…bereits übergebene Kundenforderungen berichtigt worden sei. Dieser Kaufpreis der B-GmbH sei von der Betriebsprüfung als angemessen und branchenüblich angesehen worden. Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates stellen die aus der Sachverhaltsdarstellung der Betriebsprüfung gezogenen Schlussfolgerungen des Finanzamtes keine tauglichen Wiederaufnahmegründe im Sinn des § 303 Abs…
…Patienten vor Erreichung des Behandlungserfolges die Behandlung abbrechen könnten, könne diese Qualifikation als Dauerschuldverhältnis nicht bewirken. Der angefochtene Bescheid besteuere gerade nicht nach Leistungsabschnitten, die zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen Anlass geben, sondern besteuere Anzahlungen für Leistungen, die noch gar nicht erbracht seien. Hinsichtlich…
… --- Die nicht fakturierten Leistungen seien hinsichtlich ihrer Höhe unrichtig in den Bilanzen ausgewiesen worden; --- Die erhaltenen Anzahlungen könnten auf ihre Richtigkeit nicht präzise überprüft werden Aus diesen Gründen und wegen anderer Mängel in anderen Tz. wurde ein Sicherheitszuschlag von 10% der erklärten Nettoumsätze verhängt. |…
… --- Die nicht fakturierten Leistungen seien hinsichtlich ihrer Höhe unrichtig in den Bilanzen ausgewiesen worden; --- Die erhaltenen Anzahlungen könnten auf ihre Richtigkeit nicht präzise überprüft werden Aus diesen Gründen und wegen anderer Mängel in anderen Tz. wurde ein Sicherheitszuschlag von 10% des erklärten Nettoumsatzes verhängt. Zurechnungen…
…im Jahr 1992 und S 1,200.000,00 im Jahr 1993 für die von der H-AG verrechneten Leistungen sowie S 2,448.800,00, resultierend aus der Faktura der C-AG seien deshalb steuerlich nicht anzuerkennen und außerbilanzmäßig als verdeckte Ausschüttungen an Mag…
…sich auf eine unbestimmte Anzahl von Personen erstrecken und der Unternehmer würde eine im wirtschaftlichen Verkehr begehrte und als solche geltende Leistung der Allgemeinheit anbieten. Er sei bereit, mit jedermann in Geschäftsverkehr zu treten, der Bedarf an seinen Sachgütern oder Leistungen hätte (VwGH 14.10…
…Auftraggeber gewünschte, Änderungen oder zusätzliche Leistungen gegenüber den Vertragsgrundlagen (Leistungsbeschreibung und Plan) gesonderte Preisvereinbarungen zu treffen sind. Punkt 11) besagt, dass die im Jahr 1992 an die Fa. C. geleistete Anzahlung von S 100.000,00 bei der Schlussrechnung zum Abzug gebracht wird. In der…
…jedoch kein "müssen". Eine freiwillige Leistung (noch dazu eines Dritten) könne denkunmöglich eine verpflichtende Gegenleistung für den Erwerb von genussrechten sein. Damit schlage die inhaltliche Rechtswidrigkeit des Gesellschaftsteuerbescheides auf die Wiederaufnahme durch, die sich somit als unzulässig erweise. Die Aufzahlung möge zwar ein neuer Tatumstand…
…nahm folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Der Gattin des Bw. flossen im Jahr 2002 von der IAF Service GmbH Bezüge in Höhe von 2.130,25 € zu. Dieser Betrag wurde für im Jahr 2001 erbrachte Leistungen gezahlt. Zusammen mit den von der Gattin des…
…dem Wohnbauförderungsgesetz von je S 350.000,00 aufgenommen worden und sei dieses auf Grund der 30jährigen Laufzeit entsprechend abzuzinsen. In der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes wurde die Berufung gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO und gegen den Grunderwerbsteuerbescheid als unbegründet abgewiesen…
…gemäß § 11 Abs. 14 UStG in Höhe von S 2,006.328,80 berücksichtigt. Dieser Betrag ergab sich dann auch als Nachforderung aufgrund dieses Berichtigungsbescheides. F) Die Berufung laut Abschnitt C) wurde mit Bescheid vom 10. August 2000 (OZ 24/USt-Akt 1998) gemäß § 273…
…B) ist als Verwendungszweck "Ertragszuschuß in Höhe von ..... auf Grund v. Nom. S ....... Genußscheinserie B d. A. GmbH" ausgeführt. Auf einem Kontoauszug der L. GmbH zur Serie C scheint im Buchungstext der Vermerk "Ertragszuschuss lt. Vereinbarung" auf. Weiters erhielten die Investoren nach Leistung des jeweiligen…
…eine erhebliche Anzahlung, die bei Nichtausübung der Option verfällt, so kann uU ein Erwerbsvorgang iSd § 1 Abs. 2 GrEStG vorliegen. Steht die Leistung des Erwerbers in einem unmittelbaren, tatsächlichen und wirtschaftlichen oder "inneren" Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstückes, dann ist sie als Gegenleistung im…
…1994 Genussscheine in einem Gesamtbetrag von S 75.000,00 begeben habe. Ein über das Nominale hinausgehender ("höherer") Ausgabepreis sei nicht vorgesehen gewesen. Auch habe weder für den Erwerber noch für einen sonstigen Dritten eine rechtliche (= rechtlich durchsetzbare) Verpflichtung zur Leistung von Aufzahlungen bestanden…
…freiwillige Aufzahlung durch einen Dritten handle. Die Aufzahlung auf das Genussrecht sei eine freiwillige Leistung gewesen, für die es keine rechtliche Verpflichtung gegeben habe. Die Aufzahlung sei erst zu einer Zeit geleistet worden, als die Genussrechte längst begeben und von der Bw. übernommen gewesen seien…
…sei auch von niemandem etwas für diese nicht erbrachten Leistungen bis dato bezahlt oder Anzahlung geleistet worden. Nach Ablauf von acht Jahren seit dieser in Frage stehenden Einkommensermittlung der Finanzbehörde habe kein Kunde für allfällige Vorauszahlungen oder für im voraus übermittelte Beträge Leistungen verlangt oder…
…sei auch von niemandem etwas für diese nicht erbrachten Leistungen bis dato bezahlt oder Anzahlung geleistet worden. Nach Ablauf von acht Jahren seit dieser in Frage stehenden Einkommensermittlung der Finanzbehörde habe kein Kunde für allfällige Vorauszahlungen oder für im voraus übermittelte Beträge Leistungen verlangt oder…
…wie "Besprechungen") konnte keine entsprechende Leistung für die Gesellschaft nachgewiesen werden. Auch im Zuge der Betriebsprüfung selbst ist als Vertreter der Gesellschaft ständig Herr PR aufgetreten. Dessen Leistungen für die GmbH erfolgen laut Stellungnahme "grundsätzlich unentgeltlich". Die Abstimmung der Auszahlungen auf steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Gegebenheiten …
…dass die schuldnerischen Unternehmen inzwischen mit Insolvenzverfahren belastet sind, nachträglich keine Änderung bei der Beurteilung des Wesens der Verträge herbeiführen kann. Ein Wiederaufnahmegrund ist insofern gegeben, als das Finanzamt zu einem im Spruch des Bescheides anders lautenden Ergebnis hätte kommen müssen, wenn ihr die Tatsachen…
…Darstellung des Hotelprojektes widersprüchlich und unglaubwürdig sei wurde von der Betriebsprüfung in freier Beweiswürdigung der Schluss gezogen, dass seitens der U.GmbH und der B.GmbH keine Leistungen an die Bw. erbracht worden seien, die vorliegenden Fakturen als Scheinrechnungen zu qualifizieren seien und die 1994…