…einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf welche die…
…einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf welche die…
…Nach Abs. 2 leg.cit. findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Im Nachsichtsverfahren trifft den Antragsteller eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Er hat einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann. Das Schwergewicht der…
…Normen ist. Materiellrechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten im Sinne des § 236 BAO. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf…
…des Abgabepflichtigen gefährdet ist, ist nach der Einkommens- und Vermögenslage (und nach der voraussehbaren Entwicklung) ohne Abzug der zu entrichtenden (nachsichtsverfangenen) Abgaben (VwGH 22. September 1992, 92/14/0083) zu beurteilen. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Mit Rücksicht auf…
…abzusprechen. Die Abgabennachsicht ist nicht das geeignete Mittel, um möglicherweise unterbliebenen Einwänden gegen Sachbescheide zum Durchbruch zu verhelfen. Ein Nachsichtsverfahren ersetzt nicht ein Rechtsmittelverfahren gegen den Abgabenbescheid, sodass für eine Bewilligung der Nachsicht die inhaltliche Richtigkeit des Abgabenbescheides grundsätzlich nicht von Bedeutung ist (vgl. das…
…Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw.gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 31. Jänner 2003 betreffend die Zurückweisung eines Aussetzungsantrages gemäß 212a BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HW., X-Stadt, vertreten durch Pricewaterhouse Coopers, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 5020 Salzburg, Rainerstraße 2, vom 2. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 19. Dezember 2012 betreffend die Abweisung eines Aussetzungsantrages gemäß…
…im Interesse des Gemeinwohls zu erfüllen bzw. wenn sie dadurch in ihrem wirtschaftlichen Bestehen ernsthaft gefährdet wäre. Ein solcher Sachverhalt wurde nicht behauptet und ist auch aus den Akten nicht zu entnehmen. Partei des Nachsichtsverfahrens ist ausschließlich der bzw. - bei einem Gesamtschuldverhältnis - die Steuerpflichtigen. Umstände…
…Überzahlung in Höhe von 95.653,00 S (6.951,37 €) an den Bw zurückzuerstatten. Auch dem Eventualantrag kann nicht entsprochen werden. Im Nachsichtsverfahren können keine Umstände berücksichtigt werden, die ihrer Natur nach Wiederaufnahmegründe darstellen, weil nicht Sinn des Nachsichtsverfahrens ist, Wirkungen von Verfahrenshandlungen…
…ob eine persönliche Unbilligkeit vorliegt. Hierbei ist jedoch noch keine Ermessensentscheidung zu treffen, sondern ein unbestimmter Gesetzesbegriff auszulegen. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun…
…Abschöpfungsverfahren wurde seitens des Gesetzgebers bereits ein Instrument zur Beseitigung von persönlichen Unbilligkeiten geschaffen und kann daher nicht nochmals im Wege der Nachsicht gewährt werden. Das Nachsichtsverfahren dient nicht dazu, das in einem gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahren eingeleitete Abschöpfungsverfahren aus dem Blickwinkel der Billigkeit zu überprüfen (vgl…
…Gründe vermögen für sich allein nicht die vom Gesetz geforderte Unbilligkeit darzutun. Das behauptete Fehlverhalten des steuerlichen Vertreters ist dem Abgabepflichtigen zuzurechnen. Unrichtigkeiten einer Abgabenfestsetzung können nicht im Nachsichtsverfahren saniert werden. Umso mehr kann keine sachliche Unbilligkeit vorliegen, wenn der Abgabepflichtige selbst ein Verhalten setzt…
…in Umständen liegen, die die Entrichtung der Abgabe selbst betreffen. Im Nachsichtsverfahren können daher nicht Einwände nachgeholt werden, die im Festsetzungsverfahren geltend zu machen gewesen wären. Da Einwendungen zum Fehlen eines groben Verschuldens an der Säumnis im Rahmen einer grundsätzlich unbefristeten Antragstellung nach § 217 Abs…
…wurde zwei mal aufgefordert seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen. Diesen Ersuchen ist der Bw. nicht nachgekommen. Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die eine Nachsicht gestützt werden kann. Der Bw…
…2009 ab. Nach Darstellung der maßgeblichen Rechtslage führte das Finanzamt aus, dass die Nachsichtswerberin, die im Nachsichtsverfahren eine erhöhte Mitwirkungspflicht treffe, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen habe, auf welche die Nachsicht gestützt werden könne. Da das Schwergewicht der Behauptungs…
…von dieser Funktion erbracht werde. Wäre der vom Finanzamt geforderte Nachweis (aufgrund des im Haftungsverfahren verwehrten Rechtszuges) im Nachsichtsverfahren erbracht worden, wäre dieser Umstand bei der Entscheidung über eine Nachsicht aus den dargelegten Gründen unberücksichtigt geblieben. Hätte das Finanzamt - wozu allerdings aufgrund des Inhalts der…
…offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und - verglichen mit ähnlichen Fällen - zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen…
Gutachten nicht im Rahmen des abgabenbehördlichen Nachsichtsverfahren aufzuklären sein werden. Es steht für die Abgabenbehörde fest, dass der Bw. im Zuge seiner Tätigkeit nach Abrechnung des Auftrages keine weiteren Aufträge mehr erhalten hat, obwohl er zuvor häufig Gutachten in Strafverfahren zu erstellen gehabt hatte. Die…