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UFSW RV/1321-W/13Hemmung der Berufungsfrist betreffend Einkommensteuerbescheide hat keinen Einfluss auf die Berufungsfrist bezüglich der Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.09.2013

…neuerliche Zustellung der gegenständlichen Bescheide zu seinen Handen. Sollte das Finanzamt diese Rechtsansicht nicht teilen und die Auffassung vertreten, dass die erfolgte Zustellung an Herrn Dr. F. trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtswirksam gewesen wäre, so stelle er in eventu den Antrag, die Berufungsfrist bis Ende…

UFSW RV/0589-W/06Hemmung der Berufungsfrist durch Einbringung eines Antrages auf Fristverlängerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2008

…die Berufungsfrist einen Monat. Gemäß Absatz 2 leg. cit. kann die Berufungsfrist aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erforderlichenfalls auch wiederholt, verlängert werden. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. Gemäß Absatz 4 leg. cit. beginnt die Hemmung des Fristenlaufs mit dem Tag der…

UFSL RV/1081-L/11Keine Hemmung der Berufungsfrist durch Hinweis im Abgabenbescheid auf einen noch nicht zugestellten Betriebsprüfungsbericht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2011

…Hemmung nicht dazu führen, dass die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde, abläuft. Der Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Körperschaftsteuer 2005 vom 1.9.2010 wurde am 3.9.2010 zugestellt, die Berufungsfrist endete - da der…

UFSS RV/0002-S/10Keine Hemmung der Berufungsfrist, wenn Fristverlängerungsansuchen beim Finanzamt nicht einlangt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.01.2011

…der in den Akten des Finanzamts sowie des Unabhängigen Finanzsenats abgebildet ist. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat und kann aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erforderlichenfalls auch wiederholt, verlängert werden. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem…

UFSW RV/0207-W/04Rechtzeitigkeit der Berufung bei Hemmung der Berufungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2004

…dass mit dem der Zustellung des die Hemmung beendenden Schriftstückes folgenden Tag ihr Rest weiterläuft (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung², § 245 Tz. 38). Da der mit Bescheid vom 29. September 2003 abgewiesene Antrag auf Fristverlängerung vom 23. September 2003 drei Tage vor Ablauf der Berufungsfrist am 25…

UFSK RV/0131-K/091. Kein Uminterpretieren bei eindeutiger Prozesserklärung; 2. Hemmung des Laufes der Berufungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2009

…des die Hemmung beendenden Schriftstückes folgenden Tag ihr Rest weiterläuft (Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, S 745, Tz 38 ff). Im Berufungsfall wurden die Anträge nach § 245 Abs. 2 und Abs. 3 BAO innerhalb der Berufungsfrist, nämlich am 12. März 2008, eingebracht. Die fristhemmende Wirkung der Anträge…

UFSW RV/4039-W/021.) Kein Wiederaufnahmsgrund, Sachverhalt dem Fachbereichsleiter vor Bescheiderlassung mitgeteilt. 2.) Antrag, Verlängerung, Berufungsfrist, Hemmung der Berufungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2006Teil 1/2

…273 Abs. 1 BAO mit der Begründung zurück, dass die Berufungsfrist gemäß § 245 bzw. § 276 BAO bereits am 11. Dezember 2001 abgelaufen sei. Dieser Tag ergebe sich wie folgt: Das Ersuchen des Bw. vom 29. Oktober 2001 um Verlängerung der Rechtsmittelfrist bis zum 30. November…

UFSW RV/4039-W/021.) Kein Wiederaufnahmsgrund, Sachverhalt dem Fachbereichsleiter vor Bescheiderlassung mitgeteilt. 2.) Antrag, Verlängerung, Berufungsfrist, Hemmung der Berufungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2006Teil 2/2

…zum 30. November 2001 verlängert wurde. Eine Hemmung der Berufungsfrist mit der vom Bw. vermeint Wirkung, dass nach Abweisung des vierten Fristverlängerungsansuchens, noch die restlichen 6 Tage zwischen Stellung des ersten Fristerstreckungsantrages vom 25. Juli 2002 und dem Ende der gesetzlichen Berufungsfrist zum 30. Juli…

UFSL RV/0757-L/04Hemmungswirkung eines Fristverlängerungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2004

…Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates tritt eine weitere Hemmung der Berufungsfrist auch dann ein, wenn ein neuerliches Fristverlängerungsansuchen innerhalb der in einem Fristverlängerungsansuchen angeführten Frist eingebracht wurde, obwohl die Abgabenbehörde über das erste Fristverlängerungsansuchen noch nicht entschieden hat. In diesem Fall ist die Berufungsfrist nach …

UFSL RV/0608-L/05Zurückweisung einer verspäteten Berufung gegen einen Haftungsbescheid (§§ 9, 80 BAO) gemäß § 273 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.06.2006

…bestandene Hemmung. Aufgrund rechtsgestaltender Wirkung des Fristverlängerungsbescheides vom 22. Jänner 2004, und weil das dabei behördlich eingeräumte Fristende per 24. Februar 2004 auf keinen der im § 108 Abs. 3 zweiter Satz BAO angeführten Tage, sondern auf einen Werktag fiel, endete damit die erneut verlängerte Berufungsfrist…

UFSG RV/0046-G/06Verspätet eingebrachte Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2006

… 245 Abs. 2 BAO bewirke eine Hemmung des Laufes der Berufungsfrist. Selbst wenn man den Anruf beim Finanzamt vom 20. Juni 2005 im Sinne des § 245 Abs. 2 BAO als Antrag auf Mitteilung der dem Bescheid teilweise fehlenden Begründung werten würde, müsste dieser als nicht…

UFSL RV/1097-L/04Mutwillensstrafen wegen unbegründeter Fristverlängerungsansuchen betreffend eine Rechtsmittelfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2005

…Fristverlängerungsanträge eingebracht, so weist dies darauf hin, dass die Tätigkeit der Behörde mutwillig in Anspruch genommen wird. Dies ist in Zusammenhang mit Ansuchen um Verlängerung der Rechtsmittelfrist umso evidenter, da derartige fristgerecht eingebrachte Anträge eine Hemmung des Laufes der Berufungsfrist bewirken (§ 245 Abs. 3 zweiter…

UFSG RV/0210-G/03Zurückweisung einer verspätet eingebrachten Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…den Lauf der Berufungsfrist hemmt. Ein solcher Antrag ist aber als Anbringen zur Geltendmachung von Rechten grundsätzlich schriftlich einzubringen (§ 85 Abs. 1 BAO). Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 1.9.1999, 99/16/0097 sind telefonische Anbringen keine "mündlichen" Anbringen im Sinne der Abgabenordnung…

UFSW RV/2310-W/11Versäumung der Berufungsfrist durch einen Rechtsanwalt, der einen Antrag auf Bescheidbegründung kurz vor Ablauf der Berufungsfrist einbrachte. Zustellbevollmächtigung bei mehreren Vertretern.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2012

…Auch die steuerlichen Vertreter treffe kein Verschulden, weil sie im Hinblick auf die Beauftragung des einschreitenden Rechtsanwalts mit der Vertretung im Rechtsmittelverfahren keinen Anlass hatten, die Berufungsfrist oder deren Hemmung zu evidenzieren. Die steuerlichen Vertreter leiteten daher die ihnen übermittelte Bescheidbegründung erst am 29.11…

UFSW RV/4651-W/02Hemmung des Fristenlaufes, auch wenn Nichtgewährung einer weiteren Fristverlängerung angekündigt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2003

…mit dem der Zustellung des die Hemmung beendenden Schriftstückes folgenden Tag ihr Rest weiterläuft. Wird der Antrag erst am letzten Tag der Berufungsfrist eingebracht, so steht dem Berufungswerber bei Abweisung vor dem von ihm beantragten Fristenende nur mehr ein Tag zur Ausarbeitung der Berufung zur…

UFSW RV/1592-W/05Zurückweisung einer Berufung trotz fehlender Mitteilung nach § 245 Abs. 4 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2006

…Ansicht des unabhängigen Finanzsenates die Hemmung sowohl die Berufungsfrist gegen den Haftungsbescheid als auch jene für die Berufung gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch (siehe Ritz, BAO-Kommentar3, § 248 Tz 13). Wie vom Bw. ausgeführt ist die Hemmungswirkung erst mit Zustellung der Kurzmitteilung vom 6…

UFSL RV/1218-L/07Aussetzungszinsen auch dann, wenn Abgabenvorschreibung rechtswidrig aber rechtswirksam erfolgte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2007

…wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, sodass jene Partei, der gegenüber ein Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist, diesbezüglich auch nicht rechtsmittellegitimiert ist. Werden nunmehr Feststellungen eines Feststellungsbescheides der Einkommensbesteuerung zugrunde gelegt, obwohl der Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist…

UFSW RV/3640-W/02Zurückweisung einer Berufung gegen die Abweisung eines Fristverlängerungsansuchens zur Einbringung einer Berufung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2006

…von vier Wochen die Behebung etwaiger Mängel aufgetragen. Auf diese Weise hätte die Bw allein schon vom Beginn der gesetzlichen Berufungsfrist (§ 245 Abs 1 BAO) vom 1. Februar 2002 bis zur Zustellung des abweisenden Bescheides betreffend Fristerstreckung, dem Ende der Hemmung des Fristenlaufes, am 12…

UFSS RV/0559-S/06Fehlende Bescheidbegründung hindert nicht den Eintritt der Rechtskraft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.11.2006

…2006 (Bescheidbegründung), somit nach Eintritt der Rechtskraft, ergänzte, verbleibt für den Berufungsfall ohne Bedeutung. Der Vollständigkeit halber wird festgehalten, dass die Bw. gegenständlich auch keinen Antrag auf Mitteilung der dem bekämpften Bescheid fehlenden Begründung, welcher zu einer Hemmung der Berufungsfrist geführt hätte, stellte. Die Berufung…

UFSI RV/0423-I/04Zurückweisung eines Aussetzungsantrages und Säumniszuschlagsfestsetzung innerhalb der Nachfrist des § 212a Abs 7 zweiter Satz BAO (§ 218 Abs 5 BAO idF vor BGBl I 2000/142).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2005

…der Berufungsfrist bis 30. Juni 2004 enthalten habe. Gleichzeitig wurde die Aussetzung der Einhebung der strittigen Säumniszuschläge beantragt. Das Finanzamt gab der Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 14. Juli 2004 im Wesentlichen mit der Begründung keine Folge, dass die sich aus dem Aussetzungsantrag ergebende Hemmung der…