…Abs. 7 BAO (vgl. Ritz, BAO3, § 217 Tz 3, mwA). Das Antragsrecht auf Herabsetzung bzw Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen setzt voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Grobes Verschulden fehlt, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt (vgl. Ritz, BAO3…
…Abweisung eines Antrages gemäß § 217 Abs. 7 BAO auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages hinsichtlich der Einkommensteuer 04-06/2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. Juni 2005 setzte das Finanzamt gemäß § 217 Abs…
…Kalenderjahren 2002 und 2003 entstandenen, mit Bescheid des Zollamtes Linz vom 28. Oktober 2004 geltend gemachten Beitragsschulden. Es ist für die Frage der Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlags zu prüfen, ob für die nicht fristgerechte Zahlung grobes Verschulden anzulasten ist. Grobes Verschulden ist mit grober…
…Säumniszuschlag in Höhe von € 97,37 wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung 11/2008 fest. Mit Eingabe vom 4. März 2009 stellte der Bw einen Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages, da ihn keine grobe Fahrlässigkeit an der Nichtentrichtung der genannten Abgabe treffe…
…Abs.1 Z 1 UStG 1994 vorzunehmen gewesen wäre. Das Gesetz sehe bei einem Versäumnis, wo kein grobes Verschulden vorliege, eine Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages vor. Im gegenständlichen Fall könne mit Sicherheit von keinem groben Verschulden ausgegangen werden. Grobes Verschulden sei nur dann gegeben…
…an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Eine Unrichtigkeit der Selbstberechnung der Mineralölsteuer für Dezember 2003 steht im vorliegenden Fall nicht zur Diskussion, es ist für die Frage der Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlags zu prüfen, ob für die nicht fristgerechte Zahlung grobes Verschulden anzulasten ist…
…Ritz, BAO3, § 217 Tz 65). Voraussetzung für eine Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages ist es daher, dass hinsichtlich der verspäteten Entrichtung kein grobes Verschulden vorliegt. Grobes Verschulden fehlt, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Eine lediglich leichte Fahrlässigkeit liegt nach der Rechtsprechung…
…BGBl I Nr. 142/2000, wurde das Säumniszuschlagsrecht insoweit neu gefasst, als im § 217 Abs. 7 BAO dem Abgabepflichtigen ein Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen eingeräumt wird, wenn ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Anträge nach § 217 Abs. 7 BAO können…
…142/2000, wurde das Säumniszuschlagsrecht insoweit neu gefasst, als im § 217 Abs. 7 BAO dem Abgabepflichtigen ein Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen eingeräumt wird, wenn ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Anträge nach § 217 Abs. 7 BAO können auch in der…
…UFS 22.7.2009, RV/0663-S/08). In diesem Zusammenhang sei noch darauf hingewiesen, dass die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO bei fehlendem grobem Verschulden an der Säumnis eine Begünstigung darstellt. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber…
…den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden (vgl. Ritz, SWK 2001, S 343) und ist diesfalls in der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen. Die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO bei fehlendem groben Verschulden an der Säumnis stellt eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit…
…zu prüfen (vgl. UFS GZ. RV/0647-L/04 vom 8. Oktober 2004 mwV). Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO bei fehlendem groben Verschulden an der Säumnis eine Begünstigung darstellt. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die…
…Einhaltung von Zahlungsfristen zuverlässigen und namentlich genannten Prokuristen ein Fehler der Gestalt unterlaufen sei, dass er irrtümlich den Erlagschein mit der Verschreibung der Körperschaftsteuervorauszahlungen mit der Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 2004 abgelegt habe. Die Bewilligung eines Antrages auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen setzt gemäß § 217 Abs…
…Ritz, BAO3, § 217, Tz 64). Die Regelung des § 217 Abs. 7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen nach dieser Bestimmung vor, besteht ein Rechtsanspruch auf Herabsetzung bzw. Aufhebung des Säumniszuschlages. Ein Verfahren nach § 217 Abs. 7 BAO, das auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen…
…des Säumniszuschlages zurecht erfolgt ist. Wie oben dargelegt sieht § 217 Abs. 7 BAO ein Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen für den Fall vor, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Grobes Verschulden fehlt, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte…
…295a BAO dar, welches Auswirkung auf den Umfang der Einkommensteuerschuldigkeiten (Differenzbeträge) für die Jahre 2002 und 2003 hatte und zur Vorschreibung der nunmehr in Berufung gezogenen Anspruchszinsen 2002 und 2003 führte. Für eine antragsgebundene Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen kann jeder Verfahrenstitel, unter welchen ein…
…des § 295a BAO dar, das Wirkung auf den Umfang der Einkommensteuerschuld 2001 (Differenzbetrag) hatte und zur Vorschreibung der nunmehr in Berufung gezogenen Anspruchszinsen 2001 führte. Für eine antragsgebundene Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen kann jeder Verfahrenstitel, unter welchem ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a…
…2004 fällig gewesen ist, erst am 2. April 2004, dh. verspätet, entrichtet worden ist. Das Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen iSd. § 217 Abs. 7 BAO setzt voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Grobes Schulden fehlt, wenn überhaupt kein…
…den Intentionen des Gesetzgebers entspricht, liegt nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz auf der Hand. Demnach führt das Fehlen eines groben Verschuldens nur dann zur Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages, wenn das Vorliegen dieser Tatbestandsvoraussetzung vom Begünstigungswerber im Rahmen der ihm obliegenden erhöhten Behauptungs- und…
…die mit diesen Gutschriften abgedeckt werden sollten, eingereicht wurden, hat die Berufungswerberin nicht aufgezeigt. Die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO bei fehlendem groben Verschulden an der Säumnis stellt eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der…