…0159, eine erhöhte Mitwirkungspflicht getroffen hatte und die amtswegige Ermittlungspflicht in den Hintergrund getreten war. Ist die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht generell in dem Maße höher, als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind, so war im konkreten Berufungsfall eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht bei der Bw. gegeben…
…die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Die Abgabenbehörde trägt zwar die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Abgabenanspruch geltend machen zu können, doch befreit dies die Partei nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht. Die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in…
…das aber nur über Initiative einer im Vertragsstaat ansässigen Person eingeleitet wird), die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen in dem Maße höher ist, als die Pflicht der Abgabenbehörde zur amtswegigen Erforschung des Sachverhaltes wegen des Fehlens der ihr sonst zu Gebote stehenden Ermittlungsmöglichkeiten geringer wird…
…zumutbaren Mitwirkung zu Lasten des Beteiligten umso mehr, je persönlicher, ungewöhnlicher, verwickelter, schwerer zugänglich, atypischer, undurchsichtiger usw. die behaupteten Verhältnisse sind." (Söhn in Hübschmann/ Hepp/ Spitaler, Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung, Kommentar Loseblatt, § 90 Tz 4). Wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben, ist die Mitwirkungspflicht und Offenlegungspflicht…
…beizutragen und die für den Bestand und Umfang einer Abgabenpflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen (vergleiche z.B. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. 2. 1994, Zl. 92/15/0159). Wenn Sachverhaltselemente im Ausland ihre Wurzeln haben, ist die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht…
…konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen von der Richtigkeit seines Vorbringens zu überzeugen. Verletzt der Abgabenpflichtige diese Mitwirkungspflicht, hat die Behörde den Sachverhalt im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung festzustellen. Die Verpflichtung der Abgabenbehörde zur amtswegigen Erforschung des Sachverhalts tritt gegenüber der Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der…
…wiederum mit der Begründung, neue Beweismittel herbeischaffen zu wollen. Daraufhin sei der Termin für die Schlussbesprechung auf dem 9. September 1997 verschoben und der steuerliche Vertreter der Bw. schriftlich darauf hingewiesen worden, dass eine weitere Verschiebung nicht möglich sei. Am 9. September sei lediglich der…
…Verpflichtung, seinerseits zur Klärung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen und die für den Bestand und Umfang einer Abgabenpflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß im Sinne des § 119 Abs. 1 BAO offenzulegen. Haben Sachverhaltselemente ihre Wurzeln in Russland, so ist die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht des Bw. in…
…0011). Wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben, liegt nach herrschender Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei bzw. eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht vor; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maße höher, als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind …
… 162 BAO liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei und somit eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht u.a. dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben. Die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei ist dann in dem Maß höher als behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind…
…Mitarbeiter tätig. Mit der angegebenen Firmenanschrift Anschrift seien derzeit über 140 Sitzunternehmungen bekannt. Die TeAn sei eine reine Domizil-Sitzgesellschaft, deren Rechtsvertretung der Schweigepflicht unterstehe. Der erhöhten Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht, der Beweismittelbeschaffungs- und Beweismittelvorsorgepflicht sei seitens der Bw bzw. deren Geschäftsführung nachgekommen worden, die eine…
…2 leg.cit. ist den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zugeben. Die Ermittlungspflicht der Behörde findet jedoch dort ihre Grenze, wo sie unmöglich oder unzumutbar ist. Der Ermittlungspflicht der Behörde steht die Mitwirkungs-und Offenlegungspflicht der Partei gegenüber. Diese wurde durch…
…und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde besteht innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes. Diese grundsätzlich bestehende amtswegige Ermittlungspflicht befreit den Steuerpflichtigen jedoch nicht von seiner Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht…
…dann vorliegt, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maße höher, als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind. Diesfalls besteht somit eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht (Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, 2., überarb. und erw. Aufl. - Wien: Orac…
…Berufungsverhandlung, die Aufhebung der Einkommensteuerbescheide 1997 bis 2001 und die erklärungsgemäße Veranlagung. Zur Berufung (26. April 2004) nahm die Betriebsprüferin wie folgt Stellung: ad) Fremdleistungen: Die Offenlegung von Sachverhalten mit Auslandsbezug müsse vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Die Mitwirkungs- und Offenlegungspflichten der Parteien seien dann, wenn…
…können, jene für 2004 bis 2006 zumindest ab 21.5.2010. Grundsätzlich treffen Offenlegungs- und Wahrheitspflichten gemäß §§ 119 und 138 BAO jeden Steuerpflichtigen in gleicher Weise, wobei bei Sachverhalten, die ihre Wurzeln im Ausland haben, die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht in dem Maße höher ist, als…
…in Bulgarien ansässig ist und damit ein im Ausland zu erhebender Sachverhalt vorliegt. Nach ständiger VwGH-Rechtsprechung (VwGH 25.04.2002, 95/15/0197 und die do. zit. Vorjudikate) tritt die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde bei Auslandssachverhalten gegenüber der Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei zurück…
…Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maße höher, als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind (VwGH 23.2.1994, 92/15/0159; 26.7.2000, 95/14/0145). Diesfalls bestehe somit eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht (vgl. zB…
…vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maß höher als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind (vgl. VwGH 26.7.2000, 95/14/0145 u. a.). Diesfalls besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht (vgl. Loukota…
…dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben, wobei die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht in dem Maß höher ist als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind. Diesfalls besteht neben der erhöhte Mitwirkungspflicht auch eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Beweisvorsorgepflicht. Von der X. GmbH wurde vorerst vorgebracht, dass…