…zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungsführer war im Jahr 2003 Grenzgänger in die Schweiz. Er hat dauernd Nachtarbeit geleistet. In der Zeit vom 1.1.2003 bis zum 31.7.2003 hat seine tägliche Arbeitszeit von 22.25 Uhr bis…
…Ergehen einer bloß teilweise stattgebenden Berufungsentscheidung, die seitens des Bw. nicht angefochten worden ist, ob und inwieweit dem Bw. die Steuerfreiheit für Nachtarbeitszuschläge im ersten Quartal des Streitjahres, für welches der Schichtplan nicht vorgelegt wurde, gebührt, wobei unstrittig ist, dass dem Bw die Steuerbegünstigung für…
…Mai 2008 schränkte der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers das Berufungsbegehren auf den Punkt "Nachtarbeitszuschläge" ein (im oben bezeichneten Vorlageantrag wurde nämlich noch die Steuerfreiheit von Schmutzzulagen begehrt) und zog seine Anträge auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung vor dem gesamten Berufungssenat zurück. Mit Schreiben vom 2…
…nichtselbständig tätig. Laut Beilage zur Einkommensteuererklärung 2003 wurde unter Punkt 4. c) ein "erhöhter Freibetrag wegen typischer Nachtarbeitsberufe" im Betrag von 4.212,00 € (6.480,00 CHF) geltend gemacht. Das Finanzamt hat im Einkommensteuerbescheid 2003 vom 16. Februar 2005 die beantragte Steuerbefreiung gem. §…
… 68). Im gegenständlichen Fall ist strittig, ob die im Jahreslohnausweis 2001 vom 1. Februar 2002 ausgewiesenen pauschalen Nachtarbeitszuschläge in Höhe von 3.623,00 SFR (32.425,85 S) steuerfrei im Sinne des § 68 Abs. 1 EStG 1988 gewährt werden können. Das Finanzamt hat in…
…erhöhen kann. Ich bitte sie um Überprüfung." Mit Berufungsvorentscheidung vom 1. Juni 2011 berücksichtigte das Finanzamt eine Schmutz- und Gefahrenzulage in Höhe von 2.555,78 SFr und einen Zuschlag für Nachtarbeit in Höhe von 2.896,15 SFr steuerfrei gemäß § 68 Abs. 1 EStG…
… 68 Abs. 1 EStG 1988 steuerfrei belassen worden. Die Zuschläge, welche im Rahmen des normalen Arbeitsschichtwechsels zur Nachtzeit bezahlt würden, könnten als Nachtarbeitszuschläge angesehen werden, wobei als Nachtzeit gemäß § 68 Abs. 6 EStG immer nur zusammenhängende Arbeitszeiten von mindestens drei Stunden, welche in der Zeit…
…B, C, für den Zeitraum vom 1. Mai 2007 bis 31. Dezember 2007 vor, in welchen die Auszahlung von Nachtarbeitszuschlägen in Höhe von 2.400,00 SFr bzw. 6.400,00 SFr bestätigt worden ist. Weiters legte er ein Schreiben der A, a, vom 26…
…an die Berufungsführerin Pauschalien für die Arbeitsbereitschaft in Höhe von 3.360,00 sFr und Sonntagszulagen in Höhe von 1.170,00 sFr ausbezahlt. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 beantragte die Berufungsführerin die Behandlung dieser Pauschalien als steuerfreie Nachtarbeitszuschläge. Im Einkommensteuerbescheid vom 3…
…zum Arbeitsplatz in L und der S seien privat und von ihm auch als solche deklariert worden. Der Anspruch auf die Pendlerpauschale sei daher gegeben. Die Tätigkeit in L und in der S sei reine Nachtarbeit. Es sei dies die Normalarbeitszeit, so wie bei Nachtportieren…
…beantragt. Lt. der Berufung ... handelt es sich bei diesen Beträgen um Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen bzw. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gem. § 63 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988. Entsprechende Unterlagen wurden nicht vorgelegt. Um Nachreichung der Belege (genaue Aufzeichnungen wie im Einkommensteuergesetz bzw. Lohnsteuerrichtlinien…
…1 EStG 1988 normierte Steuerbefreiung für Bestandteile des Urlaubsentgeltes nicht anwendbar ist. Der Gesetzgeber stellt ausdrücklich auf eine tatsächlich erbrachte Nachtarbeit ab und trägt der damit verbundenen erhöhten körperlichen Belastung steuerlich Rechnung (vgl. zB VwGH 23.5.1996, 95/15/0030). Die Höhe der steuerfreien…
…Grund, gerade in der Nacht tätig zu werden, nachgewiesen werden. Die Zulagen für Sonntags- und Nachtarbeit sowie für an Sonntagen und während der Nachtzeit erbrachte Überstunden können auch dann gemäß § 68 EStG 1988 steuerfrei behandelt werden, wenn sie in Form von Pauschalen geleistet werden, diese…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Der Berufungswerber begehrte, die im Lohnzettel für das Jahr 2002 aufscheinenden SEG-Zulagen sowie die Zuschläge, welche für Nachtarbeitszeiten (19.00 Uhr bis 7.00 Uhr) ausbezahlt worden seien, steuerfrei zu belassen. Weiters wies er darauf hin, dass alle Dienstnehmer im…
…die obgenannte Pikettvergütung in Höhe von 3.230,00 sFr (Überstundenzuschläge: 1.230,00 sFr; Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit: 2.000,00 sFr) gemäß § 68 EStG 1988 steuerfrei zu belassen, und brachte unter Vorlage einer Piketteinsatzübersicht samt Schreiben/Bestätigungen der Arbeitgeberin des Bw…
…in die Zeit von 19.00 Uhr bis ca. 23.00 Uhr fallen. Zur Abgeltung der im Zuge des Wechseldienstes geleisteten Mehr- und Nachtarbeitstunden sowie Mehrarbeitszeiten, welche sich aus der Besonderheit der Dienstübergabe von einer Mannschaft zur anderen ergeben, werde ihm eine sogenannte "Wechseldienstentschädigung" zur…
…festzustellen, dass bei bestimmten Berufen die Art der zu verrichtenden Tätigkeit bzw. das Berufsbild bereits bedingt, dass schon die Normalarbeitszeit als Nachtarbeit verrichtet wird. Auch bei der von der Bw ausgeübten Tätigkeit als "Nachtwache" im Wohn- und Pflegeheim S handelt es sich um eine solche…
…Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertages- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 4.940 S monatlich steuerfrei. Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für die ersten fünf Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes, insgesamt…
…Behörde dem Berufungswerber (Bw.), der als CNC-Fräser bei einem Unternehmen für Feinwerktechnik beschäftigt war, die Steuerbegünstigung für die von ihm geltend gemachte Schmutz- sowie Nachtarbeitszulage. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung führt der Bw. im Wesentlichen an, dass aus den vorgelegten Kumulativjournalen für…
…Einkommensteuer für das Jahr 2008. Dabei beließ es hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses mit der Firma X Schmutz- und Erschwerniszulagen, Zuschläge für Nachtarbeit und Überstundenzuschläge in Höhe von insgesamt 4.455,15 SFr gemäß § 68 EStG 1988 steuerfrei. Mit Eingabe vom 27. Oktober 2009 erhob die Berufungswerberin…