Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufung der Bw., vertreten durch glp linz steuerberatungsgmbh, 4020 Linz, Hafenstraße 2a, vom 6. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz, vertreten durch Mag. Dipl.-Kfm. Christian Zeindlhofer, MBA, vom 28. November 2007…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Ges.m.b.H., vertreten durch RA, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2005 sowie Körperschaftsteuervorauszahlung 2008 im Beisein der Schriftführerin S nach der am 24. November 2011 in 1030 Wien, Vordere…
…gegen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide zurückzuweisen, wenn vor der Berufungserledigung der Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 26. Juli 2005 gegen den Bescheid des FA vom 5. Juli 2006 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2005 und Folgejahre entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom…
…als er mit der Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides außer Kraft gesetzt wird. Demnach würden weiters nach Wirksamwerden des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides keine Rechtswirkung entfalten und somit ins Leere gehen. Eine meritorische Berufungserledigung wäre mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Behörde belastet (VwGH Erkenntnisse vom…
…gegen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide zurückzuweisen, wenn vor der Berufungserledigung der Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Schatzl und die weiteren Mitglieder Dr. Gabriela Hebenstreit, Mag. Gottfried Warter und Ingrid Landauer über die Berufung des BW., Adresse, vertreten durch Mag. Kurt Hofmann, Wirtschaftstreuhänder, 5061 Salzburg-Elsbethen, Salzachweg 3, vom 11. Jänner 1999…
…der auch den Zeitraum des Festsetzungsbescheides mit umfasst. Somit kann eine gegen den Vorauszahlungsbescheid gerichtete Berufung nicht als Berufung gegen den Jahresbescheid weitergelten. Nach Ergehen des Jahresbescheides ist dieser neuerlich formell mit Berufung anzufechten (Windsteig in SWK 13/2008, S 435). Die Berufung gegen den…
…Umsatzsteuerjahresbescheid einen Zeitraum betrifft, der auch den Zeitraum des Festsetzungsbescheides mit umfasst. Somit kann eine gegen den Vorauszahlungsbescheid gerichtete Berufung nicht als Berufung gegen den Jahresbescheid weitergelten. Nach Ergehen des Jahresbescheides ist dieser neuerlich formell mit Berufung anzufechten (Windsteig in SWK 13/2008, S 435)…
…gerichtete Berufungen zurückzuweisen, wenn vor der Berufungserledigung der Jahresbescheid (Veranlagungsbescheid) erlassen wird. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins…
…Berufung wurde erwogen: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes hat ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen entfalten hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides keine Rechtswirkungen (Nachweise bei Ritz, BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der KR, vertreten durch PP (davor durch DrB), vom 16. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch ADir WA, vom 10. März 2004 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…gegen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide zurückzuweisen, wenn vor der Berufungserledigung der Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere…
…als er mit der Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides außer Kraft gesetzt wird. Demnach würden weiters nach Wirksamwerden des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides keine Rechtswirkung entfalten und somit ins Leere gehen. Eine meritorische Berufungserledigung wäre mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Behörde belastet (VwGH 30.5…
…abgegebenen Überschuss-UVA Abgabengutschriften erwirkt wurden, die der Gesellschaft so nicht zugestanden sind - und über die noch dazu verfügt wurde. Zwangsläufig führte dies im Wege des Jahresbescheides zu einer entsprechenden Nachforderung, die auf Grund der umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben mit 10.2. des Folgejahres fällig zu stellen…
…beinhaltender Veranlagungsbescheid erlassen wurde. Der Bescheid über die Festsetzung der USt-Vorauszahlung ist nach der Judikatur zwar in vollem Umfang anfechtbar, hat aber nur zeitlich begrenzte Wirkung. Er wird mit der Erlassung des USt-Jahresbescheides, der denselben Zeitraum einschließt, außer Kraft gesetzt, (VfGH 3.10…
…Unrecht vorgeschriebenen Beträge wieder gutgeschrieben wurden, im Einklang. Dem Berufungsbegehren war daher in diesem Punkt stattzugeben. Da die Veranlagung im Jahr 2000 erklärungsgemäß erfolgt ist und die Vorsteuerkürzungen lt. BP- Bericht im Jahresbescheid nicht berücksichtigt wurden, war die Berufung insoweit gem. § 274 BAO als gegenstandslos…
Der Einwand in der mündlichen Verhandlung, der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung sei schon deshalb nicht möglich, da A W als Geschäftsführer nicht faktischer Machthaber der Bw war, muss schon deshalb ins Leere gehen, da es für eine verdeckte Gewinnausschüttung an eine Gesellschafterin wohl nicht darauf…
…wurde), bei der Festsetzung der Umsatzsteuer im Jahresbescheid zu erfassen sind und ob die Abgabennachforderung um diese Umsatzsteuer zu kürzen ist. Für den Voranmeldungszeitraum März 2001 meldete die M-GmbH im Namen der Bw beim Finanzamt Umsatzsteuer im Betrag von 42.410 S an. Dieser…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 24. Oktober 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als…