…neuerliche Zustellung der gegenständlichen Bescheide zu seinen Handen. Sollte das Finanzamt diese Rechtsansicht nicht teilen und die Auffassung vertreten, dass die erfolgte Zustellung an Herrn Dr. F. trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtswirksam gewesen wäre, so stelle er in eventu den Antrag, die Berufungsfrist bis Ende…
…die Berufungsfrist einen Monat. Gemäß Absatz 2 leg. cit. kann die Berufungsfrist aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erforderlichenfalls auch wiederholt, verlängert werden. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. Gemäß Absatz 4 leg. cit. beginnt die Hemmung des Fristenlaufs mit dem Tag der…
…Hemmung nicht dazu führen, dass die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde, abläuft. Der Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Körperschaftsteuer 2005 vom 1.9.2010 wurde am 3.9.2010 zugestellt, die Berufungsfrist endete - da der…
…der in den Akten des Finanzamts sowie des Unabhängigen Finanzsenats abgebildet ist. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat und kann aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erforderlichenfalls auch wiederholt, verlängert werden. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem…
…dass mit dem der Zustellung des die Hemmung beendenden Schriftstückes folgenden Tag ihr Rest weiterläuft (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung², § 245 Tz. 38). Da der mit Bescheid vom 29. September 2003 abgewiesene Antrag auf Fristverlängerung vom 23. September 2003 drei Tage vor Ablauf der Berufungsfrist am 25…
…des die Hemmung beendenden Schriftstückes folgenden Tag ihr Rest weiterläuft (Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, S 745, Tz 38 ff). Im Berufungsfall wurden die Anträge nach § 245 Abs. 2 und Abs. 3 BAO innerhalb der Berufungsfrist, nämlich am 12. März 2008, eingebracht. Die fristhemmende Wirkung der Anträge…
…273 Abs. 1 BAO mit der Begründung zurück, dass die Berufungsfrist gemäß § 245 bzw. § 276 BAO bereits am 11. Dezember 2001 abgelaufen sei. Dieser Tag ergebe sich wie folgt: Das Ersuchen des Bw. vom 29. Oktober 2001 um Verlängerung der Rechtsmittelfrist bis zum 30. November…
…zum 30. November 2001 verlängert wurde. Eine Hemmung der Berufungsfrist mit der vom Bw. vermeint Wirkung, dass nach Abweisung des vierten Fristverlängerungsansuchens, noch die restlichen 6 Tage zwischen Stellung des ersten Fristerstreckungsantrages vom 25. Juli 2002 und dem Ende der gesetzlichen Berufungsfrist zum 30. Juli…
…Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates tritt eine weitere Hemmung der Berufungsfrist auch dann ein, wenn ein neuerliches Fristverlängerungsansuchen innerhalb der in einem Fristverlängerungsansuchen angeführten Frist eingebracht wurde, obwohl die Abgabenbehörde über das erste Fristverlängerungsansuchen noch nicht entschieden hat. In diesem Fall ist die Berufungsfrist nach …
…bestandene Hemmung. Aufgrund rechtsgestaltender Wirkung des Fristverlängerungsbescheides vom 22. Jänner 2004, und weil das dabei behördlich eingeräumte Fristende per 24. Februar 2004 auf keinen der im § 108 Abs. 3 zweiter Satz BAO angeführten Tage, sondern auf einen Werktag fiel, endete damit die erneut verlängerte Berufungsfrist…
… 245 Abs. 2 BAO bewirke eine Hemmung des Laufes der Berufungsfrist. Selbst wenn man den Anruf beim Finanzamt vom 20. Juni 2005 im Sinne des § 245 Abs. 2 BAO als Antrag auf Mitteilung der dem Bescheid teilweise fehlenden Begründung werten würde, müsste dieser als nicht…
…Fristverlängerungsanträge eingebracht, so weist dies darauf hin, dass die Tätigkeit der Behörde mutwillig in Anspruch genommen wird. Dies ist in Zusammenhang mit Ansuchen um Verlängerung der Rechtsmittelfrist umso evidenter, da derartige fristgerecht eingebrachte Anträge eine Hemmung des Laufes der Berufungsfrist bewirken (§ 245 Abs. 3 zweiter…
…den Lauf der Berufungsfrist hemmt. Ein solcher Antrag ist aber als Anbringen zur Geltendmachung von Rechten grundsätzlich schriftlich einzubringen (§ 85 Abs. 1 BAO). Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 1.9.1999, 99/16/0097 sind telefonische Anbringen keine "mündlichen" Anbringen im Sinne der Abgabenordnung…
…dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (Abs. 2) oder die Entscheidung (Abs. 3) über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. In den Fällen des Abs. 3 kann jedoch die Hemmung nicht dazu…
…Auch die steuerlichen Vertreter treffe kein Verschulden, weil sie im Hinblick auf die Beauftragung des einschreitenden Rechtsanwalts mit der Vertretung im Rechtsmittelverfahren keinen Anlass hatten, die Berufungsfrist oder deren Hemmung zu evidenzieren. Die steuerlichen Vertreter leiteten daher die ihnen übermittelte Bescheidbegründung erst am 29.11…
…Ablauf des Tages, an dem die Hemmung des Fristenlaufes endete, zu laufen, sohin am 2.10.2021 um 0:00 Uhr, und betrug zwei Tage. Die Beschwerdefrist lief damit noch bis zum 3.10.2021. Der 3.10.2021 war ein Sonntag, somit endete die…
…mit dem der Zustellung des die Hemmung beendenden Schriftstückes folgenden Tag ihr Rest weiterläuft. Wird der Antrag erst am letzten Tag der Berufungsfrist eingebracht, so steht dem Berufungswerber bei Abweisung vor dem von ihm beantragten Fristenende nur mehr ein Tag zur Ausarbeitung der Berufung zur…
…Ansicht des unabhängigen Finanzsenates die Hemmung sowohl die Berufungsfrist gegen den Haftungsbescheid als auch jene für die Berufung gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch (siehe Ritz, BAO-Kommentar3, § 248 Tz 13). Wie vom Bw. ausgeführt ist die Hemmungswirkung erst mit Zustellung der Kurzmitteilung vom 6…
…wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, sodass jene Partei, der gegenüber ein Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist, diesbezüglich auch nicht rechtsmittellegitimiert ist. Werden nunmehr Feststellungen eines Feststellungsbescheides der Einkommensbesteuerung zugrunde gelegt, obwohl der Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist…
…von vier Wochen die Behebung etwaiger Mängel aufgetragen. Auf diese Weise hätte die Bw allein schon vom Beginn der gesetzlichen Berufungsfrist (§ 245 Abs 1 BAO) vom 1. Februar 2002 bis zur Zustellung des abweisenden Bescheides betreffend Fristerstreckung, dem Ende der Hemmung des Fristenlaufes, am 12…