…LF M GmbH. Da somit das Recht auf Inanspruchnahme der Investitionszuwachsprämie beim Leasinggeber gegeben ist, kann ein weiterer Anspruch Ihrerseits nicht geltend gemacht werden." Aufgrund dieser Feststellung kürzte der Prüfer die Bemessungsgrundlage für die Investitionszuwachsprämie um die Wirtschaftsgüter "Telefonanlage" und "LKW DAF" wie folgt: |…
…Mieter deckt während der Grundmietzeit nicht nur den Kaufpreis des Vermieters, sondern auch dessen Zinsen und Gewinnanteil ab: 33.541 S netto x 60 = 2,012.460 S netto) Ein Andienungsrecht des Leasinggebers wurde vereinbart; nach Ablauf der Grundmietzeit wurde das Wirtschaftsgut an den…
…dass ab dem Jahr 1996 eine Rückstellung für drohende Verluste aus der Veräußerung von Leasinggegenständen gebildet worden war. Die Bw. stellte dabei Barwert und Buchwert der einzelnen Leasinggüter gegenüber und bildete bei geringerem Barwert eine Rückstellung in Höhe des Differenzbetrages. Die Bp. vertrat die Ansicht…
…Seiten der Bw. wurde ausschließlich auf entsprechende Aussagen der unmittelbaren "Verhandlungspartner" (Bw., Verkäufer der Fa. A bzw. Finanzberater) nicht aber auf Zusagen durch die Leasinggeber verwiesen. Auch in der Berufungsverhandlung hat der Gesellschafter der Bw. dbzgl. Gespräche mit Vertretern der LG ausgeschlossen. Wie es in…
…nach Ablauf der Grundmietzeit durch den Leasingnehmer angekauft worden seien, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der IZP erfüllt worden seien. Die Leasinggüter müssten zumindest mehr als die Hälfte ihrer Nutzungsdauer dem Anlagevermögen der Bw. zuzurechnen sein. Bei einem früheren Verkauf sei in jedem Einzelfall zu…
…Kreditvertrag aus folgenden Gründen: Für Maschinen der lfd.Nr. 1, 2 und 4. Leasinggüter sind insbesondere dem Leasingnehmer zuzurechnen im Falle eines Vollamortisationsvertrages (RZ 136 und 137 EStR). Dabei ist eine Zurechnung ua. an den Leasingnehmer vorzunehmen, wenn die Grundmietzeit weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen…
…diesfalls nicht gesprochen werden. Dem Unabhängigen Finanzsenat ist es daher im Streitfall nicht verwehrt, den vorliegenden Sachverhalt - losgelöst von der Frage, ob die Leasinggüter dem (gewillkürten) Betriebsvermögen der Kommanditgesellschaft angehörten - in rechtlicher Hinsicht nunmehr anders zu würdigen. Mit dem VwGH-Erkenntnis vom 18. Oktober 2005…
…aufgrund der Umstände des Einzelfalles um den vereinbarten Restwert kaufen werden. Die Leasingtätigkeit wurde dann auch tatsächlich vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes beendet, die Leasinggüter wurden von der Bw. nach Ablauf der Grundmietzeit an die Leasinggesellschaften verkauft. Ein Anlaufzeitraum im Sinn des ersten Satzes des …
…Eigentum begründet und dadurch die Zurechnung des Wirtschaftsgutes bestimmt. Auch nach dem Zivilrecht lasse sich die Option von der Gefahrentragung nicht trennen, da dem LN ohne Option "nicht das für die Gefahrentragung notwendige "Nutzungspotential" am Leasinggut" zukomme. Die für das Abgabenrecht maßgebliche wirtschaftliche Betrachtungsweise erfordere…
…vermiete oder verlease. Sie könne auch keinen Mietvertrag gegen die Interessen der Muttergesellschaft abschließen und vor allem keinen ernsthaften Einfluss auf die Dauer des Mietvertrages nehmen. Die Leasinggüter seien daher dem Leasingnehmer zuzuordnen. Die Z-AG sei wirtschaftliche Eigentümerin dieser Wirtschaftsgüter geblieben. Hätte der unabhängige…
…November 2000), welche Feststellungen des Prüfers gegen eine Zurechnung des Leasinggutes an die Bw. sprechen und damit für eine Wiederaufnahme der Verfahren sowohl für der Körperschaft- als auch die Umsatzsteuer herangezogen werden. Auch wird in der Begründung des Bescheides über die Wiederaufnahme des streitgegenständlichen Umsatzsteuerverfahrens…
…360.000 € abgedeckt. Durch die Vorschreibung der ersten Leasingrate an die Bw oder Bezahlung des Kaufpreises oder eines Teiles desselben für das Leasingobjekt durch den Leasinggeber wird gegenständliches Vertragsverhältnis rechtswirksam. Die AGB sind Vertragsbestandteil. Mit Rechnung vom 10.08.2010 (Kaufvereinbarung vom 10.08…
…5.2002, 98/14/0169, VwGH 17.11.2004, 2000/14/0142). Es geht letztlich darum, ob der Leasingnehmer mit der Überlassung des Leasinggutes bereits dessen wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne des § 24 der Bundesabgabenordnung (BAO) geworden ist (vgl. VwGH 17.8.1994, 91/15/0083;…
…nicht habe entziehen können, stellten Unwägbarkeiten dar. Die Bw. als kunden- und marktorientiertes Leasingunternehmen sei im Hinblick auf zukünftige Geschäftsbeziehungen gezwungen gewesen die Wünsche der Kunden zu respektieren. Es sei entscheidend, dass zu Vertragsbeginn eine längere Laufzeit geplant gewesen sei. Selbst wenn eine vorzeitige Auflösung…
…zu würdigen ist (VwGH 5.12.1972, 2391/71). Das Finanzierungsleasing ist durch weitgehende Rechte des Leasingnehmers über den Leasinggegenstand bei gleichzeitig weitergehendem Risiko des Leasingnehmers in Bezug auf den Untergang und die Beschädigung des Leasinggutes gekennzeichnet. Es stellt seitens des Leasingnehmers eine Art Investitionsvorgang…
…Kommanditgesellschaft gegen die genannten Sachbescheide fristgerecht Berufung. Der gesonderten Begründung vom 22. Juli 1999 zufolge richte sich die Berufung gegen die Behandlung der Leasinggüter als nicht zum Betriebsvermögen gehörig und in der Folge gegen die Aberkennung von Betriebsausgaben und Investitionsbegünstigungen. Die gegenständlichen Geschäftshandlungen fänden im …
…sowie die Gefahrentragung hinsichtlich Untergang und Beschädigung, welche zur Gänze bei der ECK lägen. Für diese Beurteilung seien von der Finanzbehörde Anleihen an die von Literatur und Judikatur herausgebildeten Grundsätze für die wirtschaftliche Zurechnung eines Leasinggutes genommen worden. Diese seien jedoch auf die vorliegenden Verträge…
…Die Leasingerlöse hätten 1994 S 811.666,- betragen, der Buchwert der Leasinggüter hätte S 4.351.699,- betragen, wohingegen der Wert der Beteiligungen im gleichen Jahr S 44.500.000,- betragen würde. Buchwert der Leasinggüter 1995 S 3.760.000,-, 1996 S 1.913.000,-. …
…der Weiterveräußerung erworben. Obwohl die Bw in den Zulassungs- und Typenscheinen weiterhin als Eigentümer der Fahrzeuge eingetragen sei, liege ab der Veräußerung das wirtschaftliche Eigentum bei den Leasingunternehmen, diese seien - so das Finanzamt unter Hinweis auf ein Schreiben der M-Leasing vom 26. August 2005…
…oder seiner Lage ein Wechsel des Leasingnehmers aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht denkbar sei und das Wirtschaftsgut ohne Umbaumaßnahmen bzw Umstrukturierung von einem anderen Leasingnehmer nicht sinnvoll genutzt werden könne. Eine wirtschaftliche Nutzung durch den Leasinggeber sei selbst bei Kündigung durch den Leasingnehmer möglich…