…den Regelungen des Gesamtarbeitsvertrages, sondern denen des Obligationen/Arbeitsrechtes unterliegt. Der Bw. hat laut Lohnblatt einen monatlichen Grundlohn in Höhe von 2.770,-- CHF sowie einen monatlichen Nachtzuschlag in Höhe von 830,-- CHF, insgesamt somit 3.600,-- CHF brutto pro Monat, dies 13 mal im…
…denn nach der allgemeinen Lebenserfahrung kommt einer früher und zeitnäher getätigten Aussagen höherer Wahrheitsgehalt zu als einer späteren, abweichenden Aussage. Dafür dass kein Nachtzuschlag gewährt worden ist, spricht auch, dass laut Auskunft des Liechtensteinischen Arbeitnehmerverbandes (Herr J) im liechtensteinischen Gesamtarbeitsvertrag für das Bäckergewerbe gar kein…
…dass dem Bf. ein gleichbleibender Monatslohn ausbezahlt worden sei und neben dem Grundlohn keine Nachtzuschläge ausbezahlt worden seien, weshalb die Beschwerde als unbegründet abzuweisen sei. Im darauf erhobenen Vorlageantrag wird das bisherige Vorbringen wiederholt und auf das Steuerhandbuch 2014 verwiesen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Im…
…Gutschriften im Berufungszeitraum resultieren und die Gegenstand der angefochtenen Bescheide sind: 1. Lohnsteuernachforderung iHv EUR 1.787,78 für den Zeitraum 2003 bis 2006 aus der Aberkennung der Steuerfreiheit für Nachtzuschläge 2. Nachforderung von Dienstgeberbeitrag im Gesamtbetrag von EUR 4.415,53 (in den Jahren…
Der Bw. war jedoch der Meinung, dass die dem zitierten VwGH-Erkenntnis zugrundeliegenden Sachverhaltsfeststellungen unrichtig sind, weil sie durch mangelhafte Beweisaufnahmen in der ersten und zweiten Instanz zustande gekommen sind sowie durch die Behörden und den VwGH unrichtig interpretiert wurden. Dieser Einwand ist jedoch nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Peter Unger, die Richterin Mag. Diana Sammer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Franz Josef Gross und Mag. Gertraud Lunzer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Baldinger & Partner Unternehmens- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ferrogasse…
Zum Inhalt der Ärztedienstliste: Der I. Dienst, bezeichnet den sogenannten "Hauptdienst", welcher einen 24 Stunden Dienst darstellt (dauert von 08.00 Uhr bis 8.00 Uhr des nächsten Tages). In der Spalte daneben ist der II. Dienst angeführt, dabei handelt es sich um den sogenannte…
20.5.2 Überstundenzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 68 Abs. 1 und 6 EStG 1988) Rz 1152: Der Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 bzw. der erhöhte Freibetrag von 600 Euro (bis 2023: 540 Euro) (§ 68 Abs. 6 EStG 1988) ist jeweils ein…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Gerd Dörflinger und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des Bf, vom 8. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vom…
…in einen Geldzuschlag umgewandelt werden. Demnach kann nicht gesagt werden, dass dem Berufungswerber, der regelmäßig in der Nacht gearbeitet hat, zusätzlich zum Grundlohn ein Nachtzuschlag finanziell gewährt worden ist; folglich ist auch kein Platz für die Anwendung des § 68 EStG 1998, denn die Anwendung des …
…worin ua. “Sonn-/Feiertags-/Nachtzuschläge“ in Höhe von 733,25 CHF und “Schichtzulagen Nacht (21.00 – 05.00 Uhr oder 17.00 – 05.00 Uhr)“ in Höhe von 3.201,00 CHF ausgewiesen waren. Außerdem legte er eine Bestätigung der Österreichischen C Föderation über die…
…2 von 14.00 bis 22.00 Uhr. Für die Zeiten von 18.00 bis 22.00 Uhr seien dabei - entsprechend dem Kollektivvertrag - zusätzlich zum Normal-Stundenlohn auch Nachtzuschläge im Ausmaß von 50 % des Stundenlohnes bezahlt worden. Diese Zuschläge seien im Rahmen der Lohnverrechnung bisher…
…2019 dahingehend, dass die Bonuszahlungen (Trinkgeld) als solche berücksichtigt werden. Auch habe ich ausschließlich in der Nacht gearbeitet. Somit Nachtzuschlag entsprechend ebenso steuerfrei." Am 05. Juni 2020 erließ die belangte Behörde die Beschwerdevorentscheidung betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, mit welcher sie den Erstbescheid abänderte. In der…
…Der übersteigende Betrag werde nach dem Lohnsteuertarif versteuert. Das Finanzamt gehe unerklärlicherweise auch davon aus, dass bei der Lohngestaltung die Sonderzahlung Grundlage für den Nachtzuschlag gewesen wäre. Entgegen der Vorstellung des Finanzamtes sei es wohl dem Arbeitgeber überlassen, an Mitarbeiter - im Sinne einer Anerkennung - Zahlungen…
…sowie Mehrarbeitszuschläge von 25 % bzw 30 %, und fallweise weiters Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge. Darüberhinaus erhielt der Berufungswerber für die geleistete Rufbereitschaft als solche eine Grundentlohnung sowie für die grundsätzliche Verpflichtung bei Rufbereitschaft den privaten PKW zu benutzen, eine Entschädigung. Die für den Einsatz während der…
…monatlich gem. § 68 Abs 1 EStG 360,-- steuerfreie Nachtzuschläge berücksichtigt." Diese steuerfreien Bezüge wurden durch den GPLA-Prüfer lohnsteuerpflichtig behandelt. In einer Beilage zum Bericht mit dem Titel "Zusammenstellung der festgestellten Differenzen" wird weiters festgehalten: " (...) Aufzeichnungen über tatsächliche Stunden wurden vom Dienstgeber nicht vorgelegt. Als…
…1988. Im Vorlageantrag vom 16. Juni 2011 wandte sich der Berufungswerber sinngemäß nur mehr gegen die Höhe des vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung vom 1. Juni 2011 zuerkannten steuerfreien Nachtzuschlages. In welcher Höhe der Zuschlag für Nachtarbeit steuerfrei gemäß § 68 EStG 1988 berücksichtigt werden soll…
…werde jedoch nicht als Arbeitszeit vergütet. Für die Anwesenheit in der Nacht erfolge eine Pauschalvergütung in Höhe von 40 sFr. Ein zusätzlicher Nachtzuschlag zu dieser Grundvergütung werde nicht ausbezahlt." Die Berufungsführerin erklärte in der telefonischen Vorhaltsbeantwortung vom 9. November 2004, dass die ihr vorgehaltenen Ausführungen…
…anwendbar ist. Damit bleiben Überstundenzuschläge, Schmutz-, Erschwernis und Gefahrenzulagen sowie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge auch im fortgezahlten Entgelt während der COVID-19-Kurzarbeit - gegebenenfalls im reduzierten fortgezahlten Ausmaß - weiterhin gemäß § 68 Abs. 1 bis 5 EStG 1988 steuerfrei. Als fortgezahltes Entgelt im Sinne des § 68…
…Rz 1151). Derartige Zuschläge sind auf ihre betragliche Angemessenheit zu überprüfen. Für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge besteht grundsätzlich keine Bindung an eine lohngestaltende Vorschrift. Ein erhöhtes Feiertagsarbeitsentgelt stellt keinen Zuschlag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 dar. Wird anstelle des Zuschlages für die Feiertagsarbeit ein…