…Rechnung tätig wird (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses, siehe dazu Ruppe, UStG-Kommentar, § 1 Tz 253ff). Gegenständlich ist die Bw. dem Kunden gegenüber nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates im eigenen Namen aufgetreten. Denn der Kunde hat sich nicht nur bewusst für eine Refundierung der Umsatzsteuer über die…
…Siehe oben). Wenn sich die Amtspartei auf die im Umsatzsteuerrecht geltende Maßgeblichkeit der Außenwirkung beruft, so ist festzuhalten, dass gerade die unbestritten geltende Maßgeblichkeit der Außenwirkung für den Standpunkt der Bw spricht. Leistungen sind nämlich umsatzsteuerlich jenem Unternehmer zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt…
…Die Bp ist nach wie vor der Ansicht, dass für den Patienten nicht eindeutig erkennbar war, mit wem er kontrahiert. Aufgrund der Maßgeblichkeit der Außenwirkung im Umsatzsteuerrecht (dies wird nicht bestritten) liegen daher zwei Umsatzgeschäfte vor. ad 4. Zentralpathologie Die Zentralpathologie ist nichtGegenstand der Berufung…
…Siehe oben). Wenn sich die Amtspartei auf die im Umsatzsteuerrecht geltende Maßgeblichkeit der Außenwirkung beruft, so ist festzuhalten, dass gerade die unbestritten geltende Maßgeblichkeit der Außenwirkung für den Standpunkt der Bw spricht. Leistungen sind nämlich umsatzsteuerlich jenem Unternehmer zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt…
…Gesellschaft eigene Betriebe darstellten und unterschiedliche Gesellschafterstrukturen aufweisen. Im Bereich der Körperschaftsteuer werde die Maßgeblichkeit der Rechtsform sehr streng betont und eingehalten (Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar RZ 8 zu § 108e EStG). Überlegungen der Finanzverwaltung, wonach die Investitionszuwachsprämie im Konzern auch deshalb nicht…
…fremden Namen tätig wird (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Wenn der Arzt für einen Patienten tätig wird, das Auftreten des Arztes im eigenen Namen, wie oben ausgeführt, für den Patienten jedoch nicht eindeutig erkennbar ist, liegen zwei Umsatzgeschäfte vor. Nach Ansicht der Bp war für den Patienten…
…ist sein Auftreten nach außen (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Eine Vermittlungsleistung im Sinne des Umsatzsteuerrechtes liegt vor, wenn ein Unternehmer durch Herstellung unmittelbarer Rechtsbeziehungen zwischen einem Leistenden und einem Leistungsempfänger einen Leistungsaustausch zwischen diesen Personen herbeiführt, wobei der Vermittler im fremden Namen und auf fremde Rechnung…
…Auf Grund der Maßgeblichkeit der ertragsteuerlichen Liebhabereibeurteilung für die Umsatzsteuer, gilt die für die Einkommensteuer erstellte Prognose auch für die Umsatzsteuer (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei², Rz 541). Ist eine "kleine Vermietung" ertragsteuerlich Liebhaberei, so ist sie dies auch umsatzsteuerrechtlich. Umsätze aus der Vermietung von…
…Bergrestaurants und dem Handel mit dem Trainingsgerät nicht erkennen. Eine klare Außenwirkung, wie für Verträge zwischen nahen Angehörigen erforderlich, sei hier nicht gegeben. Ein schriftlicher Vertrag oder eine Vereinbarung zwischen Herrn ***K*** und der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Entwicklung, Produktion und Vermarktung des Sportgerätes existiere nicht…
…in der Höhe von EUR 50.603,88 und 2007 in der Höhe von EUR 391.543,22 (siehe Körperschaftsteuerbescheide 2006 und 2007) deutlich bestätigt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das VwGH Erkenntnis 2003/15/0049 vom 18.03.2004, dass die Außenwirkung von…
…bei der Übernahme von bestehenden Bestandverträgen durch einen Fruchtnießer, die Vertragsübernahme zumindest den Mietern anzuzeigen ist - was bereits - wie in der Niederschrift vom 23. Februar 2015 festgehalten - auch vorgenommen wurde. Damit ist auf jeden Fall die von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes geforderte Außenwirkung der Fruchtgenussbestellung…
…sondern unter Bedingungen, deren konkreter Inhalt mangels entsprechender Außenwirkung bzw. Transparenz, mangels klarer, jeden Zweifel ausschießender Vereinbarungen und mangels fremdüblicher Usancen (auch) durch das Bundesfinanzgericht nicht ausreichend nachvollziehbar sind. Fest steht, dass keinerlei schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Sehr hoch ist der Wahrscheinlichkeitsgrad, dass es beabsichtigt…
…Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Das ist hier eindeutig nicht der Fall. Außer Streit steht, dass F. umfangreiche Arbeiten für die Bf durchführte, diese erfolgten aber nicht im Rahmen von fremdüblichen Vereinbarungen, sondern unter Bedingungen, deren konkreter Inhalt mangels entsprechender Außenwirkung bzw…
…und bilden die Basis der Anklage. Hier widerspricht sich die Anklage selbst und argumentiert am USt-Recht vorbei. Es sind die Geschäfte über die GmbH1 oder die GmbH2 (Einkauf und Verkauf) abgewickelt und verrechnet worden. Damit sind diese Gesellschaften mit Außenwirkung aufgetreten und daher sind…
…eidesstaatliche Erklärung vor, aus der sich ebenfalls ergibt, dass unser Berufungsbegehren zutreffend ist. Mag. Z: Die Außenwirkung, die im Umsatzsteuerrecht entscheidend ist, ist von den Vertragspartnern gestaltbar. Auf Grund des festgestellten Sachverhaltes ist nach Ansicht des Finanzamtes ersichtlich, dass der Patient nicht wusste, dass er…
…er also auf eigene oder fremde Rechnung tätig wird (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Dem Unternehmer sind auch Leistungen zuzurechnen, die er durch Arbeitnehmer erbringen lässt. Wie oben dargestellt, erwirtschafteten die Taxilenker - mit Ausnahme von Herrn A - die von ihnen erzielten Erlöse für das Unternehmen der Bw…
…tritt (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses) - siehe USt-Rl RZ 181. Tatsache ist, dass in diesem Zusammenhang ausschließlich die Personengemeinschaft Beschwerdeführerin nach außen hin aufgetreten ist und dadurch diese Gemeinschaft als Unternehmer im Sinne des UStG anzusehen ist. Der Vermietungsumsatz, der im Rahmen des Dienstbarkeitsvertrages von der…
…in der gleichen Schriftgröße dargestellt, wie die Information über Katalogpreise, Copyright, Urheberrechtsvermerke etc. Dass auf dem Bestellschein die Überschrift größer gedruckt ist, als der sonstige Text, ist wohl nichts Ungewöhnliches (siehe oben S 5 und 6 a). Darüberhinaus wird das TW-Vertriebssystem in seiner Außenwirkung…
…welche Gäste von der GG welche Produkte zu welchem Preis erwerben. Diese Außenbeziehungen werden in ausreichendem Maße nach außen hin durch eine Fülle von Unterlagen (Belegen, unterfertigten Bestellungen und sonstigen Bestätigungen) dokumentiert. Die Außenwirkung des TW-Vertriebssystems und die Stellung der GG werde überdies durch…
…in der gleichen Schriftgröße dargestellt, wie die Information über Katalogpreise, Copyright, Urheberrechtsvermerke etc. Dass auf dem Bestellschein die Überschrift größer gedruckt ist, als der sonstige Text, ist wohl nichts Ungewöhnliches (siehe oben S 5 und 6 a). Darüberhinaus wird das TW-Vertriebssystem in seiner Außenwirkung…