…Eine Aufstellung über den Zahlungsfluss wurde von dem Bf. beigelegt. Der Gegenstand eines Einleitungsbescheides besteht nicht in der Feststellung der Tat, sondern in der Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den Verdacht begründen, der Verdächtige könnte ein Finanzvergehen begangen haben (VwGH 21.3.2002, 2002/16/0060…
…dass dann, wenn bestimmte, sich aus der Aktenlage ergebende strafrelevante Fakten (die zur Unterscheidung von anderen Fakten jedenfalls ausreichend konkretisierte Lebenssachverhalte, welche umschreiben, wie M schuldhaft durch ein konkretes tatbildmäßiges Verhalten eine Verkürzung von bestimmten Abgaben in einer bestimmten Höhe herbeigeführt hat) zwar im Einleitungsbescheid…
…gelangt der UFS zur der Auffassung, dass durch Austauschprogramme für Schüler ebenso wie für Studenten besonders qualifizierte Fremdsprachenkompetenz durch den laufenden Konnex mit den jeweiligen Lebenssachverhalten sowie wichtige interkulturelle Bildung erworben werden, wie sie in dieser konzentrierten Form bei einer rein inländischen Schul- oder Hochschulausbildung…
…Judikatzitaten). In wieweit eine Abwesenheit "vorübergehend" ist, richtet sich nach Meinung der entscheidenden Behörde nach der üblichen Zeitspanne von ein bloß vorübergehendes Verlassen der Abgabestelle bedingenden Lebenssachverhältnissen. Dabei ist eine Wohnung eine Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetztes, wenn diese Räumlichkeiten vom Empfänger tatsächlich benutzt werden…
…lediglich insoweit straffrei, als sie ihre Verfehlung der zur Handhabung der verletzten Abgabenvorschriften zuständigen Behörde oder einer sachlich zuständigen Finanzstrafbehörde darlegt. Mit Verfehlung ist offenkundig derjenige Lebenssachverhalt gemeint, dessen in finanzstrafrechtlicher Hinsicht wesentliches Substrat unter einen konkreten Tatbestand des FinStrG subsumiert werden kann (siehe dazu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 19. März 2012 durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Dr. Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Hofrätin Andrea Wimmer-Bernhauser, Ök.-Rat Gustav Anderst und Herrn Helmut Tomek über die Berufung des B, vertreten durch W, gegen den Bescheid des…
…den Urteilsspruch gedeckten Tatsachen, wogegen keine Bindung hinsichtlich der bloß in den Entscheidungsgründen genannten Feststellungen des Gerichtes gegeben ist. Von einem in einem solchen Verfahren festgestellten Sachverhalt darf die Abgabenbehörde in einem nachfolgenden Verwaltungsverfahren nicht abweichen. Die steuerrechtliche Beurteilung des Lebenssachverhaltes, an dessen Feststellung sie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes, vertreten durch Finanzamtsvertreter, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2005 sowie Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2005…
Den Gegenstand des Einleitungsbescheides bildet daher nicht schon die Tat selbst, sondern vielmehr die Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den Verdacht begründen, der Betroffene könnte ein derartiges Finanzvergehen begangen haben. Der Bescheid hat daher das dem Beschuldigten zur Last gelegte, als Finanzvergehen zu qualifizierende Verhalten nur…
…soll, noch näher bezeichnet werden müssen. Dabei scheint eher mehr Großzügigkeit angebracht. Denn die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument langfristiger Planung für ungewisse Lebenssachverhalte. Wollte man dem Vollmachtgeber ein allzu hohes Maß an Genauigkeit bei der Bezeichnung der Angelegenheiten, auf die sich die Vollmacht beziehen soll…
…die Textformulierung ("o.a. Regelungen") selbst natürlich auf die - im Schreiben erläuterten - Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes und nicht des Abgabenechtes verweist. Im Übrigen unterscheiden sich die in der ministeriellen Stellungnahme dargestellten Lebenssachverhalte vom Verhalten des SB in einem wesentlichen, aber entscheidenden Punkt: Die…
…sowie betreffend die Steuererklärungen für 2004 auf die Zeit zwischen dem 2. November 2005 und dem 16. Februar 2006 einzuschränken. Für das Verständnis des einfachen Lebenssachverhaltes, dass jemand, der - aufgrund seiner eigenen Behauptungen - vom Finanzamt für einen Gewerbebetreibenden und selbständigen Unternehmer gehalten wird und solcherart…
…für das Unterlassen der Entrichtung der Zahllast gegolten, wobei also offenkundig seine Ehegattin MF mit ihm Rücksprache gehalten hat. Der Berufungssenat gelangt daher in freier Beweiswürdigung hinsichtlich des konkreten Lebenssachverhaltes zu der Feststellung, dass RF vor Fälligkeit der gegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlung von der Mangelhaftigkeit der bewussten…
…83 Abs. 2 FinStrG handle. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz habe es daher insgesamt unterlassen, aufgrund der bestehenden Begründungspflicht auf der Basis konkreter Lebenssachverhalte einen relevanten Verdacht für die Begehung eines Finanzvergehens sachlich und rechtlich nachvollziehbar darzulegen. In Wirklichkeit gäbe es keinen solchen Verdacht, da der…
…VfSlg. 11.013/1986 uva). Im gegenständlichen Fall würden gleiche oder ähnliche Lebenssachverhalte (eheliche Lebensgemeinschaft und außereheliche Lebensgemeinschaft) in unsachlicher Weise völlig verschieden behandelt (Steuerklasse I und Steuerklasse V). Der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin werde einem völlig Fremden gleichgestellt, obwohl er/sie der nächste Angehörige sei…
…von der Firma AA gesponsert (Arbeitsbogen BP, Abschnitt 1998). Für das Begreifen des Umstandes, dass hinsichtlich einzelner Lebenssachverhalte die Geltendmachung von pauschalen Aufwendungen zusätzlich zu den tatsächlichen Kosten als Betriebsausgabe nicht zulässig sein kann, bedarf es keines steuerlichen Fachwissens. Insoweit ist dem Erstsenat zu folgen…
…die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Der Gegenstand eines Einleitungsbescheides besteht somit nicht in der Feststellung der Tat, sondern in der Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den Verdacht begründen, der Verdächtige könnte ein Finanzvergehen begangen haben. Verdacht ist die…
…diese bewusst und gekonnt anwendend, den Ausgang des einzelnen Spieles mit hundertprozentiger Sicherheit für sich entscheiden könnte, da die wirkenden Lebenssachverhalte zu komplex sind (Zitat von LW: "Um das Spielergebnis vom Bluffen abhängig zu sehen, bedürfte es der Einbeziehung parapsychologischer Überlegungen). Das übliche Herangehen…
…auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Bloße Vermutungen allein reichen für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nicht aus. Der Gegenstand eines Einleitungsbescheides besteht somit nicht in der Feststellung der Tat, sondern in der Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den Verdacht begründen, der Verdächtige könnte ein Finanzvergehen begangen…
…als ein Ereignis eintrete, welches abgabenrechtliche Wirkungen für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches habe. Unter einem Ereignis im Sinne dieser Vorschrift sei jeder rechtlich relevante Vorgang zu verstehen. Dazu zählten Tatsachen des Lebenssachverhaltes, aber auch rechtliche Vorgänge, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen oder Verwaltungsakte…