IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf über die Beschwerde vom 16.04.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 02.04.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 02.06.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28.05.2021, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. Oktober 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. Oktober 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 24.10.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 01.10.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch V, über die Beschwerde vom 26.03.2019 gegen den Einkommensteuerbescheid 2018 der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom 15.03.2019 (Arbeitnehmerveranlagung) zu StNr. XY zu…
…die der Bf. nicht zugestanden sind - und über die mit Rückzahlungsansuchen verfügt wurde. Zwangsläufig führte dies im Wege des Jahresbescheides zu einer entsprechenden Nachforderung, die auf Grund der umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben am 17.2. des Folgejahres fällig war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer…
…Dabei ist derjenige Monatszeitraum zu wählen, innerhalb dessen sich der Zeitpunkt der Entstehung der NoVA-Schuld befindet. Ein „NoVA-Jahresbescheid“ ist gesetzlich nicht vorgesehen und somit unzulässig. Der Abgabepflichtige ist daher auch nicht verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber eine „Nova-Jahreserklärung“ einzureichen. Der beschwerdegegenständliche Bescheid enthält…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden V und die weiteren Senatsmitglieder R, B1 und B2, in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Stb, über die Beschwerde vom 04.10.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 23.07.2013, Steuernummer, mit…
Dem Vertreter, der die Abgabenbescheide bekämpft und im zuerst abschließenden Haftungsverfahren das Fehlen des Haftungstatbestandes geltend machen will, obliegt daher zunächst der Nachweis, dass die Abgabenforderungen, falls er sie zu Unrecht bestreitet, nicht infolge schuldhafter Verletzung der ihm auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden konnten (VwGH…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufung der Bw., vertreten durch glp linz steuerberatungsgmbh, 4020 Linz, Hafenstraße 2a, vom 6. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz, vertreten durch Mag. Dipl.-Kfm. Christian Zeindlhofer, MBA, vom 28. November 2007…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Ges.m.b.H., vertreten durch RA, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2005 sowie Körperschaftsteuervorauszahlung 2008 im Beisein der Schriftführerin S nach der am 24. November 2011 in 1030 Wien, Vordere…
…gegen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide zurückzuweisen, wenn vor der Berufungserledigung der Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 26. Juli 2005 gegen den Bescheid des FA vom 5. Juli 2006 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2005 und Folgejahre entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der A***B*** vertreten durch tischler.perlet.Steuerber. GmbH&Co KG, 5026 Aigen, Mandlgasse 3 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. August 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 5. August 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
…eine Abgabenschuld, die von der Einkommmensteuerjahresschuld zu unterscheiden ist. Der Veranlagungsbescheid setzt den Bescheid betreffend Vorauszahlungen für dieses Jahr nicht außer Kraft. Gegen Vorauszahlungsbescheide gerichtete Beschwerden werden durch Erlassung des Jahresbescheides weder unzulässig noch gegenstandlos (vgl. VwGH 29.7.1997, 95/14/0117 mwH; Doralt…
…als er mit der Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides außer Kraft gesetzt wird. Demnach würden weiters nach Wirksamwerden des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides keine Rechtswirkung entfalten und somit ins Leere gehen. Eine meritorische Berufungserledigung wäre mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Behörde belastet (VwGH Erkenntnisse vom…
…gegen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide zurückzuweisen, wenn vor der Berufungserledigung der Jahresbescheid ergeht. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Schatzl und die weiteren Mitglieder Dr. Gabriela Hebenstreit, Mag. Gottfried Warter und Ingrid Landauer über die Berufung des BW., Adresse, vertreten durch Mag. Kurt Hofmann, Wirtschaftstreuhänder, 5061 Salzburg-Elsbethen, Salzachweg 3, vom 11. Jänner 1999…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Dezember 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 19. November 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…