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UFSW RV/0457-W/03Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2005Teil 1/2

…1988, 87/14/0084. Die Umgehung der Versteuerung von Zinserträgen durch Zwischenschaltung der als Sitzgesellschaft zu qualifizierenden Z Finance Ltd. stelle daher einen Missbrauch von Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts gemäß § 22 BAO dar. Daher seien die Darlehens- und Bankzinserträge der Z Finance Ltd…

UFSW RV/0457-W/03Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2005Teil 2/2

…Weg wurde durch die gegenständliche Gestaltung nicht beschritten (Punkt 5). Die vom Verwaltungsgerichtshof geforderte Kette von Rechtshandlungen die zur Steuerersparnis geführt hat liegt vor (Punkt 6). Die gegenständliche Gestaltung ist daher als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 Abs…

UFSF RV/0203-F/04Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2005

…Nur dort, wo die rechtliche Gestaltung missbräuchlich verwendet wird, zieht das Gesetz eine Grenze. So bestimmt § 22 BAO, dass durch den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden kann (Abs. 1). Liegt ein solcher Missbrauch vor, so…

UFSW RV/1347-W/02Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten - Stiftungsmodell / Steuergestaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.06.2005Teil 1/2

…handelt und die Körperschaft zu mindestens 25% unmittelbar am Grund- oder Stammkapital beteiligt ist. Gem. § 22 Abs. 1 BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt - gem. Abs. 2 der zitierten Gesetzesstelle - ein Missbrauch…

UFSW RV/0871-W/02Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2003

…dass die Subsumption des hier strittigen Wertpapierhandels unter dem Begriff "Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter" iSd § 2 Abs. 2 EStG richtig ist. ad 2., Missbrauch Gem. § 22 Abs. 1 BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden…

UFSF RV/0304-F/03Zurechnung des steuerlichen Ergebnisses bei Einschaltung einer Handelsanstalt in Liechtenstein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.03.2005Teil 1/2

…1) Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. (2) Liegt ein Missbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung…

UFSW RV/0093-W/08Kein Vorsteuerabzug bei Scheinrechnungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2008

…dass im gegenständlichen Fall ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 22 BAO vorliegt, konnte durch die in der Berufung vorgebrachten Argumente nicht entkräftet werden. Es wurden auch keine neuen Tatsachen vorgebracht, welche darstellen, dass nicht durch Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabepflicht umgangen werden…

UFSW RV/0847-W/02Veräußerung gestifteter Gesellschaftsanteile kurz nach dem Stiftungsakt; Zurechnung an den Stifter und nicht an die Privatstiftung bei Missbrauch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.10.2004Teil 1/3

…Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabenpflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Abs. 2 Liegt ein Missbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung…

UFSL RV/0911-L/05Die Vertragsauslegung hat durch die Behörde zu erfolgen und nicht durch eine "Klarstellung" in Form eines Notariatsaktes einige Jahre nach Vertragsabschluss, umsomehr, als die Vertragsauslegung bereits durch eine UFS-Entscheidung erfolgte, die rechtskräftig ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2006

…1 BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Wie sich nun aus dem Akteninhalt ergibt, kam der UFS bei Fällung der Entscheidung vom 27.5.2003 unter Würdigung des Inhaltes des Übergabsvertrages zu dem…

UFSG RV/0290-G/031. Zurechnung von Einkünften aus einer Handelstätigkeit an eine GmbH oder an das Einzelunternehmen des Gesellschafter-Geschäftsführers - Missbrauch, Angehörigengeschäft oder Voluptuarbetätigung?- Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 289 Abs1 BAO; 2. Gewinnermittlung nach § 5 EStG - Formalanbindung an die Firmenbuchprotokollierung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.04.2006

…eigene GmbH" mit Aufschlägen von 2% - 4%. Damit wurde gleichzeitig die Frage nach der Gewinnabsicht aufgeworfen. Die personelle Verquickung liegt auch dem in der Berufungsverhandlung vorgebrachten Missbrauchsargument zu Grunde. § 22 BAO lautet: Durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht nicht…

UFSL RV/1490-L/02Stellt die Rückzahlung einer Einlage bei einem nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2004

…ein Privatgrundstück verkauft hat und aus dem Erlös, den er dem Unternehmen zur Verfügung gestellt, monatliche Abhebungen getätigt hat, ist auch dies eine sinnvolle Maßnahme und keinesfalls ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts. Eine Umfunktionierung der zu Lasten des Verrechnungskontos des Gf…

UFSW RV/4662-W/02Verwaltungshonorare unter Zwischenschaltung einer GmbH und Zinsaufwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2006

…H.GmbH ist. In einer derartigen Gestaltung könnte ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes gemäß § 22 BAO erblickt werden (vgl. VwGH vom 31. März 2005, Z. 2000/15/0117). Es kann somit im Ergebnis der Rechtsansicht des Finanzamtes gefolgt werden, wenn diese…

UFSI RV/0226-I/09Vorliegen eines Missbrauches bei Abtretung von 99% der Geschäftsanteile unter gleichzeitiger Übertragung des verbliebenen Geschäftsanteiles von 1 % ins wirtschaftliche Eigentum verbunden mit Abschluss einer diesbezüglichen Treuhandvereinbarung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2010

…Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes, wäre doch, und dies zeigt die Treuhandvereinbarung mit aller Deutlichkeit, im Hinblick auf den mit diesen Vereinbarungen angestrebten wirtschaftlichen Erfolg die zivilrechtliche Abtretung sämtlicher Geschäftsanteile vom Vater N.M. an seinen Sohn M.M. die gewöhnliche und…

UFSW RV/2294-W/02Strittig ist, ob die Differenz zwischen dem (niedrigeren) Konzernverrechnungszinssatz und den von einem verbundenen Unternehmen (einer luxemburgischen Basisgesellschaft) verrechneten (höheren) Darlehenszinsen den Gewinn der Bw. mindern kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2005Teil 1/2

…der von den luxemburgischen Gesellschaften verrechnete (höhere) Zinssatz oder der innerhalb der X Gruppe für vergleichbare Finanzierungen verwendete (niedrigere) Zinssatz zur Anwendung gelangt. Letzteres wird jedenfalls dann zu bejahen sein, wenn die Zwischenschaltung der luxemburgischen Gesellschaften als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts…

UFSW RV/2294-W/02Strittig ist, ob die Differenz zwischen dem (niedrigeren) Konzernverrechnungszinssatz und den von einem verbundenen Unternehmen (einer luxemburgischen Basisgesellschaft) verrechneten (höheren) Darlehenszinsen den Gewinn der Bw. mindern kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2005Teil 2/2

…Konzern verrechneten (niedrigeren) Zinsen und den von den luxemburgischen Gesellschaften verrechneten (höheren) Zinsen vermag den Gewinn der Bw. daher auch dann nicht zu vermindern, wenn die Errichtung bzw. Zwischenschaltung der luxemburgischen Unternehmen nicht als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts anzusehen wäre. Es…

UFSW RV/2194-W/02Beteiligung - Anerkennung der Teilwertabschreibung; Missbrauch iSd § 22 BAO; Einlagenrückgewähr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.12.2006Teil 1/4

…deutsche und französische Tochtergesellschaft keine zwischengeschaltet sinnvolle Funktion erfüllt habe, weshalb die Ergebnisse der F.Ltd. ohnehin dem tatsächlichen Träger der Erwerbstätigkeit, der Bw., zuzurechnen seien. Dies hätte für den Fall, dass die festgestellte Gestaltung nicht als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerliche Rechts…

UFSG RV/0667-G/061. Anerkennung eines Rechtsgeschäftes (Vermietung eines Ultraschallgerätes) zwischen einem Arzt und einer zusammen mit seiner Ehegattin gegründeten OG. 2. Zuständigkeit des Unabhängigen Finanzsenates, wenn das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung den erstinstanzlichen Bescheid gemäß § 276 Abs.1 BAO aufgehoben hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2007

…Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabenpflicht nicht umgangen werden. §§ 21 und 22 bilden jeweils für sich eigene Tatbestände, doch sind beide Normen Ausfluss desselben Grundsatzes (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Die Bestimmungen ergänzen einander (VwGH 5.2.1992, 89/13/0111). Nach Lehre und…

UFSG RV/0023-G/02Missbrauch im Zusammenhang mit der Vermietung eines Einfamilienhauses zwischen Ehegatten unter Zwischenschaltung einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2005Teil 1/2

…und dessen wirtschaftlicher Gehalt voneinander ab, so ist Erstere für die Abgabenerhebung unbeachtlich. Sie entfaltet keine steuerliche Wirkung. Die steuerlichen Rechtsfolgen ergeben sich vielmehr gemäß dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des Sachverhaltes. Nach § 22 BAO kann die Abgabenpflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen…

UFSL RV/0559-L/06Wenn eine Miteigentümerschaft ein Verwaltungsgebäude zum Teil an Dritte vermietet und zum Teil die Miteigentümer das Gebrauchsrecht nutzen, kann die Vorsteuer nicht zur Gänze abgezogen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2008

…ausüben und ein Mietverhältnis nur Dritten gegenüber für die von W und O nicht genutzten Räume besteht), die Abgabenbehörde den Vorsteuerabzug nicht zur Gänze zugelassen hätte. B) - Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann die Abgabepflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts nicht…

UFSG RV/0215-G/06Vermietung eines Einfamilienhauses durch eine eigens gegründete GmbH an den Ehemann der Gesellschafter-Geschäftsführerin zu privaten Wohnzwecken der Ehegatten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2007Teil 2/2

…dass die Rechtswidrigkeit des aufzuhebenden (bzw. des aufgehobenen) Bescheides zwischen Finanzamt und Abgabepflichtigem unstrittig sein muss. Im Berufungsfall hat das Finanzamt auf Grundlage der Ergebnisse der Außenprüfung die Feststellung getroffen, dass das Einfamilienhaus Privatvermögen ist bzw. Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts vorliegt…