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UFSW RV/3417-W/02Mehrgewinne aus Schwarzgeschäften einer Kapitalgesellschaft führen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung an die Gesellschafter und zur Vorschreibung von Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2003

…KStG 1988, Band 2, S.197). Die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft unter dem Titel verdeckte Ausschüttung zugerechneten Mehrgewinne aus nicht erklärten Erlösen, die daher im Betriebsergebnis keinen Niederschlag gefunden haben, sind in der Regel als den Gesellschaftern zugeflossen zu werten (vgl. VwGH vom 19…

UFSS RV/0740-S/10Verdeckte Ausschüttung und Mehrgewinne aus berechtigten Zuschätzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2013

…von geschätzten Betriebsausgaben in Höhe von 70%. Der Unabhängige Finanzsenat schließt sich dieser Berechnungsmethode der Abgabenbehörde erster Instanz an. Einwände der Bw diesbezüglich sind der Berufungsschrift nicht zu entnehmen. Bei Mehrgewinnen einer Kapitalgesellschaft, die von der Abgabenbehörde gegenüber den im Rechnungswesen ausgewiesenen Gewinnen festgestellt werden…

UFSG RV/0389-G/08Aufteilung von Mehrgewinnen (hier: Sicherheitszuschläge) an die Gesellschafter einer Personengesellschaft (KEG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…2003 bis 2005. Strittig ist nun im vorliegenden Fall die Frage, wie die von der Finanzbehörde hinzugerechneten Sicherheitszuschläge, also die aus der Hinzurechnung von Sicherheitszuschlägen resultierenden Mehrgewinne, auf die an der Bw. beteiligten Gesellschafter aufzuteilen sind. Das Finanzamt hat die Sicherheitszuschläge den einzelnen Gesellschaftern nach…

UFSK RV/0028-K/04nicht erklärte Mehrgewinne einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2006

…Erhalt einer Zahlung in Höhe von 120.000 S für Vorarbeiten einer Produktentwicklung bestätigt. Dieser Betrag wurde von der Bw. nicht als Einnahme erklärt. Er stellt daher einen Mehrgewinn dar, der den Gesellschaftern der Bw. als verdeckte Ausschüttung zugeflossen ist. Vom steuerlichen Vertreter der Bw…

UFSW RV/3416-W/02Die Schätzungsbefugnis hinsichtlich eines Taxiunternehmens besteht bei Fehlen von Losungsgrundaufzeichnungen. Mehrgewinne aus Schwarzgeschäften stellen eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2003

…um 40% als Lohnaufwand für nicht als Arbeitnehmer gemeldete Fahrer, als verdeckte Gewinnausschüttung gewinnerhöhend berücksichtigt, da nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft unter dem Titel verdeckte Ausschüttung zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Gesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, also sog…

UFSG RV/0171-G/08Gewinnzuschätzungen (Sicherheitszuschläge) und verdeckte Gewinnausschüttungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2012

…dass diese Zuschätzungen echte Mehrgewinne auf Gesellschaftsebene darstellen. Nach herrschender Rechtsauffassung können sich verdeckte Gewinnausschüttungen auch auf Grund von Gewinnzuschätzungen - auch im Wege von Sicherheitszuschlägen - im Gefolge abgabenbehördlicher Prüfungen bei Kapitalgesellschaften ergeben, wobei derartige Mehrgewinne der Kapitalgesellschaft grundsätzlich den Gesellschaftern nach dem auch sonst geltenden…

UFSW RV/0359-W/02Verdeckte Ausschüttung iZm Scheinrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2006Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 1xxx Wien, T-Gasse xx, vertreten durch NOVACOUNT Wirtschaftstreuhand GmbH, 1180 Wien, Vinzenzgasse 16, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 1994 und 1995 sowie Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs…

UFSW RV/0359-W/02Verdeckte Ausschüttung iZm Scheinrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2006Teil 2/3

Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit. Dieses Gewerbe hat die H-GmbH mit 20. Juni 1995 angemeldet. Nach den Ausführungen der Bw. sei zwischen der Bw. und der H-GmbH (als Auftragnehmerin) im Oktober 1995 der nachstehende (undatierte) Nachunternehmervertrag des folgenden Inhaltes abgeschlossen worden: 1. Der Auftragnehmer übernimmt…

UFSW RV/0359-W/02Verdeckte Ausschüttung iZm Scheinrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2006Teil 3/3

…dass dieses die Verminderung des Gesellschaftsvermögens geduldet habe (vgl. VwGH 26.5.1993, Zl. 90/13/0155). Insbesondere stellen die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen keinen Niederschlag gefunden haben, eine verdeckte Ausschüttung, deren Zufluss an den Gesellschafter grundsätzlich anzunehmen ist …

UFSW RV/2784-W/02Schwarzumsätze als verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2003

…veranlasst sind, sich auf die Höhe des Einkommens auswirken und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen. Verdeckte Gewinnausschüttungen können sich auch aufgrund von Gewinnzuschätzungen infolge abgabenbehördlicher Prüfungen ergeben. Derartige Mehrgewinne der Kapitalgesellschaft, die im Bertiebsvermögen der Gesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, sind den…

UFSW RV/0045-W/04Hinzurechnungen aufgrund fehlender Ausfuhrnachweise und Rechnungen sowie mangelhafter Grundaufzeichnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2011Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch Senat_2 über die Berufung der F.P. GmbH, Adresse, vom 12. April 2002, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. Bezirk vom 17. Dezember 2001, vertreten durch Amtspartei, betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO…

UFSF RV/0150-F/03Zurechnung von Mehrerlösen bzw. verdeckten Ausschüttungen bei treuhänderisch gehaltenen GmbH-Anteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2006

…Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer ausnahmsweise vorzuschreiben, wenn der zum Abzug Verpflichtete die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat. Die unter dem Titel "verdeckte Ausschüttung" festgestellten und nicht im Unternehmen verbliebenen Mehrgewinne der Kapitalgesellschaft sind den Gesellschaftern grundsätzlich nach dem geltenden Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen bzw. in der Regel nach…

UFSW RV/3283-W/02Schätzung wegen mangelhafter Inventuren und Kassenbuchführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2003

…1996 und 1997 keine gesonderten Vorbringen erstattet. Soweit sich die Bw gegen die Haftung für Kapitalertragsteuer wendet, ist darauf zu verweisen, dass die einer Kapitalgesellschaft zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen keinen Niederschlag gefunden haben, in der Regel als den Gesellschaftern zugeflossen zu werten sind (vgl…

UFSW RV/0045-W/04Hinzurechnungen aufgrund fehlender Ausfuhrnachweise und Rechnungen sowie mangelhafter Grundaufzeichnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2011Teil 3/3

Bei einer Kapitalgesellschaft festgestellte Mehrgewinne (im Verhältnis zu den in ihrem Rechnungswesen ausgewiesenen Ergebnissen) sind, wenn sie im Vermögen der Kapitalgesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, als den Gesellschaftern im Wege einer verdeckten Ausschüttung zugeflossen zu werten (vgl. beispielsweise VwGH 27.4.1994, 92/13/0011…

UFSW RV/1881-W/10Schätzung der Veräußerungserlöse von Personenkraftwagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.11.2013Teil 2/2

…ist der Körperschaft die Kapitalertragsteuer für verdeckte Ausschüttungen gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 im Haftungsweg vorzuschreiben. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind die einer Kapitalgesellschaft zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, als den Gesellschaftern zugeflossene verdeckte Gewinnausschüttungen anzusehen (ua…

UFSW RV/2382-W/11Liegen formell Vorleistungen von nicht tätig gewordenen Baufirmen vor ist davon auszugehen, dass die Arbeiten von nicht angemeldeten Personen erbracht wurden. Diesfalls ist zu schätzen in welcher Höhe tatsächlich Aufwendungen anfielen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.06.2013Teil 2/2

…kollektivertraglich festgesetzte Mindestsätze berufen. Angesichts dessen geht der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Ap. davon aus, dass lediglich 50% des abgerechneten Nettoaufwandes tatsächlich zur Auszahlung gelangte und der verbleibende Teil einen Mehrgewinn darstellt, der dem Gesellschafter-Geschäftsführer der Bw. zukam. Haftungsbescheide für Kapitalertragsteuer Gemäß …

UFSW RV/2343-W/08Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2011

…könne nicht anerkannt werden. Das Finanzamt erließ den Feststellungen der Außenprüfung Rechnung tragende Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide und schrieb der Bw für die sich aus den zugeschätzten Mehrgewinnen ergebende verdeckte Gewinnausschüttung Kapitalertragsteuer im Haftungswege vor. In der gegen diese Bescheide erhobenen Berufung wendet die Bw ein…

UFSG RV/0219-G/07Kapitalertragsteuerpflicht zugeschätzter Gewinne
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

…Anteilsinhaberschaft haben (VwGH 25.6.2007, 2007/14/0002). Bei einer Kapitalgesellschaft festgestellte Mehrgewinne (im Verhältnis zu den in ihrem Rechnungswesen ausgewiesenen Ergebnissen) sind als den Gesellschaftern im Wege einer verdeckten Ausschüttung zugeflossen zu werten (VwGH 2.9.2009, 2005/15/0029 unter Verweis auf…

UFSW RV/1519-W/06Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2009

…der Anteilsinhaberschaft haben. Unter einem Anteilsinhaber ist dabei ein Gesellschafter oder eine Person mit gesellschafterähnlicher Stellung zu verstehen. Die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft unter dem Titel verdeckte Ausschüttung zugerechneten Mehrgewinne aus nicht erklärten Erlösen, die daher im Betriebsergebnis keinen Niederschlag gefunden haben, sind in…

UFSG RV/0138-G/07Verdeckte Ausschüttung bei nicht nachgewiesener Betriebsvermögenseigenschaft eines Porsches.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.03.2008

…0095). Bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft zugerechnete Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Gesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, sind in der Regel wohl als den Gesellschaftern zugeflossen zu werten, wobei, wenn das Ermittlungsverfahren nichts anderes ergeben hat, der Mehrgewinn nach dem Beteiligungsverhältnis aufzuteilen ist (VwGH 19…