…23 an Lohnsteuer (eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die vereinfachend formuliert als eine Art Vorauszahlung der Einkommensteuer bezeichnet werden könnte) § 47 Abs. 1 EStG 1988 für ihre Pensionseinkünfte bezahlt hatte, war dieser Betrag von der Einkommensteuer zusätzlich abzuziehen und ergibt sich daher eine festgesetzte Einkommensteuer von…
…Die Lohnsteuer (= eine Erhebungsform der Einkommensteuer) im Zeitpunkt des Zufließens, also auch im Jahr 1998. Demnach Begann die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 1998. Geendet hat die Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs. 1 BAO fünf Jahre danach, also am 31. Dezember 2003, da nach der…
…gegenständlichen Fall einschreitende Finanzstrafbehörde erster Instanz sich diese neue Rechtsansicht zu eigen machen musste und das Verhalten der Beschuldigten auf Basis dieser zu überprüfen gehabt hätte. Da sowohl die Abzugssteuer (Rechtsmeinung neu) als auch die Lohnsteuer (Rechtsmeinung alt) lediglich Erhebungsformen ein und derselben Einkommensteuer sind…
…geltend. Das Finanzamt erließ am 7. April 2005 einen Bescheid, mit dem die Einkommensteuer 2003 mit 0,00 € festgesetzt und in dem die gegenständlichen Einkünfte in der erklärten Höhe ausgewiesen wurden. Laut Mitteilung über die gesonderte Feststellung vom 14. April 2005 betrugen die Einkünfte…
…vom Dienstgeber abgeführte Lohnsteuer, obwohl sie Bestandteil des Bruttolohnes sei, keine Betriebsausgabe sein könne, weil Lohnsteuer als eine Erhebungsform der Einkommensteuer eben eine Personensteuer sei. Hinter dem äußeren Erscheinungsbild des Vorganges, nach dem die Bw. eine Personensteuer bezahlt habe, zeige sich, dass der wahre wirtschaftliche…
…sei eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, völlig ident, dem Grunde und dem Wesen nach mit der Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Auch bei der Auszahlung von Löhnen und Gehältern habe die bezugsauszahlende Stelle die auf diesen Einkünften lastende Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer einzubehalten…
…Gebietsfremde ein höherer Einkommensteuersatz angewandt würde, als er für Gebietsansässige und diesen gleichgestellte Personen gilt. ... Rz. 54: Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob im vorliegenden Fall der auf die Einkünfte des Klägers angewandte Steuersatz von 25 % höher ist als derjenige, der sich…
…2007 Berufung erhoben und beantragt, das Einkommensteuerguthaben für das Jahr 2006 mit € 70,37 festzusetzen. Im Jahr 2006 seien Zinsen in Höhe von € 203,61 vereinnahmt worden. Bei der KESt handle es sich um eine Erhebungsform der Einkommensteuer, weshalb es keinen Unterschied mache…
…entsteht bei der Einkommensteuer für die zu veranlagende Abgabe mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, für Steuerabzugsbeträge im Zeitpunkt des Zufließens der steuerabzugspflichtigen Einkünfte (§ 4 Abs. 2 lit. a Z 2 und 3 BAO). Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer…
…1 EStG 1988) grundsätzlich in Form der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist (nur) eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer und wird vom Arbeitgeber durch Steuerabzug vom Arbeitslohn eingehoben (vgl. § 47 Abs. 1 EStG 1988). Der Begriff "Arbeitslohn" ist sehr weit auszulegen und umfasst alle Einnahmen und geldwerten…
…4 EStG 1988 unterliegen der Einkommensteuer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG 1988). Besteht das Einkommen nur aus lohnsteuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, dann unterbleibt grundsätzlich eine Veranlagung. An die Stelle der Veranlagung tritt als Erhebungsform der Einkommensteuer der Abzug der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber…
…1988 in Verbindung mit § 19 EStG 1988). Eine Bindungswirkung ist schon deshalb ausgeschlossen, weil beide Besteuerungstatbestände völlig unterschiedlichen Grundsätzen folgen. Verbunden werden sie nur durch den Sachverhalt, der den Abgabenanspruch begründet. Die KESt ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (ESt), die sich für die hier…
…verbleibt es beim Lohnsteuerabzug als Erhebungsform der Einkommensteuer (VwGH 23.9.10, 2007/15/0206). Lohnsteuerpflichtige Einkünfte liegen vor, wenn es sich der Art nach um Einkünfte handelt, von denen grundsätzlich ein Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist. Nicht entscheidend ist, ob im Einzelfall Lohnsteuer tatsächlich eingehalten wurde …
…der Bw. zur Einkommensteuer veranlagt. Eine Besteuerung in Form eines Lohnsteuerabzuges wurde nicht vorgenommen, da infolge des ausländischen Arbeitgebers die Voraussetzungen für eine derartige Erhebungsform nicht gegeben waren. Die Berücksichtigung des strittigen Pauschbetrages kann daher nicht erfolgen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass nach der…
…Familienwohnsitz nach seinem Wechsel zu einer deutschen Arbeitgeberin zu Beginn des Jahres 2001 aktenkundig beibehalten hat. Angesichts dieser Sachlage ist unzweifelhaft davon auszugehen, dass der Berufungswerber im Streitjahr zufolge § 1 Abs. 2 EStG 1988 in Österreich unbeschränkt mit seinem Welteinkommen (in- und ausländische Einkünfte) einkommensteuerpflichtig…
…auf die im allgemeinen Strafrecht vorkommende "Parallelwertung in der Laiensphäre" abgestellt. Durch die laufende Besteuerung mittels der Erhebungsform der Lohnsteuer, und im Analogieschluss mit den endbesteuerten Kapitaleinkünften, die durch eine freiwillige Aufnahme in die Einkommenssteuererklärung einer Regelbesteuerung unterworfen werden, kann eine eventuelle Behauptung des Steuerpflichtigen…
…vom Finanzamt geforderte Lohnsteuer entrichtet hat: Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Fall bedeutet das, dass die abfuhrpflichtigen Banken dann Kapitalertragsteuer zu Unrecht einbehalten hätten, wenn sie zuviel Kapitalertragsteuer als den jeweiligen Kapitalerträgen entspräche abgezogen hätten. Dass die Banken bei Abzug der Kapitalertragsteuer eine administrative Hilfsfunktion für…
…lohnsteuerpflichtigen Einkünften, dann unterbleibt grundsätzlich eine Veranlagung; an die Stelle der Veranlagung tritt dann als Erhebungsform der Einkommensteuer der Abzug der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat nach § 78 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 die Lohnsteuer des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten. Nach…
…vom Finanzamt geforderte Lohnsteuer entrichtet hat: Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Fall bedeutet das, dass die abfuhrpflichtigen Banken dann Kapitalertragsteuer zu Unrecht einbehalten hätten, wenn sie zuviel Kapitalertragsteuer als den jeweiligen Kapitalerträgen entspräche abgezogen hätten. Dass die Banken bei Abzug der Kapitalertragsteuer eine administrative Hilfsfunktion für…
…vom Finanzamt geforderte Lohnsteuer entrichtet hat: Angewendet auf den berufungsgegenständlichen Fall bedeutet das, dass die abfuhrpflichtigen Banken dann Kapitalertragsteuer zu Unrecht einbehalten hätten, wenn sie zuviel Kapitalertragsteuer als den jeweiligen Kapitalerträgen entspräche abgezogen hätten. Dass die Banken bei Abzug der Kapitalertragsteuer eine administrative Hilfsfunktion für…