…vom 26. Juli 2001 eingewendet worden. Auf Grund der beschädigten Liefergegenstände hätte sie schon allein aus Gründen der Dringlichkeit für die rasche und vollständige Schadensbehebung sorgen müssen. Ein allfälliges Zurücksenden der schadhaften Waren sei in keinster Weise möglich gewesen und überdies hätte die Fa. R…
…Erfordernisses der Übereinstimmung tatsächlich gelieferter und in der Rechnung ausgewiesener Ware steht der Vorsteuerabzug so lange nicht zu, als die in der Rechnung gewählte Bezeichnung des Liefergegenstandes eine solche Vorstellung vom Liefergegenstand hervorruft, die mit dem tatsächlich gelieferten Gegenstand nicht in Einklang zu bringen ist…
Das von DI.F. am 23. September 1999 zum Duftstoffkonzentrat Pupis mit der Seriennummer 653.866.254.122 erstellte Untersuchungszeugnis enthält bloß die Feststellung, dass die untersuchte Probe Verbindungen von Riechstoffen und als Stabilisatoren eingesetzten Glykolen zuzuordnen sei bzw. dass Verdünnungs- oder Lösungsmittel nicht festgestellt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Karl Holztrattner, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien betreffend Umsatzsteuer, Feststellung der gemeinschaftlichen Einkünfte gem. § 188 BAO sowie Gewerbesteuer für die Jahre 1990…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 22. November 2004 über die Berufung der Bw., vertreten durch Benesch SteuerberatungsKEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Krems betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1996 nach in Wien durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid betreffend…
Finanzverwaltung liegt aufgrund des überhöhten ausfakturierten Kaufpreises laut Rechnung keine Übereinstimmung zwischen der gelieferten und in der Rechnung gewählten Bezeichnung des Liefergegenstandes vor (Haftungsbescheid Seite 2). Der VwGH hat bereits zur Frage des unberechtigten Steuerausweises im Erkenntnis 99/14/0062 vom 22.2.2000 Stellung…
…bzw. sich die zuletzt geschrieben Fakturen auf einem nicht auffindbaren USB-Stick befänden. Darüber hinaus hätte zur Identität der Abnehmer keine Aufklärung gegeben werden können. Bei Abholung der Liefergegenstände seien auch Kraftfahrzeuge mit österreichischen Kennzeichen festgestellt worden. Die Bw. habe nie die Gültigkeit und Richtigkeit…
…KW 27/2005 sowie die Fertigstellung und Inbetriebnahme in den KW 38 und 39/2005 stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt habe das (nicht versicherbare) Risiko des zufälligen Unterganges des Liefergegenstandes die Auftragnehmerin getroffen; dies nebst allen anderen Risken. Wenn nunmehr "offensichtlich zur Rettung der IZP…
…die Lieferung beträfe die im Lokal befindlichen Einrichtungsgegenstände, soweit diese Eigentum des Verkäufers gewesen seien, sowie die von ihm vorgenommenen Einbauten in das Gebäude. Der Verkäufer hätte seinen Betrieb eingestellt und anschließend die Liefergegenstände an den Käufer übergeben. Leistungszeitpunkt wäre der 19. November 2001 gewesen…
…welcher Sachverhalt der Entscheidung zu Grunde gelegt wurde. Die belangte Behörde beschränkte sich darauf - in rechtliche Ausführungen eingestreut - sachverhaltsmäßig anzuführen, dass "der Transport der Liefergegenstände nach Österreich mit Kraftfahrzeugen der Bw. - betriebseigene Mittel - bewerkstelligt wird". Wenn die beschwerdeführende Partei nun dem Kundenwunsch auf Transport des…
…wobei der diesbezüglichen Eingangsrechnung vom 30. September 2003 eine genaue Bezeichnung der Liefergegenstände nicht entnommen werden könne. Die darin gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer in Höhe von € 235.200 habe sie als Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung für den Kalendermonat September 2003 geltend gemacht. Diese Stahlgussformen seien…
…geübte Praxis auf eine Willensübereinstimmung schließen, nach der eben lediglich die Grundstoffe geliefert werden, deren Verbrauch durch die Zählwerke der Automaten festgestellt werden. Dem Ersuchen um genaue Bezeichnung der Liefergegenstände zu den einzelnen Produktgruppen kam der Bw wie folgt nach. 1. Warengruppe Kaffee: Es werden…
…89/15/0077). Im vorliegenden Fall ist es daher nicht entscheidungswesentlich, dass die maßgeblichen Liefergegenstände ins Ausland verbracht wurden und Abnehmer oder Abholer offensichtlich Ausländer gewesen sind, da die von der Judikatur geforderten Aufzeichnungen über die Abnehmer oder Abholer sowie den jeweiligen Lieferzeitpunkt nicht vorgelegt…
…aufzuzeichnen sind, werden sie Bestandteil des Buchnachweises. Dieser gilt jedoch nur dann als erbracht, wenn es sich bei dem aufgezeichneten Abnehmer um den tatsächlichen Abnehmer des Liefergegenstandes handelt, wobei das Risiko der Richtigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stets der Unternehmer trägt (vgl. Plückebaum-Malitzky, UStG-Kommentar…
…12.934.420 S (1996) und 3.289.260 S (1997) seien nicht abzugsfähig, "da die tatsächlich gelieferten Gegenstände nicht den in den Rechnungen ausgewiesenen Liefergegenständen entsprechen". Der Prüfungsbericht führt dazu näher aus: "Auf Grund des bei den vorgenannten Firmen durch die Betriebsprüfung des Finanzamtes…
…Ltd. mit der Schweizer Adresse aufscheine, des Liefergegenstandes und dem vereinbarten Entgelt habe der Buchnachweis im Falle der Abholung durch den ausländischen Abnehmer den Tag der Übergabe an den Abholenden, dessen Name und Sitz und einen Hinweis auf die vom Grenzzollamt bestätigte Ausfuhrbescheinigung zu enthalten…
…zu den in diesem Anbot genannten Bedingungen. Neben diversen Mitteilungspflichten, Ausführungen zu den Grundlagen für den Abrechnungsverkehr und Regelungen betreffend eines Eigentumsvorbehalts an den Liefergegenständen enthält das Anbot in Punkt 8. eine Entgeltsvereinbarung. Nach dieser Vereinbarung erhält G. von allen zur Regulierung eingegangenen Rechnungsbeträgen 3…
…zu den in diesem Anbot genannten Bedingungen. Neben diversen Mitteilungspflichten, Ausführungen zu den Grundlagen für den Abrechnungsverkehr und Regelungen betreffend eines Eigentumsvorbehalts an den Liefergegenständen enthält das Anbot in Punkt 8. eine Entgeltsvereinbarung. Nach dieser Vereinbarung erhält G. von allen zur Regulierung eingegangenen Rechnungsbeträgen 3…
…Der "Gute Glaube" des Art 7 Abs. 4 UStG 1994 beträfe nur unrichtige Angaben des Abnehmers über die in Art 7 Abs.1 UStG 1994 bezeichneten Voraussetzungen (Unternehmereigenschaft des Abnehmers, Verwendung des Liefergegenstandes, Warenbewegung). Diese Vorschrift komme bei Verstößen gegen Art 7 Abs.3 UStG…
…erbracht, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Alle Lieferungen nach der bewegten Lieferung werden dort ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung endet. Holt der letzte Abnehmer in der Reihe den Liefergegenstand ab, ist die bewegte Lieferung seinem unmittelbaren Vorlieferanten zuzurechnen. Diese ist dort steuerbar, wo…