…ist zu bemerken, dass der Sachverhalt der zitierten UFS-Entscheidung mit dem gegenständlichen Sachverhalt nicht vergleichbar ist. In der zitierten Berufungsentscheidung befand sich die Mietwohnung in einem erst im Jahr 1959 errichteten Haus. Es wurde lediglich das Bad saniert (die WC-Schale, die Wanne und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Csaszar und die weiteren Mitglieder Dr. Michael Rauscher, Leopold Pichlbauer und Dr. Werner Loibl im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Berufung der Bw, vertreten durch Schwarz & Kallinger Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 4400 Steyr, Bahnhofstraße…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Csaszar und die weiteren Mitglieder Dr. Michael Rauscher, Leopold Pichlbauer und Dr. Werner Loibl im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Berufung der Bw, vertreten durch Schwarz & Kallinger Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 4400 Steyr, Bahnhofstraße…
…unerledigt galt. Im Vorlageantrag vom 25. Oktober 2002 führte die Berufungswerberin ergänzend aus, dass sie in einer Mietwohnung im zweiten Stock (ohne Lift) eines Mehrfamilienhauses wohne und in hohem Maße pflegebedürftig sei. Auf Grund ihrer starken Behinderung seien nach Absprache mit BM Ing. HM verschiedene…
…welche die Tatsache und den Zweck der Leistung dieses Geldbetrages bezeugen können." In Beantwortung dieses Vorhaltes brachte der Bw folgendes vor: "1. Mietrecht 1982: Im Jahr 1982 wurde für die betrieblich genutzte Mietwohnung kein Mietrecht aktiviert. Die Aktivierung betraf im Jahr 1982 nur die Investitionsablöse…
…v.a. Textziffern wurden Feststellungen zu folgenden Sachverhalten getroffen: - Tz 17: Vertragserrichtungskosten - Tz 19: Mietobjekt Gebäude - Tz 20: Umsatzsteuer "Mieterlöse und Sachbezug" - Tz 21: Sachbezugswerte/Lohnversteuerung - Tz 22: Sanierungs- und Adaptierungskosten "Dienst- und Mietwohnungen" - Tz 23: Betriebskostenverrechnung der Liegenschaft - Tz 24: Reisekostenersätze - Tz 25: Gewerbeertragszurechnung (§…
…und dass es sich in den nachfolgenden Gesprächen mit dem Eigentümer und dessen Rechtsanwalt nur noch darum handelte, zu welchem Zeitpunkt er und seine Familie aus dieser Mietwohnung würden ausziehen müssen. Die Wohnung in der S-Gasse ("Ordination 2") wurde somit mindestens auch zu dem…
Der Differenzbetrag sei der Bw. außerbilanzmäßig und dem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Ausschüttung zuzurechnen (Nettodifferenz 1992: ATS 4.684,09 + Vorsteuerkürzung 1992: ATS 468,41 = außerbilanzmäßige Zurechnung und verdeckte Ausschüttung 1992: ATS 5.152,50). Berufungsausführungen: Die vorgelegten Aufzeichnungen über Dienstreisen sollen nur die…
…Quadratmeter-Mietzins ATS 62,50/ Monat. Im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages - 8. November 1992 - wohnten So. und St. im Erdgeschoß. Die Nutzflächen beider Mietwohnungen addiert, ergeben 79,23m², die lt. geltenden Mietrecht nicht von der Bw. gemietet werden konnten, da Doppelvermietungen nicht zulässig sind…
…als der lt. Finanzamt angemessene Mietzins. Im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages (8. November 1992) wohnten die Mieter So. und St. im Erdgeschoß. Die Nutzflächen beider Mietwohnungen addiert, ergeben 79,23m², die lt. geltenden Mietrecht nicht von der Bw. gemietet werden konnten, da Doppelvermietungen nicht…
»IV.10.1. Verzinsung Verrechnungskonto/Gesellschafter-Geschäftsführer: Aus dem Bp-Bericht ist festzustellen, dass das bisher nicht verzinste Verrechnungskonto des Gesellschafter-Geschäftsführers (Forderung an den Gesellschafter-Geschäftsführer) ausgehend von den Bilanzansätzen 1. Oktober 1992 (ATS 285.700,00) und 30. September 1993 (ATS 444.816…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch Dr. Treml KG, Steuerberatungskanzlei, 4160 Aigen-Schlägl, Mühlbergstr. 12, vom 10. April 2006 und 5. Juni 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 7. März 2006 betreffend Einkommensteuer 2003 und 2004 sowie…
…Tonstudio betreibt, wurde einer Außenprüfung für die Jahre 1995-1997 unterzogen. Von der Betriebsprüfung wurden im BP-Bericht vom 9. August 1999 ua. folgende strittige Feststellungen getroffen: "Tz. 22 Mietwohnung in W., R.gasse Bei der Besichtigung der Wohnung in W., R.gasse , wurden keine…
Betriebsgenehmigung sei es für einen Dienstnehmer unzumutbar, in diesen Räumen zu arbeiten, ist darauf hinzuweisen, dass zwar die einschlägigen Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers betreffend Arbeitsräume für das Verrichten der Arbeit ohne Beeinträchtigung der Sicherheit, der Gesundheit und des Wohlbefindens der…
…Bauart als Wirtschaftsgut zu beurteilen, welches sich in besonderem Maße für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eigne und typischerweise einer besonderen, in der Lebensführung begründeten Neigung (Befriedigung eines Wohnbedürfnisses) entspreche. Diese Sichtweise führte hinsichtlich der drei Mietwohnungen zur Zuordnung zu § 1 Abs. 2 LVO (…
…am Wohnhaus erfolgte und die nächste erst rd. ein Jahr später. Diese Vorgangsweise ist vor dem Hintergrund des bei der Landesregierung laufenden Förderverfahrens zu sehen, welches die Sanierung von zumindest drei Mietwohnungen voraussetzt. Dem Förderakt ist zu entnehmen, dass eine Überprüfung der tatsächlichen Nutzung der…
…die Primärbeheizung mehrerer Gebäude über ein gemeinsames Heizsystem erfolgt. Die Beurteilung der einzelnen Bewirtschaftungseinheiten als Einkunftsquellen im steuerlichen Sinn erfährt dadurch aber keine Änderung. Die Situation unterscheidet sich im Übrigen auch nicht von Gebäuden mit mehreren Mietwohnungen. Eine einheitliche Beheizung des ganzen Hauses steht in…
Im Ergebnis war somit auf Basis des dargestellten Sachverhaltes und der daraus abgeleiteten, rechtlichen Überlegungen dem Rechtsmittel der Bw. gegen die Einkommensteuerbescheide 1996 - 1999 der Erfolg zur Gänze zu versagen. Die WK-Überschüsse aus der Vermietung des Wohnhauses bleiben im Verfahrenszeitraum insgesamt außer Ansatz, die…
…bedeutet jedoch, dass daraus keine Werbungskosten resultieren können. Die Anerkennung der Aufwendungen für die Mietwohnung in den Jahren 2006 und 2007 als Werbungskosten wurde daher durch die Abgabenbehörde erster Instanz zu Recht versagt. Die Entscheidung über die Berufungen war spruchgemäß zu treffen. Wien, am 15…
…nach Abschluss des Studiums) Arbeitsaufnahme bei der A-GmbH habe er erstmalig seinen Hauptwohnsitz von der Schweiz in die D-Gasse 1/46 in B verlegt. Bei der Vermittlung dieser Mietwohnung sei die unter den Werbungskosten aufgeführte Maklerprovision angefallen, die von der Steuer absetzbar sei…