…12.2010 fristgerecht Berufung mit der Begründung, durch die Vollziehung würde ihr finanzieller Schaden entstehen und es wäre die Entscheidung über die Berufung in der Hauptsache abzuwarten. Dazu erging eine Berufungsvorentscheidung des Zollamtes am 6.12.2010 unter Zl. 100000/90.303/439/2009-AFC…
…Abgabenbehörde I. Instanz gemäß der Anordnung in § 212a Abs.5 BAO eine solche zuerkannte Aussetzung wegen der ergangenen Hauptsachenentscheidung sofort widerrufen müsste und der Bf. damit in dieselbe Rechtsposition gelangt wie im Fall der sofortigen Abweisung des Aussetzungsbegehrens (Beschluss VwGH 27.9.2012, 2010/16…
…die Berufungen vom 22. April 2011. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 1. Juni 2011 wurden die Berufungen in den Hauptsachen als unbegründet abgewiesen. Mit Eingaben vom 11. April 2011 stellte die Bf. Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der mit den Bescheiden vom 30. März 2011 festgesetzten Abgaben…
…mittlerweile erfolgten Erledigung der maßgeblichen Verfahren in den Hauptsachen in den betreffenden Aussetzungsverfahren in der Sache zu entscheiden. Es ist daher auch im gegenständlichen Verfahren eine solche Sachentscheidung erforderlich, obwohl der Unabhängige Finanzsenat über die Beschwerde in der Hauptsache mit Berufungsentscheidung vom 11. Jänner 2008…
…vom 14. Jänner 2005 über die Abweisung des Aussetzungsantrages entgegen dieser Rechtssprechung darauf beschränkt hat, die Entscheidung ausschließlich damit zu begründen, dass (auf Grund der Erlassung der Berufungsvorentscheidung in der Hauptsache selbst) kein unerledigtes Rechtsmittel mehr vorliegt, hinderte das Zollamt Wien als Berufungsbehörde erster Stufe (§…
…das Zollamt Wien fest, dass das Zollamt keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung habe, was auch die abweisliche Berufungsvorentscheidung vom 14. Juli 2004 in der Hauptsache zum Ausdruck gebracht werde. Bezüglich des unersetzlichen Schadens warf das Zollamt dem Bf. vor, keine näheren Angaben…
…Juli 2003, Zl. 100/40797/2003-2, als unbegründet ab. Die in der Hauptsache eingebrachte Berufung des Bf. sei mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Juli 2003 abgewiesen worden. Demnach bestünden für die Abgabenbehörde keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung. Eine Aussetzung der Vollziehung…
…beantragt, die Berufungsvorentscheidung Zl. 100000/00000/2/2007 (und auch den mit Berufung bekämpten Hauptsachenbescheid Zl. 100000/00000/07/2002) aufzuheben sowie bei den Abgaben und den Säumniszinsen eine Aussetzung der Einhebung zu verfügen. Zu dem in der Hauptsache zu den Eingangsabgaben Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Tabaksteuer…
…ZA Wien, im Wesentlichen mit der Begründung, dass die Berufung zur Hauptsache aufgrund der getroffenen umfangreichen Ermittlungen und der Zugrundelegung des Fachgutachtens von Dr. S. wenig erfolgversprechend erscheine. Gegen diese Abweisung der Aussetzung der Einhebung wurde am 14.2.2003 fristgerecht ebenfalls Berufung erhoben, im…
…ergehen würde, keine aufschiebende Wirkung beantragt. Weil die Vorschreibung von Säumniszinsen erst in Betracht komme, wenn der "Hauptsachenbetrag" feststehe, seien die angefochtenen Bescheide verfrüht ergangen. Weiters beantragte der Beschwerdeführer, seiner Berufung gegen die Festsetzung der Eingangsabgabenschuld "aufschiebende" Wirkung" zuzuerkennen. Mit den Berufungsvorentscheidungen vom 7. März…
…der Berufung und stellte dabei auch den Antrag auf Aussetzung der Zahlung ( gem. Art. 244 ZK und § 212a BAO). In der Hauptsache wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 16.9. 2003, Zl. 100/40677/2003-2 abschlägig entschieden und am selben Tag der Antrag auf Aussetzung der…
…unter Beibehaltung der Begründung, dass keines der beiden Tatbestandselemente des Art. 244 ZK erfüllt sei: ein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Hauptsachenentscheidung bestünde nicht, insbesondere deshalb nicht, weil mittlerweile die gegenständlichen Ursprungserklärungen von der ungarischen Zollverwaltung als zu Unrecht ausgestellt erklärt wurden; und die…
…unter Beibehaltung der Begründung, dass keines der beiden Tatbestandselemente des Art. 244 ZK erfüllt sei: ein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Hauptsachenentscheidung bestünde nicht, insbesondere deshalb nicht, weil mittlerweile die gegenständlichen Ursprungserklärungen von der ungarischen Zollverwaltung als zu Unrecht ausgestellt erklärt wurden; und die…
…welche unter Berücksichtigung des Postlaufs bis zum 9. Juli 2001 zu entrichten gewesen wäre. Der Bf. erhob gegen den Säumniszinsenbescheid Berufung mit der Begründung, dass das Verfahren über den "Hauptsachenantrag" vom Verwaltungsgerichtshof bereits mit Beschluss vom 25. November 1999, 99/16/0203, eingestellt worden sei…
…Berücksichtigung des Postlaufs bis zum 9. Juli 2001 zu entrichten gewesen wäre. Der Bf. erhob gegen die jeweiligen Säumniszinsenbescheide Berufung mit der Begründung, dass das Verfahren über den "Hauptsachenantrag" vom Verwaltungsgerichtshof bereits mit Beschluss vom 25. November 1999, 99/16/0203, eingestellt worden sei, nachdem…
…daß die Früchte - Kirschen und Kalb - aus den Hauptsachen - Baum, Kuh - ihnen zur Gänze gehören sollen. Er beansprucht keinen Anteil an den Früchten für die Zeitspanne in welcher er Eigentümer der Hauptsachen des Anwachsens der Früchte war..." Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer…
…von Zigarrenliebhabern ohne gewerblichen Zweck waren. Hierzu habe das Zollamt die Beweise unrichtig gewürdigt als auch die Gesetzeslage verkannt, jedenfalls könne von einer "Offenkundigkeit" der Erfolglosigkeit der Berufung (zur Hauptsache) keine Rede sein. Auch sei aus dem Verhalten des Bf. keine Gefährdung der Einbringlichkeit der…
…Probeausdruck erstellt. Bei auffallenden Mängeln (insbesondere bei fehlerhaften Seitenumbrüchen, Bild- und Textumrahmungen, schlechten Bildqualitäten) werden die von der Bw. als erforderlich erachteten (hauptsächlich Bild-) Nachbearbeitungen durchgeführt, die den Auftraggebern nur teilweise (je nach Verhandlung) unter den Bezeichnungen " Arbeitszeit Nachbearbeitung, Einlesen von Fotos, Bildnachbearbeitung, Fotonachbearbeitung oder…
…2004, Zl. 2004/16/0047) ist ungeachtet der mittlerweile erfolgten Erledigung der maßgeblichen Verfahren in den Hauptsachen in den betreffenden Aussetzungsverfahren in der Sache zu entscheiden. Es ist daher auch im gegenständlichen Verfahren eine solche Sachentscheidung erforderlich, obwohl das Zollamt Wien mit dem o.a…
…Nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. VwGH vom 9. Juni 2004, Zahl 2004/16/0047) ist ungeachtet der mittlerweile erfolgten Erledigung der maßgeblichen Verfahren in den Hauptsachen in den Aussetzungsverfahren in der Sache zu entscheiden. D.h., auch im gegenständlichern Verfahren ist eine solche…