…den Regelungen des Gesamtarbeitsvertrages, sondern denen des Obligationen/Arbeitsrechtes unterliegt. Der Bw. hat laut Lohnblatt einen monatlichen Grundlohn in Höhe von 2.770,-- CHF sowie einen monatlichen Nachtzuschlag in Höhe von 830,-- CHF, insgesamt somit 3.600,-- CHF brutto pro Monat, dies 13 mal im…
…denn nach der allgemeinen Lebenserfahrung kommt einer früher und zeitnäher getätigten Aussagen höherer Wahrheitsgehalt zu als einer späteren, abweichenden Aussage. Dafür dass kein Nachtzuschlag gewährt worden ist, spricht auch, dass laut Auskunft des Liechtensteinischen Arbeitnehmerverbandes (Herr J) im liechtensteinischen Gesamtarbeitsvertrag für das Bäckergewerbe gar kein…
…Gutschriften im Berufungszeitraum resultieren und die Gegenstand der angefochtenen Bescheide sind: 1. Lohnsteuernachforderung iHv EUR 1.787,78 für den Zeitraum 2003 bis 2006 aus der Aberkennung der Steuerfreiheit für Nachtzuschläge 2. Nachforderung von Dienstgeberbeitrag im Gesamtbetrag von EUR 4.415,53 (in den Jahren…
Der Bw. war jedoch der Meinung, dass die dem zitierten VwGH-Erkenntnis zugrundeliegenden Sachverhaltsfeststellungen unrichtig sind, weil sie durch mangelhafte Beweisaufnahmen in der ersten und zweiten Instanz zustande gekommen sind sowie durch die Behörden und den VwGH unrichtig interpretiert wurden. Dieser Einwand ist jedoch nicht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Gerd Dörflinger und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des Bf, vom 8. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vom…
…in einen Geldzuschlag umgewandelt werden. Demnach kann nicht gesagt werden, dass dem Berufungswerber, der regelmäßig in der Nacht gearbeitet hat, zusätzlich zum Grundlohn ein Nachtzuschlag finanziell gewährt worden ist; folglich ist auch kein Platz für die Anwendung des § 68 EStG 1998, denn die Anwendung des …
…2 von 14.00 bis 22.00 Uhr. Für die Zeiten von 18.00 bis 22.00 Uhr seien dabei - entsprechend dem Kollektivvertrag - zusätzlich zum Normal-Stundenlohn auch Nachtzuschläge im Ausmaß von 50 % des Stundenlohnes bezahlt worden. Diese Zuschläge seien im Rahmen der Lohnverrechnung bisher…
…sowie Mehrarbeitszuschläge von 25 % bzw 30 %, und fallweise weiters Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge. Darüberhinaus erhielt der Berufungswerber für die geleistete Rufbereitschaft als solche eine Grundentlohnung sowie für die grundsätzliche Verpflichtung bei Rufbereitschaft den privaten PKW zu benutzen, eine Entschädigung. Die für den Einsatz während der…
…monatlich gem. § 68 Abs 1 EStG 360,-- steuerfreie Nachtzuschläge berücksichtigt." Diese steuerfreien Bezüge wurden durch den GPLA-Prüfer lohnsteuerpflichtig behandelt. In einer Beilage zum Bericht mit dem Titel "Zusammenstellung der festgestellten Differenzen" wird weiters festgehalten: " (...) Aufzeichnungen über tatsächliche Stunden wurden vom Dienstgeber nicht vorgelegt. Als…
…1988. Im Vorlageantrag vom 16. Juni 2011 wandte sich der Berufungswerber sinngemäß nur mehr gegen die Höhe des vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung vom 1. Juni 2011 zuerkannten steuerfreien Nachtzuschlages. In welcher Höhe der Zuschlag für Nachtarbeit steuerfrei gemäß § 68 EStG 1988 berücksichtigt werden soll…
…werde jedoch nicht als Arbeitszeit vergütet. Für die Anwesenheit in der Nacht erfolge eine Pauschalvergütung in Höhe von 40 sFr. Ein zusätzlicher Nachtzuschlag zu dieser Grundvergütung werde nicht ausbezahlt." Die Berufungsführerin erklärte in der telefonischen Vorhaltsbeantwortung vom 9. November 2004, dass die ihr vorgehaltenen Ausführungen…
…Anlässlich der Prüfung wurden die Geschäftsführerbezüge und die Abrechnung von Diäten und Überstunden geprüft. Im Zusammenhang mit Nachtarbeit wurden keine Überprüfungshandlungen vorgenommen oder Rechtsauskünfte über Nachtzuschläge erteilt. Im geprüften Zeitraum wurden keine Abfuhrdifferenzen festgestellt. Im Jahre 2008 fand eine neuerliche Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum 1…
…● Berücksichtigung 13. und 14. Monatsgehalt sowie Überstunden- und Nachtzuschläge: Für 2004 begehrt der Berufungswerber darüber hinaus die Berücksichtigung eines aliquoten 13-ten und 14-ten sowie Überstunden-, Nacht- und Feiertagszuschlägen. Über die Berufung wurde erwogen: Die Entscheidung basiert auf folgendem Sachverhalt, der in den…
…Lohnabrechnungen, Auszug aus dem individuellen Konto der Sozialversicherungsanstalt X) in den Einkommensteuerbescheiden mit X unter Anrechnung der ausländischen Steuer der Besteuerung unterzogen. Die beantragte begünstigte Besteuerung von Nachtzuschlägen wurde mit der Begründung, diese könnten aus Pauschalgehaltsvereinbarungen nicht herausgeschält werden, abgelehnt. Daraufhin hat die Bw. mit…
…versagen. 2) Nachzulage Den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes zufolge hätte die Berufungsbehörde auf Grund des Vorbringens der Berufungswerber erkennbar davon ausgehen können, dass es sich dabei um "Nachtzuschläge" gehandelt habe, auch wenn der dem Einkommensteuergesetz fremde Begriff "Nachtzulage" verwendet worden ist. In diesem Punkt wird - den…
…dem Bw. und seiner l Arbeitgeberin gar keine Auszahlung eines Nachtzuschlages vereinbart worden ist (vgl. Punkt 6 "Entlohnung" sowie Anhang B des Arbeitsvertrages). Gegenständlich war somit davon auszugehen, dass der Bw., der regelmäßig in der Nacht gearbeitet hat, kein Nachtzuschlag zusätzlich zum Grundlohn erhalten hat;…
…im ersten bis fünften Berufsjahr, mit welchem auch erforderliche Betreuungsarbeiten in der Nacht verabredet wurden, für 238 Stunden monatlich (7,9h täglich),inklusive Nachtzuschlag € 1400,20 (Mindestlohn pro Monat € 997,30 NZ € 402,90. Für eine niedrigere Stundenanzahl gebührt der aliquote Teil…
…11 SFr - Monatslohn lt. Arbeitsvertrag (samt Lohnerhöhung und inkl. Leistungs- und Revierprämie) 3.807,76 SFr = 439,35 SFr]. 439,35 SFr (Nachtzuschlag monatlich) x 11 Monate [12 Monate abzüglich Urlaubszeit; für Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer im Betrieb keine Arbeit leistet (während des…
…und 14. Monatslohn entfallen) = 3.233,90 SFr : 12 Monate x 11 Monate (= anteilige Urlaubszeit) = 2.964,50 SFr (= steuerfreier Nachtzuschlag für Arbeiten in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr für den Zeitraum 8. April 2002 bis…
…habe ich Pikettvergütung in Höhe von 3.230,00 SFr erhalten. Für die Abendeinsätze sind 1.230,00 SFr als Überstundenzuschläge zu berücksichtigen und 2.000,00 SFr an den Wochenenden als Sonntags-/Feiertags- und Nachtzuschläge. Zusammenfassung: Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug 105.765,40 €…