… 9 und 80 BAO zur Haftung für folgende Abgabenschulden der GmbH heran: | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeit | Betrag in Euro | Aussetzungszinsen | 2000 | 7.7.2000 | 7,99 | Aussetzungszinsen | 2000 | 13.7.2000 | 267,00 |…
…Finanzamt zog mit Bescheid vom 10. März 2006 die Berufungswerberin (im Folgenden: Bw.) zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten der Firma M. KEG heran. Das Finanzamt stellte fest, dass diese KG nicht mehr tätig sei und die Abgabenschulden uneinbringlich wären. Die Abgaben wurden der Höhe nach…
…vertretenen - Gesellschaft mehrere Geschäftsführer mit bestimmten abgesteckten Bereichen tätig gewesen sind. Wird im Zuge einer Geschäftsverteilung ein bestimmter Geschäftsführer mit den steuerlichen Angelegenheiten betraut, haftet ein weiterer Geschäftsführer für uneinbringliche Abgabenschulden nur dann, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit von dessen Geschäftsführung zu zweifeln…
…zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der Gesellschaft in nachstehender Höhe heran: | Zeitraum | Abgabenart | Betrag in Euro | 1999 - 2000 | Umsatzsteuer | 3.310,47 | 2000 | Verspätungszuschlag | 375,36 | 2000 - 2001 | Körperschaftsteuer | 874,98 | 2000…
…VwGH 8.4.1991, 90/15/0015), wenn der Bw. als Geschäftsführer für bei der Primärschuldnerin uneinbringliche Abgabenschulden zur Haftung herangezogen wird. Schwierige wirtschaftliche Verhältnisse, wirtschaftliche Notlagen (VwGH 6.2.1990, 89/14/0285), die die Existenz des Abgabepflichtigen zu gefährden drohen, können Unbilligkeiten der…
…einem wesentlich zu niedrigen Preis zu erheben und diese auch gerichtlich durchzusetzen. Einen Fragenvorhalt vom 13.12.2002, mit dem die Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme des Bw. für uneinbringliche Abgabenschulden der von ihm vertretenen GmbH festgestellt werden sollte, hat der Haftungspflichtige nicht beantwortet. Rechtliche Interessen…
…Feber 1992 als handelsrechtlicher Geschäftsführer gemäß § 9 iVm § 80 BAO zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der C GmbH herangezogen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Juli 1992 wurde der dagegen erhobenen Berufung teilweise stattgegeben und der Haftungsbetrag in Höhe von ATS 548.789.00 (€ 39.882…
…vom 12. Oktober 2007 diesen Antrag ab und begründete die Abweisung damit, dass das Guthaben zur teilweisen Abdeckung einer Haftungsschuld (Haftung als Geschäftsführer für uneinbringliche Abgabenschulden einer GmbH) auf ein anderes Abgabenkonto übertragen worden ist. Mit Schriftsatz vom 5. November 2007 erhob der Bw. Berufung…
…Folgenden: Bw.) wurde mit Bescheid des Finanzamtes K. vom 28. März 2006 für die uneinbringlich aushaftende Umsatzsteuernachforderung des Jahres 2002 der Firma H. GmbH iHv. € 250.563,13 zur Haftung herangezogen. Unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen stellte das Finanzamt fest, dass die Bw…
…A. für die abgabenrechtlichen Angelegenheiten zuständig gewesen sei, kann dieser Umstand die Bw. aus nachstehenden Gründen nicht von der Haftung befreien: Wird im Zuge einer Geschäftsverteilung ein bestimmter Geschäftsführer mit den steuerlichen Angelegenheiten betraut, haftet ein weiterer Geschäftsführer für uneinbringliche Abgabenschulden nur dann, wenn ein…
…3.1990) und zu Gunsten der Hausbank in Höhe von € 200.000,00 (Pfandurkunde vom 30.4.2008) belastet. Mit angefochtenem Bescheid vom 7.11.2007 zog das Finanzamt den Berufungswerber zur Haftung für uneinbringliche Abgaben in Höhe von € 30.246,50 heran…
…als Geschäftsführer zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma V.GmbH.. in Höhe von insgesamt € 37.490,92 heran. Die Abgabenschulden setzten sich wie folgt zusammen: | Zeitraum | Abgabenart | Betrag in € | 12/2002 | Umsatzsteuer | 22.668,12 |…
…100,00 Anders verhält es sich jedoch mit den haftungsgegenständlichen Abgaben der Jahre 2003 und den Nachforderungen an Umsatzsteuer 2004: Im gegenständlichen Verfahren wäre eine Haftung der Berufungswerberin für die offenen Abgabenschulden der Jahre 2003 und 2004 der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen…
…Das Finanzamt zog mit Bescheid vom 6. August 2001 den Berufungswerber (im Folgenden: Bw.) zur Haftung für nachstehende uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten iHv. ATS 511.266,-- heran. | Zeitraum | Abgabenart | Betrag in ATS | 10-12/2000 | Kammerumlage | 8.916,-- | 12/2000…
…Dezember 2002, Zl. 2001/15/0029). Im gegenständlichen Fall wäre eine Haftung des Bw. für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn der Primärschuldnerin überhaupt kein liquiden Mittel zur Tilgung der offenen Schulden zur Verfügung gestanden wären bzw. das Gleichmäßigkeitsgebot…
…daher davon ausgegangen, dass die Primärschuldnerin auch über die Zahlungseingänge bei dieser Bank nicht mehr uneingeschränkt habe verfügen können. Nach der ständigen Judikatur des VwGH kommt eine Beschränkung der Haftung für bloß einen Teil der Abgabenschulden der Höhe nach dann nicht in Betracht, wenn der…
…daher davon ausgegangen, dass die Primärschuldnerin auch über die Zahlungseingänge bei dieser Bank nicht mehr uneingeschränkt habe verfügen können. Nach der ständigen Judikatur des VwGH kommt eine Beschränkung der Haftung für bloß einen Teil der Abgabenschulden der Höhe nach dann nicht in Betracht, wenn der…
…Rechtsprechung zur Ansicht gelangt, dass der Berufungswerber auf Grund der Missachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aller Gläubiger durch die Benachteiligung des Abgabengläubigers seiner Abgabenzahlungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen ist und daher für die von der Haftung betroffenen Abgabenschulden der Gesellschaft zur Haftung heranzuziehen ist (vgl. Erkenntnis des VwGH…
…als alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer der Gesellschaft. Das Finanzamt zog den Bw. mit Bescheid vom 18. Juli 2002 zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten der Firma R.M.GmbH. in Höhe von € 35.472,68 heran. Unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen begründete das Finanzamt den Bescheid…
…Oktober 2001 das Konkursverfahren eröffnet wurde, zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt ATS 739.091,40 heran. Die Abgabenschuldigkeiten setzten sich wie folgt zusammen: | 2000 bis 2001 | Umsatzsteuer | ATS 641.441,40 | 2000 bis 2001 | Körperschaftsteuer |…