…bestand eine Prüfungsaufgabe der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, eine abschließende Beurteilung betreffend der tatsächlichen Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages, der Schuld und Strafe wird nach Abschluss des Untersuchungsverfahrens durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz zu erfolgen haben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 20. August 2007
…dass lediglich Ankäufe bei einem bekannten Lieferanten des Bf. ermittelt werden konnten, bei der Schätzung nur von den nachgewiesenen Ein- und Verkäufen von gebrauchten Autos auszugehen. Der strafbestimmende Wertbetrag aus dem Titel Handel mit Ersatzteilen bleibt somit gleich (2013 bis 2018 je € 6.666…
…der Zuschätzungen bzw. die sich aus der Neuberechnung ergebenden Abgabenmehrbeträge nicht in Frage gestellt." Wenn aber diese Mehrbeträge seitens des Beschwerdeführers auch der Höhe nach nicht in Frage gestellt werden, besteht für die Beschwerdebehörde kein Anlass, von den schlüssigen und nachvollziehbaren Prüfungsfeststellungen abzuweichen, zumal vom…
…2012 festgehalten: Die Schätzung der Betriebsprüfung zu den Bruttolöhnen wurde übernommen und eine Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ (2008 durch I.D. und 2009 und 2010 durch N.D.) nachversteuert. L 2008 (derzeit noch offen) € 32.896,63, DZ 2008 (derzeit noch offen) € 1…
…werden. Der Bw. hat in seiner Berufung lediglich die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages muniert und ein schuldhaftes Vorgehen nicht in Abrede gestellt hat, daher kann sich das Rechtsmittelverfahren auf die Überprüfung der objektiven Tatseite beschränken. Demnach ist nunmehr auf Grund der geänderten Bemessungsgrundlage nach § 49…
…Tatseite als nicht gegeben angesehen und der Bescheid aufgehoben. Der begründete Tatverdacht der Verkürzung der selbst zu berechnenden Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium ist somit hinsichtlich der im korrigierten Spruch angeführten Teilzeiträume und des nach der momentanen Aktenlage angepassten strafbestimmenden Wertbetrages in objektiver und subjektiver Hinsicht gegeben.…
…wurden als in den Vorzeiträumen und zudem die innergemeinschaftlichen Lieferungen nach den Zahlen des Unternehmens bedeutend höher waren als vom Prüfer bei seiner Schätzung angesetzt. Dies ergibt eine monatliche Zahllast von jeweils € 1.600,00 als Basis des strafbestimmender Wertbetrages von € 11.200…
…des Strafverfahrens unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen. Die Nennung einer konkreten Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ist sohin gesetzlich nicht gefordert, daher ist bei einem grundsätzlichen Tatverdacht auch die Textierung "in noch festzustellender Höhe" und…
…entrichtende Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG wurde nicht festgesetzt. Zudem hat sich im Zuge der Prüfung ergeben, dass die Besteuerungsgrundlagen für die sie betreffenden Monate in der Selbstanzeige nicht richtig offengelegt wurden. Strafbemessung: Die Ausführungen im Spruchsenatserkenntnis zur Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages und der…
…und dadurch den objektiven Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht hat. Im angeführten Bescheid wurde hinsichtlich der sich aus der Jahresumsatzsteuererklärung für 2006 ergebenden Nachforderung ein Betrag von € 2.721,36 (anstelle von € 2.755,41) angesetzt. Der strafbestimmende Wertbetrag…
…dass lediglich Ankäufe bei einem bekannten Lieferanten des Bf. ermittelt werden konnten, bei der Schätzung nur von den nachgewiesenen Ein- und Verkäufen von gebrauchten Autos auszugehen. Der strafbestimmende Wertbetrag aus dem Titel Handel mit Ersatzteilen bleibt somit gleich (2013 bis 2018 je € 6.666…
…Schätzung rechnen müssen, weswegen die subjektive Tatseite nicht gegeben sei. Der Bw. habe sich zu den Vorwürfen, zu wenig Lohnabgaben entrichtet und Einkommensteuer für die Jahre 2001, 2003 und Umsatzsteuer 2003 verkürzt zu haben, prinzipiell schuldig bekannt, jedoch eine Neuberechnung des strafbestimmenden Wertbetrages gefordert und…
…den Nachweis zu erbringen, aufgrund welcher Tathandlungen welche betraglich genau bestimmbaren Abgabenverkürzungen erfolgt sind. Es war daher mit einer Neuberechnung des strafbestimmenden Wertbetrages, welcher ausschließlich die nachgewiesenen Umsatz- und Gewinnverkürzungen aus Schwarzeinkäufen von Bier und alkoholfreien Getränken bei der Fa. B-AG zugrunde gelegt wurden…
…Bescheide allesamt rechtskräftig seien und ein Wiederaufnahmeverfahren noch nicht anhängig sei. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages gründe sich im Übrigen auf die nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes, die als qualifizierte Vorprüfung dem Verfahren zugrunde zu legen seien. Die Schätzungen seien schlüssig und nachvollziehbar fast durchgehend anhand…
…sodass beispielsweise Schätzungen zur Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages einen höheren Wahrscheinlichkeitsgrad als im Abgabenverfahren aufweisen müssen. Vorweg ist in Würdigung des von der Abgabenbehörde festgestellten Sachverhaltes (ABNr. 56) festzuhalten, dass die im Rahmen der kalkulatorischen Zuschätzungen 2001 und 2002 von der Abgabenbehörde vorgenommenen Umsatz- bzw…
…daher die unkonkreten Berufungseinwendungen des Bw. hinsichtlich der Höhe der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Körperschaftsteuerverkürzung 1995 als nicht zielführend und sind nach Ansicht des Berufungssenates keinesfalls geeignet, die auf den fundierten und unwiderlegten Feststellungen der Betriebsprüfung basierende Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages in objektiver Hinsicht…
…d.h. als naheliegend ansieht und einen solchen Erfolg hinzunehmen gewillt ist (VwGH 18.5.2006, 2005/16/0260). Der für den Tatbestand der Abgabenhinterziehung erforderliche Verkürzungsvorsatz muss sich nicht auf die konkrete Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages erstrecken (VwGH 24.03.2025, Ra 2024/16…
…bei Festlegung des strafbestimmenden Wertbetrages primär von dem im gerichtlichen Finanzstrafverfahren erstellten Gutachten auszugehen, da nur der Sachverständige Teile der Buchhaltung und des Belegwesens gesehen hat. Die abgabenbehördlichen Schätzungen beruhten rein auf Annahmen aus Vorjahren und zu den mit dem Wiederaufnahmsantrag eingereichten Steuererklärungen wurden im…
…wären nach Verlegung des Betriebes nach Y. die Kosten der Hausversicherung in Höhe von € 306,00 jährlich abzugsfähig. Mit diesem Einwand ist die Bw. wegen der zweifelsfrei gegebenen anteiligen betrieblichen Nutzung des Hauses in Y. im Recht, weswegen bei der Neuberechnung des strafbestimmenden Wertbetrages…
…beweisen konnte, sich das Prüfungsverfahren schon über zwei Jahre hingezogen habe und für den Bf. eine psychische Belastung darstellte, habe man dem Ansatz von 12 % zugestimmt. Die Hauptverhandlung wurde zur Berechnung weiterer Varianten für die Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages für das Finanzstrafverfahren vertagt. Mit Schriftsatz…