…13.341,57 nicht übersteigen. Die beantragten Aufwendungen für die Heiratsausstattung stellen keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des EStG dar und sind daher nicht abzugsfähig." Mit dem Rechtsmittel der Berufung wird die erklärungsgemäße Anerkennung der außergewöhnlichen Belastung mit der Einschränkung, dass die zumutbare Mehrbelastung €…
… 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 liegt ebenfalls nicht vor. Der Begriff "Unterhaltsleistungen" in § 34 Abs. 7 EStG 1988 umfasst jedenfalls auch Leistungen aufgrund des Heiratsausstattungsanspruches nach § 1220 ABGB (vgl. VwGH 31.5.1994, 91/14/0063, wo sich der Verwaltungsgerichtshof auch mit der…
…war genau die gegensätzliche als in der diesbezüglichen Bescheidbegründung vom 29. September 2000. Die Zahlung von S 500 000,-- der Mutter war Teil des Pflichtteilsanspruches (Anm.: gemeint: des Anspruches auf Heiratsausstattung) und betraf nicht die Anwaltskosten. Dieses Geld wurde zur Finanzierung von bestehenden Verbindlichkeiten verwendet…
…abweichend von den erklärten Daten festgesetzt. Als Begründung für die Abweichung wurde angeführt, dass Unterhaltsleistungen (Alimentationszahlungen, Heiratsausstattung, Unterstützungsleistungen für bedürftige Angehörige) nur dann eine außergewöhnliche Belastung seien, wenn die Aufwendungen auch beim Unterhaltsberechtigten selbst zu einer außergewöhnlichen Belastung führen könnten. Die gelten gemachten Aufwendungen seien…
… 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 liege ebenfalls nicht vor. Der Begriff "Unterhaltsleistungen" in § 34 Abs. 7 EStG 1988 umfasse jedenfalls auch Leistungen aufgrund des Heiratsausstattungsanspruches nach § 1220 ABGB (vgl. VwGH 31.5.1994, 91/14/0063, wo sich der Verwaltungsgerichtshof auch mit der…
…Finanzamt die geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen nicht. Begründend wurde ausgeführt, dass Unterhaltsleistungen (Alimentationszahlungen, Heiratsausstattung, Unterstützungsleistungen für bedürftige Angehörige) nur dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen seien, wenn die Aufwendungen auch beim Unterhaltsberechtigten selbst zu einer außergewöhnlichen Belastung führen könnten. Mangels dieser Voraussetzung könnten die geltend…
…Begründung: "Der Alleinverdienerabsetzbetrag konnte nicht berücksichtigt werden, da die steuerpflichtigen Einkünfte ihres Ehepartners höher als der maßgebliche Grenzbetrag von 4.400 € sind. Unterhaltsleistungen (Alimentationszahlungen, Heiratsausstattung, Unterstützungsleistungen für bedürftige Angehörige) sind nur dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn die Aufwendungen auch beim Unterhaltsberechtigten selbst zu einer…
…| Fernsehen, Radio | 427,46 | | 9.968,53 Das Finanzamt anerkannte die außergewöhnlichen Belastungen nicht und begründete die Bescheide (sowohl hinsichtlich Einkommensteuer 2003 als auch 2004) folgendermaßen: Unterhaltsleistungen (Alimentationszahlungen, Heiratsausstattung, Unterstützungsleistungen für bedürftige Angehörige) sind nur dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn die…
…der Übergeberseite keinen Zaun zwischen beiden Grundstücken zu errichten. Diese Dienstbarkeit wurde mit monatlich S 500,00 bewertet. Desweiteren heißt es im Vertragspunkt X.): Diese Übergabe bzw. Schenkung erfolgt als Heiratsausstattung im Sinne von § 3 Abs. 5 ErbStG zur Gründung des ehelichen Haushaltes von der…
…7 im Ausmaß von 876 m² schenkungsweise ins Alleineigentum übertragen. Die Übergabe erfolgte laut Vertragspunkt III. teils als Heiratsausstattung sowie teils als Vorausempfang für den Erbteil. Unmittelbar anschließend hat die Bw ihrem Ehegatten W. L. den ideellen Hälfteanteil an der erworbenen Gst 1313/7 übertragen…
…welche sich nunmehr beide in einem Pflegeheim in Kirchdorf befinden. Auch habe er vorzusorgen für die Heiratsausstattungen seiner beiden Töchter. Gesundheitlich gehe es ihm sehr gut. In der Sache wurde den Parteien vom Vorsitzenden eröffnet, dass sich an Hand der gegebenen Akten- und Beweislage - ohne…
…weder aus tatsächlichen, rechtlichen noch sittlichen Gründen zwangsläufig erwachsen und daher keine außergewöhnliche Belastung iSd EStG. Unterhaltsleistungen (Alimentationszahlungen, Heiratsausstattungen, Unterstützungsleistungen für bedürftige Angehörige) seien nur dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn die Aufwendungen auch beim Unterhaltsberechtigten selbst zu einer außergewöhnlichen Belastung führen könnten. Die geltend gemachten…
…88.979,- Im Zuge der Veranlagung wurde dieser Betrag nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt und in der Begründung ausgeführt, Unterhaltsleistungen (Alimentationszahlungen, Heiratsausstattungen, Unterstützungen für bedürftige Angehörige) seien nur dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn die Aufwendungen auch beim Unterhaltsberechtigten selbst zu einer außergewöhnlichen Belastung führen könnten…
…und den Schwiegervater, wogegen das Wertpapierdepot auf beide Schwiegereltern gelautet habe und das Bankkonto auf den Bw und seine Gattin gelautet habe; es hätte sich auch um eine Heiratsausstattung der Schwiegereltern an die Tochter handeln können; der Zusammenhang zwischen der Barabhebung am 23. Dezember 2011…
…Bausparvertrag) und Kredite. Entgegen der Behauptung der Betriebsprüfung erfolgte keine finanzielle Beteiligung der späteren Mieter (Eltern) und standen diese zum Zeitpunkt des Baubeginnes auch noch gar nicht als Mieter fest. Die Pflichtige hat im Jahre 1996 von Ihrem Vater als (nachträgliche) Heiratsausstattung und Ausgleich dafür…
…B, eine Heiratsausstattung von 10.000,00 € bekommen; A habe im September 1994 geheiratet. Die handschriftliche Aufstellung über das von B zusammengefasste Vermögen des verstorbenen A lege B ebenfalls vor. A sei bis zu seinem Ableben von der Steuerberatungskanzlei J vertreten worden und es…
…Haushalt des Steuerpflichtigen oder in getrennten Haushalten), Unterhaltsleistungen an den (Ehe)Partner und den geschiedenen Ehegatten (auch bei Wiederverehelichung [Hervorhebungen durch den Referenten]), Unterhaltsleistungen an mittellose Angehörige und diesen vergleichbare Personen, Leistung eines Heiratsgutes (1218 ff ABGB) bzw. einer Heiratsausstattung (§ 1220 ff ABGB), Abgeltungsbeträge gemäß …
…könne. Der Berufungswerber habe bis heute nichts wegen der laufenden Mietrückstände unternommen oder das Mietverhältnis beendet. Dem entgegnend stellte der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers nochmals die nachträgliche Beurteilung des Sachverhaltes in den Raum und ging auf die zivilrechtlichen Ansprüche auf Heiratsausstattung und Pflichtteil ein. Wäre…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des W., Adresse, vom 15. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 24. Juni 2004, ErfNr. betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Anlässlich einer durch das Finanzamt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau B.S., W., vertreten durch Herrn D.P., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 17. Juni 2003 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Schenkungsvertrag…