…nachzuweisen (VwGH 20.10.2001, 97/14/0140). Bei beruflichen Fahrten von nicht mehr als 30.000 km im Kalenderjahr sind die amtlichen Kilometergelder im Schätzungsweg als tatsächliche Kosten anzusetzen (vgl. LRL 2002, Rz 371). Werden die Kilometergelder beansprucht, so ergeben sich die Werbungskosten anhand…
…31065,37 | 2004 | 9273,90 | 8527,25 | 746,65 | -30318,72 Bestehe ein Zweifel darüber ob eine Einkunftsquelle vorliege oder nicht sei nach Abschnitt 12.4. LRL 1997 vom Steuerpflichtigen anhand einer Prognoserechnung zu dokumentieren, dass ein Gesamtüberschuss geplant sei…
…zwei Prüfungsjahren, auch 2007 und 2008 wurden keine Umsätze erzielt. Die Gesellschaft sollte primär den atypisch stillen Gesellschaftern Verlustzuweisungen verschaffen, um damit einen Teil der zur Rettung weiterer Beteiligungsfirmen gezahlten Einlagen wieder hereinzuholen. (7) In den LRL 1997 in Pkt. 9.9. ist geregelt, dass…
…Dabei sind bei einer gemeinschaftlichen Betätigung iSd § 1 Abs 1 LVO anteilige Verluste innerhalb des Anlaufzeitraumes der gemeinschaftlichen Betätigung steuerlich jedenfalls anzuerkennen (vgl Pkt 21.3 und 21.3.1 LRL). Regelungen über den Anlaufzeitraum kommen daher auch für die atypisch stille Gesellschafterin zur Anwendung…
…S. 5 der angeführten Stellungnahme). Zumindest für die berufungsgegenständlichen Zeiträume wäre daher jedenfalls ein Gesamtgewinn im Sinne von Pkt. 7.5 der LRL anzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Finanzamt zur konkreten (tatsächlichen) Höhe eines allfälligen fiktiven Veräußerungsgewinnes nicht Stellung nehmen kann bzw. den…
…235; Doralt/Renner, EStG, 8. Auflage, (LVO) § 2 Rz. 391 (freilich unter vorangehender Referierung der LRL 1997); und Renner, Glosse in ecolex 2004/308; übernommen. Der VwGH hat im Erkenntnis vom 26. 3. 2007, 2006/14/0017, im Geltungsbereich der LiebhabereiV 1993 die Maßgeblichkeit eines…
…sich auf maximal zwei bis drei Stunden am Tag bzw. die Wochenenden, d.h. es liege eine Freizeitlandwirtschaft gem. Pkt. 14.3 der LRL 1997 vor, und damit eine Betätigung gem. § 1 Abs. 2 der LiebhabereiVO. Die in der zur Verfügung stehenden Zeit zu erwirtschaftenden…
…2005) dazu aus, dass gegenständlichenfalls für die Beurteilung des Vorliegens einer Einkunftsquelle ein "Kalkulationszeitraum von höchstens 35 Jahren" zur Erzielung eines Gesamtüberschusses zum Tragen komme (bei vor dem 14. November 1997 begonnenen Betätigungen - laut LRL 1997 Pkt.1.3). Aus der am 15. Juni 2005…
…vor, denen die weitere Entwicklung der Ergebnisse entnommen werden könnte. Überlegungen zur Liebhaberei des Gesellschafters hätten schon im Feststellungsbescheid der Verlustfirmen getroffen werden müssen bzw. besteht nach den LRL Pkt 31.1 die Möglichkeit, für einen Gesellschafter, für den das Vorliegen der Einkunftsquelle verneint wird…
…Änderung der Bewirtschaftungsführung hin, wobei ein neuer Beobachtungszeitraum zu laufen beginne. Nach erfolgter Fristverlängerung wurde am 20. September 2004 Berufung erhoben und im wesentlichen ausgeführt: Es sei auf Punkt 9 der Richtlinien zur Liebhabereibeurteilung (LRL 1997 Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. Dezember 1997…
…vgl. Rz. 100 LRL. Würde die Umschuldung eine Änderung der Bewirtschaftung darstellen, würde dies jedoch jedenfalls für eine Einkunftsquelle ab dem Jahr 2000 sprechen, da ohne die Verluste der Jahre 1997 bis 1999 jedenfalls ein Gesamtüberschuss - auch unter Annahmen gemäß Punkt 8 des Vorhalts des…
…Finanzierung (zB zinsloses Privatdarlehen) ersetzt werden würde (vgl. hierzu LRL 2012 Rz 100) Aus dem Umstand der Darlehenskonvertierung liege ein Änderung der Bewirtschaftung somit nicht vor. Bezüglich der für die Jahre 2006 und 2009 geplanten, aber nicht durchgeführten Sondertilgungen dürfe die Abgabenbehörde wie folgt ausführen…
…Gesamterfolges (Gesamtüberschuss) in einem absehbaren Zeitraum möglich gewesen sei. Als absehbaren Zeitraum habe die Bw. gemäß den Richtlinien zur LiebhabereiVO (LRL 1997) Pkt. 16.2.2 einen Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, aber maximal 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von…
…der Amtspartei übermittelt. Mit Schreiben vom 14. September 2012 wurde seitens der Amtspartei eine Stellungnahme zur Eingabe des steuerlichen Vertreters übermittelt und ausgeführt: Vom steuerlichen Vertreter sei eine Prognoserechnung vorgelegt worden. Als Anmerkung zur Prognoserechnung sei angeführt worden: "LRL Rz 36 Fünfzehntelabschreibungen gem. § 28 Abs…
…Dies unter Hinweis auf § 28 Abs. 3 EStG und Punkt 8.2. LRL 1997. Der (behauptete) Antrag auf Anwendung des § 28 Abs. 3 EStG auch für Zwecke der einkommensteuerlichen Beurteilung in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen wurde erst in der Berufung gestellt. Laut Steuerberater wurde dem Antrag…
…dürfte wohl nicht mehr von einem allgemeinen bzw typischen Vermietungsrisiko gesprochen werden. Insoweit dürfte Vergleichbarkeit mit dem in den Liebhabereirichtlinien erwähnten Fall eines zahlungsunfähigen Mieters (LRL 2012 Rz 16) bzw mit jenem Berufungsfall vorliegen, in dem der unerwartete Tod eines wichtigen Geschäftspartners der Erzielung eines…
…6.1993, 93/14/0032; VwGH 17.11.1992, 89/14/0128; VwGH 28.1.1992, 88/14/0042) oder nachweislich die Umsetzung derartiger Maßnahmen geplant hat (ebenso LRL 2012, Rz 32). 3. a) Wie viele Verkäufe gab es, aufgegliedert nach Einzeltransaktionen (Datum, Preis, Name…
…dann auch tatsächlich im Jahr 2011 geschehen ist. Das dieser Ansicht in der mündlichen Berufungsverhandlung entgegen gehaltene Beispiel betreffend die Skihütte (siehe Rz. 18 LRL 2012) ist insofern unzutreffend, als dort von Beginn an nur ein befristetes Pachtverhältnis, hier aber eine dem Grunde nach unbefristet…
…oder berufliche Tätigkeit. Umsätze aus einer solchen Tätigkeit unterliegen daher einerseits nicht der Umsatzsteuer, andererseits können die mit einer derartigen Tätigkeit zusammenhängenden Vorsteuern nicht abgezogen werden (vgl. LRL 2012, Rz 159). Aus umsatzsteuerlicher Sicht ist die Tätigkeit der Bw. als Warenpräsentatorin als solche iSd § 2…
…Die Fenster seien ab April 2008 geliefert worden. Mit 1. Juli 2008 sei die Hauszuleitung für den Aufzugneubau verstärkt worden. Abschnitt 12.3. LRL 1997 zufolge liege keine Liebhaberei vor, wenn das Mietzinspotential voll ausgeschöpft werde. Gemäß § 18 MRG könne der Vermieter zur Finanzierung von…