…die Einkommensteuerbescheide der Mutter und des Bruders die Adresse des Familienwohnsitzes als Zustelladresse ausweisen. In den Gebührendaten konnte ein Mietvertrag nicht gefunden werden. Aufgrund dieses Ermittlungsergebnisses ergeben sich Fragen zur Doppelbelastung infolge Tragung von Kosten zum Familienwohnsitz, abgeleiteter Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen in einer Wohnung…
…festgestellten Sachverhaltes der Mittelpunkt der Lebensinteressen von W nach L und sodann von L nach A verlegt wurde. Bei einer solchen Vorgangsweise würde die Beweiswürdigung in unzulässiger Weise umgekehrt. 1.2. doppelte Haushaltsführung Sch - A Zu prüfen ist das Vorbringen, in Sch bestehe eine weitere…
…Österreich habe er auch in Irland einen Wohnsitz begründet, womit er auch in Irland unbeschränkt steuerpflichtig geworden wäre. Mangels familiärer Bindungen hätte er während dieser Zeit allerdings keinen "Lebensmittelpunkt" in Österreich gehabt. Die Frage nach dem Mittelpunkt der Lebensinteressen sei in seinem Fall jedoch dahingehend…
…ergibt und mitgeprägt wird. Bei einem auswärtigen neuen "Ledigenhaushalt" in der Nähe des jeweiligen Beschäftigungsortes eines allein stehenden Steuerpflichtigen verlagern sich grundsätzlich nach einem gewissen Zeitablauf auch die so genannten Merkmale eines "Mittelpunktes der Lebensinteressen". In Bezug auf Werbungskosten sind davon in erster Linie jene…
…ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH vom 24.4.1996, 96/15/006). Der Bw. ist ledig und kinderlos. Bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen (als solcher ist auch der…
…ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Haushalt unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beibehaltung des (Familien)Wohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit…
…Daraus ergibt sich aber auch die Schlussfolgerung, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bw. in den beiden Streitjahren bereits am Familienwohnsitz in Salzburg gelegen war. Vor diesem Hintergrund kann von einer beruflichen Veranlassung der Beibehaltung eines "Ledigenwohnsitzes" des Bw. außerhalb des Beschäftigungsortes Salzburg in den…
…verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Haushalt unterhielte, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bilde. Laut VwGH-Erkenntnis vom 21. Oktober 2003, 99/14/0224, handle es sich nun bei einer Lebensgemeinschaft…
…Familien- bzw Haupt-) Wohnsitz in Tirol nie aufgegeben. Diesbezüglich legte der Bw einen Bescheid des Bundesministeriums für Inneres vor, wonach dem Heimatort des Bw auf Grund des dort gelegenen Mittelpunktes der Lebensinteressen des Bw die Hauptwohnsitzeigenschaft zugesprochen wurde (im angeführten Bescheid des BMI wurde die…
…Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs. 1 EStG 1988) einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH 24.4.1996…
…Die gediegene Ausstattung und Art der Wohnungsnutzung in Klagenfurt spricht neben den anderen oben angeführten Kriterien, die einen Mittelpunkt der Lebensführung eines ledigen Steuerpflichtigen mitprägen, nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass Klagenfurt in den Streitjahren 2004 und 2005 als "Mittelpunkt der Lebensinteressen" des Bw…
…dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Im vorliegenden Fall ist der Bw ledig und kinderlos. Bei einem Alleinstehenden können…
…Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Bei allein stehenden Steuerpflichtigen (mit eigenem Hausstand) ist eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung niemals beruflich veranlasst, wohl aber eine vorübergehende doppelte Haushaltsführung. Die Aufwendungen für Familienheimfahrten des Steuerpflichtigen vom Wohnsitz…
…Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet. Bei allein stehenden Steuerpflichtigen (mit eigenem Hausstand) ist eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung niemals beruflich veranlasst, wohl aber eine vorübergehende doppelte Haushaltsführung. Die Aufwendungen für Familienheimfahrten des Steuerpflichtigen vom Wohnsitz…
…noch ausgeführt, beziehe ein lediger Steuerpflichtiger am Arbeitsort nur eine einfache Unterkunft, die keinen Wohnsitz darstelle , also nicht geeignet sei, einem dauernden Wohnbedürfnis Rechnung zu tragen (z.B.: einem Burschenzimmer ähnliche Unterkunft) und seinen Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) im Haus der Eltern beibehalte, seien die…
…oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Haushalt unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Die nichteheliche (bzw. eheähnliche) Lebensgemeinschaft wird bei der Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung der Ehe gleich…
…für eine Personalbereitstellungsfirma arbeitet, praktisch unmöglich, dass man an einem Arbeitsplatz, der weit von zu Hause entfernt ist, einen Wohnsitz begründet, da man ja damit rechnen muss, dass der Ort des Arbeitsplatzes ständig wechselt. Es sei daher nicht verwunderlich, dass der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in…
…mit der steuerlichen Beurteilung auf die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes Bezug genommen. Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehepartner oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser…
…ob von der Bw. in X. ein Familienwohnsitz begründet wurde. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Haushalt unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen…
…Einem dadurch verursachten Aufwand mangelt es daher am Werbungskostencharakter. Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH 27…