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UFSW RV/1570-W/03Zweckmäßigkeit der Pfändungen von Klienten- und Subhonoraren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.01.2004

…konkretisiert worden wären. Beim gegenständlichen Berufungsverfahren stelle sich zudem die Frage, ob Forderungspfändungen des Finanzamtes, aus denen die Höhe der Abgabenschuld hervorgehe, gegenüber Klienten zweckmäßig wären, zumal einem Mandanten telefonisch konkretere Auskünfte über die Dauer des Zahlungsverzuges erteilt worden wären. Weiters wandte der Bw. ein…

UFSW RV/0095-W/06Eine freiwillige Haftung eines Vermögensberaters gegenüber Klienten für ein bestimmtes Veranlagungsergebnis ist nicht betrieblich veranlasst.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.03.2009

…J. hätte jedenfalls ohne die Haftungserklärung keinesfalls die Anlage getätigt. Meines Wissens nach ist der Grund, warum Herr Ing. Sch. an zwei seiner Klienten Zahlungen leisten muss, ebenfalls darin zu sehen, dass er sich zu einer Haftung verpflichtet hat; hierfür wurde er zivilrechtlich verurteilt. Strafrechtlich…

UFSW RV/1916-W/02Bürgschaftsübernahme eines Steuerberaters für einen Klienten als Betriebsausgabe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.04.2008Teil 1/2

…Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Für die Anerkennung von Aufwendungen bzw. Ausgaben eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters aus der Übernahme einer Bürgschaft für einen Klienten als betrieblich veranlasst ist entscheidend, ob die Bürgschaftsübernahme in Ausübung des Berufes des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters erfolgt…

UFSW RV/1916-W/02Bürgschaftsübernahme eines Steuerberaters für einen Klienten als Betriebsausgabe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.04.2008Teil 2/2

3. Der Bw beantragt weiters, Alimentationszahlungen an seine beiden minderjährigen Kinder als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Da gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 Leistungen des gesetzlichen Unerhalts durch den Kinderabsetzbetrag bzw. den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten sind, kann dem Antrag des Bw nicht entsprochen werden. Dass der…

UFSW RV/2281-W/05Bürgschaftsübernahme durch einen Steuerberater zur Gewinnung eines Klienten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.03.2008

…bezieht, wie folgt: Die Auftragserteilung und damit die Vollmachtsgewährung an den Bw seien vom Eingehen der Bürgschaft abhängig gewesen, diese habe nicht der Aufrechterhaltung einer bereits vorhandenen Verbindlichkeit eines bereits vorhandenen Klienten gedient. Erst durch die Gewährung der Bürgschaft sei die Einkunftserzielung möglich geworden, da…

UFSW RV/0143-W/02Kosten für Geschenke eines Steuerberaters an Klienten sind Repräsentationsaufwendungen gem. § 20 Abs.1 Z 3 EStG 1988, wenn ein eindeutiger Nachweis für den Werbezweck fehlt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2008Teil 1/6

…Höhe von S 48.604,11 betrifft, unter Bezugnahme auf die Vorhaltsbeantwortung vom 29. November 1996 vor: Es sei notwendig, an Klienten bzw. deren Mitarbeiter zu den üblichen Anlässen Geschenke zu überreichen, um eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. Warum daraus nicht ein Werbezweck gleichfalls…

UFSW RV/0143-W/02Kosten für Geschenke eines Steuerberaters an Klienten sind Repräsentationsaufwendungen gem. § 20 Abs.1 Z 3 EStG 1988, wenn ein eindeutiger Nachweis für den Werbezweck fehlt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2008Teil 2/6

…nicht abziehbaren Vorsteuer durchwegs 20%ige Vorsteuerbemessungsgrundlagen abgesetzt habe, eine aus den als Beilage zu dem Schreiben übermittelten Kontoblättern mit der Nummer 660 (Geschenke an Klienten) ersichtliche Differenz von S 370,26 für das Jahr 1998 bzw. S 177,85 für das Jahr 1999 ergebe…

UFSW RV/0143-W/02Kosten für Geschenke eines Steuerberaters an Klienten sind Repräsentationsaufwendungen gem. § 20 Abs.1 Z 3 EStG 1988, wenn ein eindeutiger Nachweis für den Werbezweck fehlt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2008Teil 3/6

…zu erbringenden Leistungen festgelegt werden. Sollte der Umfang des Auftrages möglichst in schriftlicher Form klar und eindeutig festgelegt sein, so waren nicht in einer Bewirtung bestehende Aufmerksamkeiten der vorliegenden Art dem/den Klienten gegenüber, auch wenn sie beispielsweise leitende Angestellte bzw. Mitglieder des Rechnungswesens sein…

UFSW RV/0143-W/02Kosten für Geschenke eines Steuerberaters an Klienten sind Repräsentationsaufwendungen gem. § 20 Abs.1 Z 3 EStG 1988, wenn ein eindeutiger Nachweis für den Werbezweck fehlt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2008Teil 4/6

Seitens des Unabhängigen Finanzsenats bestanden keine Bedenken, was die Garagierungskosten anbelangt, sich den Feststellungen in der Tz 22 PB, was die Kfz-Kosten betrifft, den Ausführungen im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (betreffend der Abgaben des Bw. für die Jahre 1989 bis 1993) vom 25. April 2001…

UFSW RV/0143-W/02Kosten für Geschenke eines Steuerberaters an Klienten sind Repräsentationsaufwendungen gem. § 20 Abs.1 Z 3 EStG 1988, wenn ein eindeutiger Nachweis für den Werbezweck fehlt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2008Teil 5/6

Für das Vorliegen von unveränderten Nutzungsverhältnissen bei den Häusern A-Zeile 84, L-Gasse 93, und M-Gasse 11 [welche ebenso wie die Häuser H-Gasse 10 und B-Gasse 22 nach dem Jahr 1915 errichtet worden waren] in den auf den Zeitraum von 1989…

UFSW RV/0143-W/02Kosten für Geschenke eines Steuerberaters an Klienten sind Repräsentationsaufwendungen gem. § 20 Abs.1 Z 3 EStG 1988, wenn ein eindeutiger Nachweis für den Werbezweck fehlt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2008Teil 6/6

Die in der Rechnung der oben genannten Firma vom 16. Dezember 1999 ausgewiesenen Bruttokosten von S 22.200, aufgegliedert in Nettokosten für a) die Montage eines Rauchfangs von 6 m Höhe und einem Durchmesser von 180 mm samt Material von S 17.000, b) die…

UFSK FSRV/0011-K/04Grob fahrlässiger Tatbeitrag eines Steuerberaters mittels weisungsgemäßer Behandlung von Betriebseinnahmen eines Klienten als durchlaufende Posten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2004

…2002/00220-001 schuldig erkannt, er habe im Amtsbereich des Finanzamtes Villach [nunmehr: Spittal Villach] [ergänze: grob] fahrlässig [als Verfasser der Steuererklärungen seines Klienten DI K dazu beigetragen, dass] unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht [des Steuerpflichtigen von diesem] im Jahre 2000 [gemeint: betreffend…

UFSG RV/0011-G/02Finanzielle Unterstützung eines Not leidenden Klienten durch einen Rechtsanwalt (Abdeckung einer Kontoüberziehung); Angemessenheit von PKW-Anschaffungskosten, Nutzungsdauer (Frankiermaschine, Teppich), IFB-Behaltefrist, geringwertige Wirtschaftsgüter oder Sachgesamtheit, Abzugsfähigkeit diverser Aufwendungen (Staubsauger, Steiermark-Archiv)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2003

…räume allerdings ein, dass die vom Prüfer vertretene Rechtsauffassung ebenso denkbar sei. In seiner Stellungnahme "akzeptierte" der Betriebsprüfer die Berufungsargumente. ad 7) Betriebsausgabe vom 23. Dezember 1996 ("Bürgschaftsübernahme für Klienten"): Zunächst werde darauf hingewiesen, dass weder eine Bürgschaftsverpflichtung eingegangen noch ein Darlehen gewährt worden sei…

UFSW RV/0779-W/04Schätzung einer Wirtschaftstreuhänderin anhand von Erhebungsergebnissen des Erhebungsdienstes bei deren Klienten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2005

…§ 184 BAO wie folgt im Schätzungswege ermittelt: 4.1.) Beschreibung der Schätzung: Zunächst werden als Grundlage für die Schätzung die im Zuge der Ermittlungen des Erhebungsdienstes bei diversen Wiener Finanzämtern festgestellten Honorarzahlungen lhrer Klienten an Sie in den Jahren 1998 und 1999 herangezogen. Aus der…

UFSW FSRV/0163-W/09Fahrlässige Abgabenverkürzung durch einen Steuerberater als Mittäter infolge Nichterkennen des Umstandes, dass aus den vom Klienten laufend übermittelten Geschäftspapieren hervorgeht, dass dieser mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren handelt, die gemäß der Binnenmarktregelung einer Verbrauchsteuerbehandlung zu unterziehen gewesen wären.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.06.2010

…Verbrauchsteuern zu erledigen sei. Ihm sei dieser Problemkreis erst anlässlich dieses Falles bewusst geworden und seine Mitarbeiter entsprechend instruiert worden. Der Klient habe ihn bei Beginn des Auftragsverhältnisses nicht darauf aufmerksam gemacht, dass hier auch verbrauchsteuerpflichtige Lieferungen aus Deutschland dabei sind. Mit dem früheren Steuerberater…

UFSG FSRV/0016-G/03Zurückverweisung eines Verfahrens zur nachträglichen Klärung der Verschuldensfrage nach allenfalls vom Verteidiger zu Lasten seines Klienten abgelegter falscher Geständnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.09.2004

…sondern US diese Funktion ausgeübt habe. Auf Vorhalt, dass er dann ja möglicherweise als Verteidiger des HS - in gröblichster Verletzung der Interessen seines Klienten - für diesen am 1. April 1998 im Finanzstrafverfahren zu StrLNr. 5/98 - ein offenbar falsches Geständnis einer begangenen Abgabenhinterziehung für HS…

UFSS FSRV/0032-S/03Berufung eines Steuerberaters, der für seinen Klienten ohne Vorliegen einer Rechnung Vorsteuern geltend gemacht hatte, gegen seine Bestrafung nach § 33 Abs.1 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.09.2003

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Dr. Christoph Aigner und Dipl. Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder…

UFSW FSRV/0046-W/10Beteiligung im Sinne des § 11 FinStrG eines Steuerberaters an der fahrlässigen Verkürzung von Verbrauchsteuern durch seinen Klienten. Abgrenzung der leichten zur groben Fahrlässigkeit im Sinne von § 34 Abs.3 FinStrG. Notwendigkeit der Beschreibung des strafbaren Verhaltens im Spruch einer Strafentscheidung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.12.2011

…Zollamtes anhand eines zugesandten Fragenkatalogs. Es sei richtig, dass die Rechnungen samt beigelegten Begleitdokumenten der deutschen Versenderfirmen an die Steuerberatungskanzlei übermittelt und nach Fertigstellung der monatlichen Buchhaltung an den Klienten retourniert wurden. Die monatliche Buchhaltung sei von einer Mitarbeiterin erledigt worden, er selbst habe diese…

UFSL RV/0274-L/06Anerkennung der Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung infolge eines Kfz-Unfalles bei einer Fahrt eines Arbeitnehmers zu einem Klienten des Arbeitgebers als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 EStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2007

…Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2004 machte er neben Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen auch Werbungskosten, darunter Tagesgelder von € 2.252,80 und Kfz-Unfallkosten von € 2.782,-- geltend. Auf der Fahrt zu einem Klienten seines Arbeitgebers sei am 12. 6. 2006 ein Verkehrsunfall passiert…

UFSL FSRV/0087-L/03Mangelnde Beweisbarkeit eines grob fahrlässigen Handelns eines Wirtschaftstreuhänders, welcher sich über die rechtlichen Voraussetzungen einer nur beschränkten Einkommensteuerpflicht eines Klienten irrt und damit zur Abgabenverkürzung in Millionen ATS beiträgt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.03.2009

…beim Finanzamt Gmunden Vöcklabruck wegen des Verdachtes, er habe grob fahrlässig Verkürzungen an Einkommensteuer betreffend die Veranlagungsjahre 1997 bis 1999 (1997: ATS 1.765.958,00 + 1998: ATS 1.347.862,00 + 1999: ATS 3.328.088,00) hinsichtlich seines Klienten P nach § 34 Abs…