…Fall vermeint der Bw., dass die aus Anlass der Scheidung erfolgte Rückübertragung des im Jahre 2003 von ihm erworbenen Vermögens zivilrechtlich eine auflösend bedingte Zuwendung des Übergebers (F.U.) an seine Tochter (A.U.) gewesen sei, die - als begünstigter Erwerb - eine Nacherhebung der Schenkungssteuer nach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Bw., vertreten durch NNNSteuerberatung, vom 15. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. November 2006, Erfassungsnummer zzz, betreffend Nacherhebung der Schenkungssteuer gemäß § 15a Abs. 5 ErbStG entschieden: Die…
…Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. August 2007, ErfNr. betreffend Nacherhebung der Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG im Beisein der Schriftführerin Ilse Pascher nach der am 14. Juli 2009 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Consilia Salzburg Wirtschaftsprüfungs GmbH, 5020 Salzburg, Wolf-Dietrich-Str. 10, vom 24. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 3. Oktober 2006 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…der Begünstigung folgt, dass eine "Übertragung", die die Unternehmenserhaltung durch den oder die begünstigten Erwerber nicht nur nicht gefährdet, sondern sich auf eine Aufteilung des Nachlasses zwischen diesen Erwerbern reduziert und die Erhaltung des Unternehmens(teils) sogar typischerweise sichert, sachlicher Weise nicht zu einer Nacherhebung…
…nur für die Erbschafts- und Schenkungssteuer, nicht aber für die Grunderwerbsteuer. Werden bei einer Schenkung Grundstücke mitübertragen und ist eine Gegenleistung vorhanden, zB infolge Schuldübernahme oder Gewährung eines Fruchtgenussrechtes, so bleibt dieser Vorgang insoweit grunderwerbsteuerpflichtig." Sollte also tatsächlich der Vorbehalt eines Fruchtgenussrechtes schädlich für die…
…nur für die Erbschafts- und Schenkungssteuer, nicht aber für die Grunderwerbsteuer. Werden bei einer Schenkung Grundstücke mitübertragen und ist eine Gegenleistung vorhanden, zB infolge Schuldübernahme oder Gewährung eines Fruchtgenussrechtes, so bleibt dieser Vorgang insoweit grunderwerbsteuerpflichtig." Sollte also tatsächlich der Vorbehalt eines Fruchtgenussrechtes schädlich für die…
…auch auf den gegenständlichen Berufungsfall, da dieser nicht Anlassfall - weder im engeren noch im weiteren Sinn - gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG ist. Es wird nicht bestritten, dass diese Vorgänge der Schenkungssteuer unterliegen. Streit besteht darüber, ob diese Vorgänge gemäß § 8 Abs. 3 lit…
…Schenkungssteuer sind für die Anwendbarkeit von Befreiungen und Begünstigungen die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgeblich. Eine erst nach der Ausführung der Zuwendung erfolgende (teilweise) Verwendung des erworbenen Vermögens zu privaten Zwecken kann allenfalls gemäß § 15a Abs. 5 ErbStG zu einer Nacherhebung der…
…unentgeltlich veräußert, so ist die Differenz auf die Steuer nach Abs. 1 nachzuerheben; Umstände die zur Nacherhebung der Steuer führen, sind innerhalb eines Monats nach ihrem Eintritt dem Finanzamt anzuzeigen; lit c: abweichend von lit b kann für Zuwendungen des Stifters an eine Familienstiftung (§ 7…
…entspricht. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer, die für den einzelnen Erwerbsvorgang festgesetzt wird und vom Bereicherungsprinzip beherrscht wird (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, § 1 ErbStG Rz 4f). Es ist sohin für jeden einzelnen Vermögensvorteil festzustellen, ob ein Tatbestand der Steuerbefreiungen gemäß …
…über die Berufung der P.M., inM., vertreten durch Harald Zand, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, 8990 Bad Aussee, Haslauergasse 14, vom 21. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung, vertreten durch AD Ilse Paar, vom 11. Mai 2004 betreffend Schenkungssteuer nach der am 21…
…Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rupert KARL, Steuerberater, 5321 Koppl bei Salzburg, Kopplerstraße 59, vom 20. September 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch ADir. RR Renate Pfändtner, vom 20. August 2001 betreffend Schenkungssteuer…
…Nacherhebung der Schenkungssteuer bzw. zur a priori Nicht-Zuerkennung des Freibetrages führen könnten. Drittens wird die Höhe der Bemessungsgrundlage bestritten und ausgeführt, dass die Heranziehung des Kaufpreises nicht sachgerecht war, weil der Wert des schenkungsgegenständlichen Gesellschaftsanteiles im Zeitpunkt der Schenkung noch durch den Gewinnvoraus der…
…Pensionistin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Einheitswert dieses Grundstückes beträgt als Geschäfts- und Betriebsgrundstück S 1,333.000,00. Die Erwerbsvorgänge vom Vater an den Berufungswerber wurden gemäß § 15a ErbStG als schenkungssteuerfrei behandelt. Für den Erwerb von Frau M.G. wurde dem Berufungswerber neben einer…
…Schenkungssteuer hier unrichtig, da es sich um eine gemischte Schenkung handle, welche steuerlich als grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang anzusehen wäre, und die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer nach dem NeuFöG ausdrücklich beantragt worden sei. Das Finanzamt gab der Berufung mit Berufungsvorentscheidungen teilweise statt. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der…
…in einem separaten Schritt außerhalb der Erbabhandlung ihren Söhnen geschenkt hätte. In diesem Fall würde es zu keiner Nachversteuerung aufgrund des Erbübereinkommens kommen und die separate Schenkung würde aufgrund § 15a (6) ErbStG als unentgeltlicher Vorgang iSd § 15a (1) ErbStG keine Schenkungssteuer auslösen. Hätte sie in…
…in einem separaten Schritt außerhalb der Erbabhandlung ihren Söhnen geschenkt hätte. In diesem Fall würde es zu keiner Nachversteuerung aufgrund des Erbübereinkommens kommen und die separate Schenkung würde aufgrund § 15a (6) ErbStG als unentgeltlicher Vorgang iSd § 15a (1) ErbStG keine Schenkungssteuer auslösen. Hätte sie in…
…zunächst € 7.994,01, in der Folge mit Wirkung 1.1.2002 auf Null gestellt. Mit angefochtenem Bescheid vom 3. Mai 2002 wurde für die die Gegenleistung übersteigende Zuwendung Schenkungssteuer festgesetzt. Dagegen wurde fristgerecht Berufung erhoben, worin die rückwirkende Herabsetzung des Einheitswertes zu EW…
…sei keine Schenkungssteuerpflicht, sondern Gebührenpflicht gegeben. Dafür, dass bei vorliegendem Leibrentenvertrag das Verhältnis Leistung und Gegenleistung annähernd gleich sind, spricht somit nicht nur der Vertragstext, sondern auch, dass auf Grund dieses Leibrentenvertrages ein Gebührenbescheid (vom 5. Mai 2003, Erf.Nr. Y) und kein Schenkungssteuerbescheid an…