…Rechnung tätig wird (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses, siehe dazu Ruppe, UStG-Kommentar, § 1 Tz 253ff). Gegenständlich ist die Bw. dem Kunden gegenüber nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates im eigenen Namen aufgetreten. Denn der Kunde hat sich nicht nur bewusst für eine Refundierung der Umsatzsteuer über die…
…Siehe oben). Wenn sich die Amtspartei auf die im Umsatzsteuerrecht geltende Maßgeblichkeit der Außenwirkung beruft, so ist festzuhalten, dass gerade die unbestritten geltende Maßgeblichkeit der Außenwirkung für den Standpunkt der Bw spricht. Leistungen sind nämlich umsatzsteuerlich jenem Unternehmer zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt…
…Die Bp ist nach wie vor der Ansicht, dass für den Patienten nicht eindeutig erkennbar war, mit wem er kontrahiert. Aufgrund der Maßgeblichkeit der Außenwirkung im Umsatzsteuerrecht (dies wird nicht bestritten) liegen daher zwei Umsatzgeschäfte vor. ad 4. Zentralpathologie Die Zentralpathologie ist nichtGegenstand der Berufung…
…Siehe oben). Wenn sich die Amtspartei auf die im Umsatzsteuerrecht geltende Maßgeblichkeit der Außenwirkung beruft, so ist festzuhalten, dass gerade die unbestritten geltende Maßgeblichkeit der Außenwirkung für den Standpunkt der Bw spricht. Leistungen sind nämlich umsatzsteuerlich jenem Unternehmer zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt…
…Gesellschaft eigene Betriebe darstellten und unterschiedliche Gesellschafterstrukturen aufweisen. Im Bereich der Körperschaftsteuer werde die Maßgeblichkeit der Rechtsform sehr streng betont und eingehalten (Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar RZ 8 zu § 108e EStG). Überlegungen der Finanzverwaltung, wonach die Investitionszuwachsprämie im Konzern auch deshalb nicht…
…fremden Namen tätig wird (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Wenn der Arzt für einen Patienten tätig wird, das Auftreten des Arztes im eigenen Namen, wie oben ausgeführt, für den Patienten jedoch nicht eindeutig erkennbar ist, liegen zwei Umsatzgeschäfte vor. Nach Ansicht der Bp war für den Patienten…
…ist sein Auftreten nach außen (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Eine Vermittlungsleistung im Sinne des Umsatzsteuerrechtes liegt vor, wenn ein Unternehmer durch Herstellung unmittelbarer Rechtsbeziehungen zwischen einem Leistenden und einem Leistungsempfänger einen Leistungsaustausch zwischen diesen Personen herbeiführt, wobei der Vermittler im fremden Namen und auf fremde Rechnung…
…Auf Grund der Maßgeblichkeit der ertragsteuerlichen Liebhabereibeurteilung für die Umsatzsteuer, gilt die für die Einkommensteuer erstellte Prognose auch für die Umsatzsteuer (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei², Rz 541). Ist eine "kleine Vermietung" ertragsteuerlich Liebhaberei, so ist sie dies auch umsatzsteuerrechtlich. Umsätze aus der Vermietung von…
…in der Höhe von EUR 50.603,88 und 2007 in der Höhe von EUR 391.543,22 (siehe Körperschaftsteuerbescheide 2006 und 2007) deutlich bestätigt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das VwGH Erkenntnis 2003/15/0049 vom 18.03.2004, dass die Außenwirkung von…
…eidesstaatliche Erklärung vor, aus der sich ebenfalls ergibt, dass unser Berufungsbegehren zutreffend ist. Mag. Z: Die Außenwirkung, die im Umsatzsteuerrecht entscheidend ist, ist von den Vertragspartnern gestaltbar. Auf Grund des festgestellten Sachverhaltes ist nach Ansicht des Finanzamtes ersichtlich, dass der Patient nicht wusste, dass er…
…er also auf eigene oder fremde Rechnung tätig wird (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Dem Unternehmer sind auch Leistungen zuzurechnen, die er durch Arbeitnehmer erbringen lässt. Wie oben dargestellt, erwirtschafteten die Taxilenker - mit Ausnahme von Herrn A - die von ihnen erzielten Erlöse für das Unternehmen der Bw…
…in der gleichen Schriftgröße dargestellt, wie die Information über Katalogpreise, Copyright, Urheberrechtsvermerke etc. Dass auf dem Bestellschein die Überschrift größer gedruckt ist, als der sonstige Text, ist wohl nichts Ungewöhnliches (siehe oben S 5 und 6 a). Darüberhinaus wird das TW-Vertriebssystem in seiner Außenwirkung…
…welche Gäste von der GG welche Produkte zu welchem Preis erwerben. Diese Außenbeziehungen werden in ausreichendem Maße nach außen hin durch eine Fülle von Unterlagen (Belegen, unterfertigten Bestellungen und sonstigen Bestätigungen) dokumentiert. Die Außenwirkung des TW-Vertriebssystems und die Stellung der GG werde überdies durch…
…in der gleichen Schriftgröße dargestellt, wie die Information über Katalogpreise, Copyright, Urheberrechtsvermerke etc. Dass auf dem Bestellschein die Überschrift größer gedruckt ist, als der sonstige Text, ist wohl nichts Ungewöhnliches (siehe oben S 5 und 6 a). Darüberhinaus wird das TW-Vertriebssystem in seiner Außenwirkung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gde X, H-Straße xx, vertreten durch Mag. Martin Feurstein, 6850 Dornbirn, Montfortstraße 18 c, vom 11. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 2. Juli 2007 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005…
…7. November 2002; und 9. des L, vertreten durch Dr. Axel Friedberg (wie oben), vom 7. November 2002, als ehemalige Gesellschafter der ehemaligen JGmbH&CoKG gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Thomas Zach, vom…
…Bescheides vom 14. Dezember 2009, sodass die Anteile des Jahres 2008 an den Einkünften aus Gewerbebetrieb iHv Null für 171 Beteiligte - inklusive Bw - mit jeweils Null festgestellt würden. H) Beurteilung der (vermeintlichen) Bescheide in Sachen 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille durch die Berufungsbehörde hinsichtlich § 96 BAO…
…gemäß § 41 Abs. 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG) alle Dienstgeber zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen. Gemäß § 41 Abs. 2 FLAG in der ab 1994 anzuwendenden Fassung BGBl. Nr. 818/1993 sind Dienstnehmer alle Personen, die in einem Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs…
…parteifähig war - nur durch gleichlautende Erklärungen aller Gesellschafter/Mitglieder aktiv handlungsfähig. Für solche gleichlautenden Erklärungen aller Gesellschafter/Mitglieder zum Zweck einer rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung oder einer elektronischen Einbringung der Einkünfte-Erklärung gibt es jedoch keine Anhaltspunkte. Deshalb stellt auch die elektronisch eingebrachte Einkünfte-"Erklärung" für das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adr, vom 1. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 6. November 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…