für 2006 ergebenden Nachforderung ein Betrag von € 2.721,36 (anstelle von € 2.755,41) angesetzt. Der strafbestimmende Wertbetrag…
…Schätzung rechnen müssen, weswegen die subjektive Tatseite nicht gegeben sei. Der Bw. habe sich zu den Vorwürfen, zu wenig Lohnabgaben entrichtet und Einkommensteuer für die Jahre 2001, 2003 und Umsatzsteuer 2003 verkürzt zu haben, prinzipiell schuldig bekannt, jedoch eine Neuberechnung des strafbestimmenden Wertbetrages gefordert und…
…den Nachweis zu erbringen, aufgrund welcher Tathandlungen welche betraglich genau bestimmbaren Abgabenverkürzungen erfolgt sind. Es war daher mit einer Neuberechnung des strafbestimmenden Wertbetrages, welcher ausschließlich die nachgewiesenen Umsatz- und Gewinnverkürzungen aus Schwarzeinkäufen von Bier und alkoholfreien Getränken bei der Fa. B-AG zugrunde gelegt wurden…
…Bescheide allesamt rechtskräftig seien und ein Wiederaufnahmeverfahren noch nicht anhängig sei. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages gründe sich im Übrigen auf die nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes, die als qualifizierte Vorprüfung dem Verfahren zugrunde zu legen seien. Die Schätzungen seien schlüssig und nachvollziehbar fast durchgehend anhand…
…sodass beispielsweise Schätzungen zur Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages einen höheren Wahrscheinlichkeitsgrad als im Abgabenverfahren aufweisen müssen. Vorweg ist in Würdigung des von der Abgabenbehörde festgestellten Sachverhaltes (ABNr. 56) festzuhalten, dass die im Rahmen der kalkulatorischen Zuschätzungen 2001 und 2002 von der Abgabenbehörde vorgenommenen Umsatz- bzw…
…daher die unkonkreten Berufungseinwendungen des Bw. hinsichtlich der Höhe der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Körperschaftsteuerverkürzung 1995 als nicht zielführend und sind nach Ansicht des Berufungssenates keinesfalls geeignet, die auf den fundierten und unwiderlegten Feststellungen der Betriebsprüfung basierende Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages in objektiver Hinsicht…
…bei Festlegung des strafbestimmenden Wertbetrages primär von dem im gerichtlichen Finanzstrafverfahren erstellten Gutachten auszugehen, da nur der Sachverständige Teile der Buchhaltung und des Belegwesens gesehen hat. Die abgabenbehördlichen Schätzungen beruhten rein auf Annahmen aus Vorjahren und zu den mit dem Wiederaufnahmsantrag eingereichten Steuererklärungen wurden im…
…wären nach Verlegung des Betriebes nach Y. die Kosten der Hausversicherung in Höhe von € 306,00 jährlich abzugsfähig. Mit diesem Einwand ist die Bw. wegen der zweifelsfrei gegebenen anteiligen betrieblichen Nutzung des Hauses in Y. im Recht, weswegen bei der Neuberechnung des strafbestimmenden Wertbetrages…
…sich die Bw. - mehr oder minder - geständig. Der UFS konnte daher der die Streitjahre betreffenden Schätzung DDris. SV in seinem Gutachten vom 18. März 2008 im Wesentlichen folgen. Der Gutachter arbeitete jedoch zum Zwecke der Bestimmung des strafbestimmenden Wertbetrages mehrere Varianten aus. Die Unterschiede zwischen…
…ihrer Speisen nach Rezepturen vorgehe, die vom Rohstoffeinsatz theoretisch Optimierungsmöglichkeit böten. Es handle sich dabei um in der Praxis erprobte Rezepte. Der nachhaltige Erfolg ihres Heurigenbuffets gebe ihr genügend Berechtigung, weiterhin so zu kochen. Der strafbestimmende Wertbetrag sei daher jedenfalls zu hoch angesetzt und müsse…
…der Behörde zur Schätzung. Die Bw. hat in den Jahren 1993 bis 1996 weder Umsatzsteuervoranmeldungen noch Umsatzsteuerjahreserklärungen eingereicht. Der Berufungssenat hat daher die Höhe des der Bw. zur Last zu legenden strafbestimmenden Wertbetrages sowie die rechtliche Würdigung einer Unterlassung der Entrichtung und Meldung der angefallenen…
…sei schwer zu schätzen, er würde sagen zwischen S 20.000 und S 35.000 im Jahr. Das Finanzamt erließ im Anschluss an eine abgabenbehördliche Prüfung noch vor Abschluss des Gerichtsverfahrens die nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1998 bis 2002. Im Bericht führte die…
…11/2008 in Höhe von € 980,63 und 12/2008 in Höhe von € 809,55. Diese Beträge können unbedenklich der Neuberechnung des strafbestimmenden Wertbetrages im Rahmen des Berufungsverfahrens zugrunde gelegt werden. Es war daher Höhe eines Differenzbetrages an Umsatzsteuervorauszahlungen 1-12/2008 in…
…unveränderter Anlastung zur Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages vorzugehen. Zur subjektiven Tatseite ist auszuführen, dass kein reiner Sicherheitszuschlag wegen buchhalterischer Mängel verhängt wurde, wie von der Bf. vorgebracht wird, sondern betraglich nach den vorgelegten Unterlagen genau bezeichenbare Beträge steuerlich zuvor nicht erklärt und der Umsatzsteuer unterzogen…
…Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die konkrete Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages muss nicht vom Vorsatz umfasst sein. Es ist in Unternehmerkreisen allgemein bekannt, dass rechtzeitig richtige Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben bzw. Umsatzsteuervorauszahlungen entsprechend…