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UFSW RV/2671-W/02Nichtanerkennung von Vorsteuern mangels ordnungsgemäßer Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2004

…ÖStZB 1997, 504). Fehlen Angaben über den Namen oder die Adresse des leistenden Unternehmers, steht der Vorsteuerabzug auch dann nicht zu, wenn dem Leistungsempfänger Name und Anschrift bekannt sind und die Umsatzsteuer unstrittig an das Finanzamt abgeführt wurde (vgl. VwGH 20.11.1996, 96/15…

UFSW RV/2521-W/10Kein Vorsteuerabzug bei mangelhafter Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2010

…müssen Rechnungen ua. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt sowie Angaben bezüglich der Art und den Umfang der sonstigen Leistung enthalten. Zudem ist…

UFSW RV/3249-W/02Die Angabe einer nicht richtigen Anschrift des leistenden Unternehmers in einer Rechnung führt zum Verlust des Vorsteuerabzuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2005

… 11 UStG Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten müssen, im vorliegenden Fall jedoch die Firmen an den Adressen nicht existieren, seien die Voraussetzungen für den Steuerabzug nicht gegeben gewesen, weshalb hinsichtlich der B und der A die Berufung betreffend die Festsetzung der…

UFSW RV/2661-W/07Kein Vorsteuerabzug bei falscher Bezeichung des liefernden oder leistenden Unternehmers und bei unzureichender Bezeichnung der erbrachten Leistung auf der Rechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2012

…nicht zu, wenn dem Leistungsempfänger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens bekannt und die Umsatzsteuer (USt) unstrittig an das Finanzamt abgeführt worden wäre. Nach der Rechtsprechung ist entscheidend, ob an Hand der Rechnung oder unschwierig zugänglicher anderer Erkenntnismittel der Leistende identifiziert werden kann. Da nicht…

UFSW RV/0441-W/04Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungsmangel trotz Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2004

…Leistung und 6. den auf das Entgelt (Z 5) entfallenden Steuerbetrag. Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 Z 1 iVm § 11 Abs. 1 UStG 1994 ist daher auch u.a., dass sich Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers…

UFSG RV/0380-G/04Fingierte Rechnungen und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2006

…Unternehmen ausgeführt worden sind. Solche Rechnungen müssen, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, gemäß § 11 Abs. 1 UStG 1994 (in der für die Entscheidung wesentlichen Fassung) folgende Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift…

UFSG RV/0824-G/08Unrichtige Anschrift des liefernden Unternehmers - Kein Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.11.2011Teil 1/2

…Erkenntnisse sind erst nach dem Zeitpunkt der Abfassung des Berufungsschriftsatzes (31. Juli 2008) ergangen - zu Recht erkannt, dass seine Rechtsansicht - "In einer Rechnung (soll sie das Recht auf Vorsteuerabzug vermitteln) müssen die Namen und Anschriften des leistenden Unternehmers und des Abnehmers angegeben sein" - in Einklang…

UFSG RV/0286-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formellen Rechnungsmängeln sowie Verspätungszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004

…GmbH und der J-Bau GmbH - für tatsächlich erbrachte Leistungen - ausgestellten Rechnungen die Bw. zum Vorsteuerabzug berechtigen oder nicht. Eine dem § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 als entsprechend zu wertende Rechnung muss den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten…

UFSW RV/1426-W/03Keine Vorsteuer, wenn lieferndes oder leistendes Unternehmen an der in der Rechnung ausgewiesenen Geschäftsanschrift nicht existent ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2004

…den Namen und die Adresse des leistenden Unternehmers, steht der Vorsteuerabzug auch dann nicht zu, wenn dem Leistungsempfänger Name und Anschrift bekannt sind...Gleiches gilt, wenn die Adresse unrichtig ist (unter der angegebenen Adresse nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde"; oa 94/13/0133 und 28…

UFSG RV/0287-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formellen Rechnungsmängeln sowie Verhängung eines Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2004

…GmbH und der H-Bau GmbH - für tatsächlich erbrachte Leistungen - ausgestellten Rechnungen die Bw. zum Vorsteuerabzug berechtigen oder nicht. Eine dem § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 als entsprechend zu wertende Rechnung muss den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten…

UFSG RV/0178-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.03.2004

…tatsächlich erbrachte Leistungen - ausgestellten Rechnungen den Bw. zum Vorsteuerabzug berechtigen oder nicht. Eine dem § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 als entsprechend zu wertende Rechnung muss den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Darunter ist der richtige Name und die…

UFSW RV/0931-W/07Rechnungsmängel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2007

…anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Diese Rechnungen müssen - soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist - die folgenden Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes…

UFSL RV/0019-L/04Vorsteuerabzug bei fehlendem Rechnungsmerkmal
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2004

…zumutbar" sei, die in den Rechnungen gemachten Angaben betreffend Name und Anschrift des leistenden Unternehmers zu überprüfen, der Vorsteuerabzug trotz Unrichtigkeit der gemachten Angaben, zustehe, wenn der Leistungsempfänger auf die Richtigkeit dieser Angaben "vertraut" habe. Diese Ausführungen würden das System des Vorsteuerabzuges verkennen. Der Vorsteuerabzug…

UFSW RV/3771-W/02Abzugsfähigkeit von Vorsteuern aus Rechnungen eines an dieser Anschrift nicht existenten Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2003

…Ausland aufhalte, könne der Abgabenanspruch weder überprüft, noch geltend gemacht werden. Nach den Bestimmungen des § 11 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 hätten Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers zu enthalten. Der VwGH habe in seinem Erkenntnis vom 14. 1…

UFSW RV/2062-W/04Angaben der Art und des Umfanges der sonstigen Leistung bei Reinigungsarbeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2005

…Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 idF BGBl. 663/1994 müssen Rechnungen folgende Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift…

UFSW RV/3484-W/11Versagung der Anerkennung von Ausgaben für Arbeiten während der Weihnachtsferien als Betriebsausgabe bzw. der in der Rechnung ausgewiesenen Steuersumme als Vorsteuer im Sinn des § 12 samt Vorsteuerabzug als Folge der Verletzung der §§ 162 BAO und 11 Abs. 1 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2012

…Namen und die richtige Anschrift des leistenden Unternehmens ausweisen müsse, hielt der steuerliche Vertreter entgegen, dass Dr. W. zu dem Zeitpunkt, als die die Bauarbeiten in Auftrag gegeben worden seien, keine Zweifel an den Angaben seiner Kontaktperson haben hätte können. Der richtige Name des leistenden…

UFSG RV/0241-G/02Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2003

…die den Bestimmungen des § 11 UStG 1994 entspricht voraus. Eine diesen Bestimmungen entsprechende Rechnung muss gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Hierunter ist der richtige Name und die richtige Anschrift zu verstehen…

UFSW RV/1618-W/03Nichtanerkennung des Vorsteuerabzugs aufgrund vorliegender Deckungsrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2005Teil 1/2

…die zum Vorsteuerabzug berechtigen würde. Selbst dann nicht, wenn die Unternehmereigenschaft desjenigen, der die Leistung erbrachte, als erwiesen angenommen werden könnte, der in der Rechnung angeführte liefernde Unternehmer jedoch nicht existiert. Sind der Name und die Anschrift des Leistenden objektiv unrichtig, so wird dieser Mangel…

UFSW RV/1418-W/03Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist der Ausweis in einer dem § 11 UStG entsprechenden Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.05.2004

…enthalten sein, die der leistende Unternehmer ausgefertigt hat. Die Ergänzung einer unvollständigen Rechnung durch den Leistungsempfänger oder die Erstellung von Eigenbelegen durch ihn kann Formmängel nicht heilen. (Ruppe, UStG 1994, § 11, Tz 50ff) Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers können durch jede…

UFSG RV/0145-G/04Keine Vorsteuerabzugsberechtigung aus formell mangelhaften Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2004

…tatsächlich erbrachte Leistungen ausgestellten Rechnungen die Bw. zum Vorsteuerabzug berechtigen oder nicht. Eine dem § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 als entsprechend zu wertende Rechnung muss den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Darunter ist der richtige Name und die…