…dass die berufungsgegenständlichen Vorgänge, die zu der strittigen Rechnung geführt haben, unter dem Aspekt der vertraglichen Beziehungen zwischen nahen Angehörigen nicht anzuerkennen sind. Ähnliches ist hinsichtlich der "Vereinbarung" vom 6. Dezember 1999 zu bedenken. Auch hier liegt ein Fall des Selbstkontrahierens vor. Erkennbar wurde der…
…dass die berufungsgegenständlichen Vorgänge, die zu der strittigen Rechnung geführt haben, unter dem Aspekt der vertraglichen Beziehungen zwischen nahen Angehörigen nicht anzuerkennen sind. Ähnliches ist hinsichtlich der "Vereinbarung" vom 6. Dezember 1999 zu bedenken. Auch hier liegt ein Fall des Selbstkontrahierens vor. Erkennbar wurde der…
…aller Voraussetzungen, sondern auch die Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse normiert wäre. Ein Mantelkauf könne daher auch vorliegen, wenn die einzelnen Tatbestandmerkmale unterschiedlich stark ausgeprägt wären. Unter Bezugnahme auf die oben zitierte Gesetzesbestimmung stellte die Betriebsprüfung hinsichtlich der Änderung der organisatorischen Struktur fest, dass die…
…zwischen nahen Angehörigen oder zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern setzt dabei kumulativ voraus, dass solche Vereinbarungen nach außen hinreichend zum Ausdruck kommen, weil sonst steuerliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Fremden unter den…
…Gruppenträger auf eine andere Körperschaft, die bisher nicht Gruppenträger gewesen sei, verschmolzen, gehe die Unternehmensgruppe unter und die steuerlichen Folgen der Auflösung kämen zur Anwendung. Das Umgründungssteuergesetz enthalte keine Sonderbestimmungen über die Auswirkung von Umgründungen auf Unternehmensgruppen. Umgekehrt nehme § 9 Abs. 5 KStG 1988 auf…
…diesen das Management steht. Im gegenständlichen Fall ist das Management die Bw GmbH und die einzelnen operativen Bereiche sind durch die einzelnen Beteiligungen repräsentiert. Die gewählte Struktur des Halten von Beteiligungen ein und derselben Branche unter einheitlicher wirtschaftlicher Leitung führt aber dazu, dass diese Beteiligungen…
…Kriterien zu messen, welche für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelt wurden. Die Vereinbarung muss demnach nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Diese Kriterien haben…
…Dies führt im Ergebnis dazu, dass die einzelnen Tatbestandsmerkmale eher eng als weit auszulegen sind, oder anders gesprochen, Mantelkauf nur unter qualifizierten Umständen anzunehmen ist. So wird es nicht genügen, wenn nur ein Element der Strukturänderung verwirklicht wird, sei dies auch in einem sehr weit…
…10.07. | 84 km | 14.08. | 69 km | 30.09. | 64 km Die Lohnkosten für die beim Bw. beschäftigte Ehegattin wurden unter Hinweis auf die für Rechtsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen in Abänderung des Erstbescheides nicht anerkannt. Das Finanzamt verwies darauf…
…auch das Vorliegen eines solchen krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen gehört, der Bereicherungswille aus dem Sachverhalt erschlossen werden. Außerdem kann ein Bereicherungswille bei Zuwendungen unter Angehörigen vermutet werden, weil Familienbande Gestaltungen nahe legen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlass besteht (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…auch das Vorliegen eines solchen krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen gehört, der Bereicherungswille aus dem Sachverhalt erschlossen werden. Außerdem kann ein Bereicherungswille bei Zuwendungen unter Angehörigen vermutet werden, weil Familienbande Gestaltungen nahe legen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlass besteht (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…gesondert für die Zuwendungen seitens der Mutter und die seitens des Vaters in Höhe von jeweils € 861,66 und führte begründend aus: "Die Steuerbefreiung gemäß § 15(1)9 SchenkStGes befreit Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes. Zum angemessenen Unterhalt gehört nur das…
…auch das Vorliegen eines solchen krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen gehört, der Bereicherungswille aus dem Sachverhalt erschlossen werden. Außerdem kann ein Bereicherungswille bei Zuwendungen unter Angehörigen vermutet werden, weil Familienbande Gestaltungen nahe legen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlass besteht (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…vorliegenden Tätigkeiten um typische Beispiele familienhafter Mitarbeit unter Ehegatten handelt. Zu berücksichtigen ist weiters, dass neben der bereits oben beschriebenen Gefahr der willkürlichen Herbeiführung steuerlicher Folgen hinter den beschriebenen Kriterien für die Anerkennung vertraglicher Beziehungen zwischen nahen Angehörigen auch die Erforderlichkeit einer sauberen Trennung der…
…auch das Vorliegen eines solchen krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen gehört, der Bereicherungswille aus dem Sachverhalt erschlossen werden. Außerdem kann ein Bereicherungswille bei Zuwendungen unter Angehörigen vermutet werden, weil Familienbande Gestaltungen nahe legen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlass besteht (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…auch das Vorliegen eines solchen krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen gehört, der Bereicherungswille aus dem Sachverhalt erschlossen werden. Außerdem kann ein Bereicherungswille bei Zuwendungen unter Angehörigen vermutet werden, weil Familienbande Gestaltungen nahe legen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlass besteht (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…auch das Vorliegen eines solchen krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen gehört, der Bereicherungswille aus dem Sachverhalt erschlossen werden. Außerdem kann ein Bereicherungswille bei Zuwendungen unter Angehörigen vermutet werden, weil Familienbande Gestaltungen nahe legen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlass besteht (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…oder 82.847 €, davon entfielen auf das Jahr 2000 64.424,18 €). Bei einer Betriebsprüfung stellte die Prüferin fest, dass der Mietvertrag unter fremdunüblichen Bedingungen vereinbart und, da zwischen nahen Angehörigen geschlossen, nicht anzuerkennen sei. Fremdunüblich sei der Vertrag deshalb, weil das Gebäude…
…eines Bereicherungswillens insbesondere bei Zuwendungen an Angehörige gerechtfertigt ist. Dieser Wille braucht zudem kein unbedingter zu sein; es genügt, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers bejaht bzw. in Kauf nimmt. Nach § 167 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des…
…zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Steuerrechts - selbst bei zivilrechtlicher Gültigkeit - nur als erwiesen angenommen werden und damit Anerkennung finden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den…