…Fall vermeint der Bw., dass die aus Anlass der Scheidung erfolgte Rückübertragung des im Jahre 2003 von ihm erworbenen Vermögens zivilrechtlich eine auflösend bedingte Zuwendung des Übergebers (F.U.) an seine Tochter (A.U.) gewesen sei, die - als begünstigter Erwerb - eine Nacherhebung der Schenkungssteuer nach…
…= 113.369,62. Hinsichtlich der Vorschreibung LN wird eingewendet: „Die (ursprüngliche) Bemessungsgrundlage für die Schenkung war negativ, somit kam der Freibetrag gem. § 15a ErbStG gar nicht zur Anwendung und es kann jetzt zu keiner Nacherhebung kommen. Es wird begehrt, die Schenkungssteuer mit 0,-- festzusetzen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Bw., vertreten durch NNNSteuerberatung, vom 15. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. November 2006, Erfassungsnummer zzz, betreffend Nacherhebung der Schenkungssteuer gemäß § 15a Abs. 5 ErbStG entschieden: Die…
…Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. August 2007, ErfNr. betreffend Nacherhebung der Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG im Beisein der Schriftführerin Ilse Pascher nach der am 14. Juli 2009 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung…
…sei die Nacherhebung zu Recht erfolgt. In seiner Replik führte der steuerliche Vertreter aus, dass die Frage zu klären sei, ob es sich bei dem Erwerbsvorgang zwischen der Bf. sowie ihrer Nichte und deren Gatten um eine Schenkung im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes handle…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Consilia Salzburg Wirtschaftsprüfungs GmbH, 5020 Salzburg, Wolf-Dietrich-Str. 10, vom 24. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 3. Oktober 2006 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…der Begünstigung folgt, dass eine "Übertragung", die die Unternehmenserhaltung durch den oder die begünstigten Erwerber nicht nur nicht gefährdet, sondern sich auf eine Aufteilung des Nachlasses zwischen diesen Erwerbern reduziert und die Erhaltung des Unternehmens(teils) sogar typischerweise sichert, sachlicher Weise nicht zu einer Nacherhebung…
…nur für die Erbschafts- und Schenkungssteuer, nicht aber für die Grunderwerbsteuer. Werden bei einer Schenkung Grundstücke mitübertragen und ist eine Gegenleistung vorhanden, zB infolge Schuldübernahme oder Gewährung eines Fruchtgenussrechtes, so bleibt dieser Vorgang insoweit grunderwerbsteuerpflichtig." Sollte also tatsächlich der Vorbehalt eines Fruchtgenussrechtes schädlich für die…
…nur für die Erbschafts- und Schenkungssteuer, nicht aber für die Grunderwerbsteuer. Werden bei einer Schenkung Grundstücke mitübertragen und ist eine Gegenleistung vorhanden, zB infolge Schuldübernahme oder Gewährung eines Fruchtgenussrechtes, so bleibt dieser Vorgang insoweit grunderwerbsteuerpflichtig." Sollte also tatsächlich der Vorbehalt eines Fruchtgenussrechtes schädlich für die…
…auch auf den gegenständlichen Berufungsfall, da dieser nicht Anlassfall - weder im engeren noch im weiteren Sinn - gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG ist. Es wird nicht bestritten, dass diese Vorgänge der Schenkungssteuer unterliegen. Streit besteht darüber, ob diese Vorgänge gemäß § 8 Abs. 3 lit…
…Gemäß § 15 Abs. 3 Gebührengesetz 1957 (GebG) sind Rechtsgeschäfte, die ua. unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz fallen, von der Gebührenpflicht ausgenommen. Da der VfGH die beiden Grundtatbestände "Erwerb von Todes wegen" (§ 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955) und "Schenkungen unter Lebenden" (§ 1 Abs. 1…
…Befreiung gilt nur für die Erbschafts- und Schenkungssteuer, nicht aber für die Grunderwerbsteuer. Werden bei einer Schenkung Grundstücke mitübertragen und ist eine Gegenleistung vorhanden, zB infolge Schuldübernahme oder Gewährung eines Fruchtgenussrechtes, so bleibt dieser Vorgang insoweit grunderwerbsteuerpflichtig. Der Freibetrag von bis zu fünf Millionen Schilling…
…der Aufhebung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer die Anlassfallwirkung zuerkannt. Im Oktober 2007 wird ein Nachversteuerungstatbestand (zB § 15a Abs. 5 ErbStG 1955) verwirklicht. Fragestellung: Kommt dem die Nachversteuerung auslösenden Sachverhalt ebenfalls Anlassfallwirkung zu? Lösung: Gegenstand sowohl des (bereits aufgehobenen) Bescheides als auch einer allfällig folgenden Nacherhebung…
…die zur Nacherhebung der Steuer führen, sind innerhalb eines Monats nach ihrem Eintritt dem Finanzamt anzuzeigen; § 12 Abs. 1 Z 2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 lautete: Die Steuerschuld entsteht bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung; § 18 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955…
…lang in der PSt verbleiben? Lösung: Bezüglich der Nacherhebung auf die tarifmäßige Schenkungssteuer wird auf die entsprechenden Ausführungen in den StiftR (RZ 291 - 297) hingewiesen. Im gegenständlichen Sachverhalt ist für die Beurteilung, ob und inwieweit eine Nachversteuerung vorzunehmen ist, von den erbschafts- und schenkungssteuerlichen Eingangswerten…
…bestehendem, nicht nach dieser Bestimmung steuerfrei erworbenem Miteigentum ab Einreichung des Ansuchens um Erteilung der Baubewilligung - erfolgen; Umstände, die zur Nacherhebung der Steuer führen, sind innerhalb eines Monats nach ihrem Eintritt dem Finanzamt anzuzeigen, § 4 (1) Die Steuer ist zu berechnen vom Wert der Gegenleistung (…
…von acht Jahren nach vertraglicher Begründung des Miteigentums - bei schon bestehendem, nicht nach dieser Bestimmung steuerfrei erworbenem Miteigentum ab Einreichung des Ansuchens um Erteilung der Baubewilligung - erfolgen; Umstände, die zur Nacherhebung der Steuer führen, sind innerhalb eines Monats nach ihrem Eintritt dem Finanzamt Österreich anzuzeigen …
…Schenkungssteuer sind für die Anwendbarkeit von Befreiungen und Begünstigungen die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgeblich. Eine erst nach der Ausführung der Zuwendung erfolgende (teilweise) Verwendung des erworbenen Vermögens zu privaten Zwecken kann allenfalls gemäß § 15a Abs. 5 ErbStG zu einer Nacherhebung der…
…unentgeltlich veräußert, so ist die Differenz auf die Steuer nach Abs. 1 nachzuerheben; Umstände die zur Nacherhebung der Steuer führen, sind innerhalb eines Monats nach ihrem Eintritt dem Finanzamt anzuzeigen; lit c: abweichend von lit b kann für Zuwendungen des Stifters an eine Familienstiftung (§ 7…
…entspricht. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer, die für den einzelnen Erwerbsvorgang festgesetzt wird und vom Bereicherungsprinzip beherrscht wird (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, § 1 ErbStG Rz 4f). Es ist sohin für jeden einzelnen Vermögensvorteil festzustellen, ob ein Tatbestand der Steuerbefreiungen gemäß …