…vorliegenden Fall ist jedoch der Inhalt des Kuverts strittig, in concreto die Frage, ob die am 25. Februar 2002 übernommene Sendung auch den die Dw. betreffenden Wiederaufnahms- bzw. Nichtfeststellungsbescheid vom 20. Februar 2002 beinhaltet hat. Dabei handelt es sich um eine Frage der Sachverhaltsfeststellung (s…
…die ohne Zustellnachweis zuzustellen gewesene Sendung mit Inhalt der ADV-Bescheide vom 31. August 2010 betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008 vom 7. September 2009 gemäß § 299 BAO und Einkommensteuer für das Jahr 2008 gleichzeitig mit den für die Bw. bestimmt gewesenen Rsa - Sendungen am 1…
…Infolge dieser Feststellung sandte das Zustellorgan daher die der Bw. zu eigenen Handen zuzustellen gewesenen Sendungen mit Inhalt "der Wiederaufnahme-, neuen Einkommensteuer- und Anspruchszinsenbescheide für 2005, 2006 und 2007 vom 31. August 2010" mit handschriftlichen Vermerken über die Ortsabwesenheit der Empfängerin (Urlaub) sofort (ohne vorherige…
…Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender (siehe VwGH vom 6.7.2011, 2008/13/0149, 15.2.2006, 2002/13/0165). Ein von einem Postamt gestempelter Aufgabeschein vermag nicht den tatsächlichen Inhalt einer Sendung wiederzugegeben und ist nach der dargestellten Rechtslage auch…
…der Bundesfinanzverwaltung (TUA) gesandt. Laut Untersuchungsbefund UZ. ETOS1 handelt es sich bei den Omega3-GLM Kapseln um gelbbraune, länglich-ovale, teilweise trüb durchscheinende, weiche Kapseln, die mit einer gelben, öligen Flüssigkeit mit fischartigem Geruch und Geschmack gefüllt sind. Die Kapsel besteht aus Stärke, der Inhalt…
…wahrscheinlich", dass die Sendung nur vom erstgenannten (bereits in Österreich erledigten) Versandschein begleitet worden sei, brachte die Beschwerdeführerin (im E-Mail v. Herrn TK vom 8.11.2011) im Wesentlichen vor: Der relevante Versandschein sei rechtzeitig erstellt und auch dem Zugsführer mitgegeben worden. Zusätzlich sei…
…ZK). Bei dieser geforderten Mitteilung war ausreichend, auf das Vorhandensein von Waren hinzuweisen. Eine genaue Bezeichnung ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich. Der Inhalt der Mitteilung lässt sich reduzieren auf den Erklärungsgehalt: "Es sind Waren eingetroffen" (Kampf in Witte, Zollkodex-Kommentar, 3. Auflage, Art. 40 Rz…
…ermittelt. Die im Rahmen der Abfertigung zum freien Verkehr vorgelegte Unterlage vom 5. Oktober 2000 enthält einerseits Aussagen über den Inhalt der Sendung, anderseits wird angegeben, dass der Wert USD 1.500,00 beträgt. Aus den Ausführungen in Berufungs- und Beschwerdeschrift geht eindeutig hervor, dass…
…Triest, bei dem es sich um ein Partnerunternehmen der Bf. handelt, das Fehlen einer entsprechenden Zollanmeldung übersehen haben könnte, kann geradezu ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass in den erwähnten Container laut vorliegender Ladeliste insgesamt 9 Sendungen verladen worden sind, die…
…wurde am 17.9.2009 unter anderem ein Vorlageantrag folgenden Inhalts zur Post gegeben: "Hiermit stelle ich zur Berufungsvorentscheidung vom 17.8.2009, hinterlegt am 19.8.2009, mit welchem die vollständige Rückforderung der Familienleistungen für mein Kind vom April 2007 bis April 2009 in…
…der Zollanmeldung angeführten Rechnung. Diese bezieht sich auf einen Gasbrenner, der nach dem Sachverhalt auch tatsächlich Inhalt der Sendung war und schließlich auch überlassen worden ist. Nur allein aufgrund der Tatsache, dass eine unrichtige Warennummer erklärt wurde, lässt sich ein Entzug der Ware aus der…
…die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) in den Zolltarif einzureihen sind. Es ist einem Anmelder nach keiner Bestimmung verwehrt, nicht den gesamten Inhalt einer Sendung zur Überführung in den freien Verkehr anzumelden. So ist es auch zulässig einen Teil der Packstücke einer Sendung in ein…
…eine Auflistung der dem Finanzamt übermittelten Erklärungen unterblieben ist. Dass dem Finanzamt ein Formular E 108e übermittelt worden ist, lässt sich weder aus dem Betreff noch aus dem sonstigen Inhalt dieses Schreibens ableiten. Ähnliches gilt für den Postaufgabeschein. Dieser dokumentiert lediglich, dass eine Sendung dem…
…zum Inhalt. Aufgrund dieser Unterlagen ist davon auszugehen, dass nicht nur die angemeldeten Hosen (Jeans) sondern auch - wie von der belangten Behörde festgestellt - Jacken und Westen Gegenstand der Sendung waren. Unter Berücksichtigung der von der DD vorgenommenen Aufschlüsselung und der Angaben der Bf. in der…
…zur Festsetzung der Umsatzsteuer 1996 begann somit mit Ablauf des Jahres 1996 zu laufen, und endete (schon ohne Unterbrechungshandlung) erst am 31.12.2001 und somit nach Erlassung des Haftungsbescheides. Zu den in der Stellungnahme vom 15.12.2005 vermissten Feststellungen zum Inhalt der Steuerschuld…
…EU-Außengrenze, bzw. EU-Außengrenze bis Bestimmungsort im Verhältnis zur Beförderungsstrecke. Auf den Inhalt der Niederschrift der Außen und Betriebsprüfung Zoll des Hauptzollamtes Linz vom 21. September 1998 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Diese Feststellungen waren u.a. das Ergebnis einer Betriebsprüfung der Bf. durch…
…F, Bankunterlagen, Kontoauszüge der Steiermärkischen Sparkasse, diverse Autorechnungen (Finanzstrafakt Bl. 90) sowie einen PC samt externer Festplatte und kopierten den Inhalt der EDV-Geräte (Finanzstrafakt Bl. 94 f). Innerhalb offener Frist hat JS durch seinen Verteidiger mittels zweier gleichlautender Eingaben (Fax und Schreiben vom 7…
…hiezu darlegt, wird der Inhalt von Sendungen durch die Post bei Übernahme des Kuverts nicht überprüft. Auch dass bei derartigen Sammelsendungen auf dem Einschreibzettel mangels dafür vorhandenen Platzes nicht alle betroffenen Klientennamen aufscheinen und der Einschreibzettel in alphabetischer Reihenfolge abgeheftet wird, erscheint schlüssig. Die Bw…
…mit der selben Adresse) widerspreche daher den rechtlichen Bestimmungen. Die Vorgangsweise wirke sich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zollverfahrens aus und stelle somit keine Verfehlung im Sinne des Art. 859 ZK-DVO dar. Hinsichtlich des Einwandes betreffend die Warenwerte wurde festgestellt, weder die zurückbehaltene Sendung…
…Absatz: - auf die Ausführungen "dritter Absatz" werde verwiesen. fünfter Absatz: - "Nichtannahme der Gutschrift" Das Finanzamt habe die Zustellung der Stornorechnung nicht nachvollziehen können, da einerseits die Existenz der "Stornorechnung" verneint werde und andererseits die vorgelegten Zustellnachweise nicht aussagekräftig über den Inhalt der Sendung gewesen seien…