… 9 und 80 BAO zur Haftung für folgende Abgabenschulden der GmbH heran: | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeit | Betrag in Euro | Aussetzungszinsen | 2000 | 7.7.2000 | 7,99 | Aussetzungszinsen | 2000 | 13.7.2000 | 267,00 |…
…Finanzamt zog mit Bescheid vom 10. März 2006 die Berufungswerberin (im Folgenden: Bw.) zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten der Firma M. KEG heran. Das Finanzamt stellte fest, dass diese KG nicht mehr tätig sei und die Abgabenschulden uneinbringlich wären. Die Abgaben wurden der Höhe nach…
…vertretenen - Gesellschaft mehrere Geschäftsführer mit bestimmten abgesteckten Bereichen tätig gewesen sind. Wird im Zuge einer Geschäftsverteilung ein bestimmter Geschäftsführer mit den steuerlichen Angelegenheiten betraut, haftet ein weiterer Geschäftsführer für uneinbringliche Abgabenschulden nur dann, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit von dessen Geschäftsführung zu zweifeln…
…zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der Gesellschaft in nachstehender Höhe heran: | Zeitraum | Abgabenart | Betrag in Euro | 1999 - 2000 | Umsatzsteuer | 3.310,47 | 2000 | Verspätungszuschlag | 375,36 | 2000 - 2001 | Körperschaftsteuer | 874,98 | 2000…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt zog mit Bescheid vom 17. April 2012 den Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) für uneinbringliche Abgabenschulden der Firma L.Ä GmbH in Höhe von € 35.629,10 zur Haftung als Geschäftsführer gemäß § 9 BAO heran…
…Geschäftsführer neben den weiteren Geschäftsführern D. . J.R und R.M zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der GmbH heran. Der Beschwerdeführer vertrat vom 5.7.2007 bis 19.3.2009 die GmbH als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer. Seit 19.3.2009, kurz vor Eröffnung des Konkursverfahrens…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt zog mit Bescheid vom 14. März 2012 den Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der Firma H. Ges.m.b.H. in Liquidation in Höhe von insgesamt € 71.286…
…weiteren Geschäftsführern Ing. JL. und R.Ö zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der GmbH heran. Der Beschwerdeführer vertrat vom 05.07.2007 bis 19.03.2009 die GmbH als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer. Ab 05.07.2007 fungierte M.K.Ö als Prokurist. Der Prokurist vertrat…
…für uneinbringliche Abgabenschulden der Primärschuldnerin in Höhe von 18.178,43 € in Anspruch genommen worden. Nach Zitierung der gesetzlichen Bestimmung des § 9 Abs. 1 BAO führte das Finanzamt weiter aus, dass der Bf als alleiniger Geschäftsführer der Primärschuldnerin für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten…
…schließlich nichts an den Pflichten eines im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführers gemäß § 80 BAO. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH schließt eine derartige faktische Beschränkung der Befugnisse eines Geschäftsführers die Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden nicht aus (VwGH 6.7.2006, 2006/15/0030). Vielmehr ist anzuführen…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdedeführer (im Folgenden: Bf.) wurde mit Bescheid vom 26.03.2018 als Geschäftsführer der Firma P GmbH zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden in Höhe von Euro 15.861,22 herangezogen. Der Haftungsbescheid wurde dem…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt zog den Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) mit Bescheid vom 20. Jänner 2011 zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der O.I GmbH in Höhe von € 14.394,10 heran. Die Abgaben wurden dem Grunde…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin wurde mit Haftungsbescheid vom 18. November 2011 zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der Firma P. GmbH in Höhe von € 8.149,03 herangezogen. Nach dem im Akt befindlichen Rückschein (Formular 4/1 zu …
…VwGH 8.4.1991, 90/15/0015), wenn der Bw. als Geschäftsführer für bei der Primärschuldnerin uneinbringliche Abgabenschulden zur Haftung herangezogen wird. Schwierige wirtschaftliche Verhältnisse, wirtschaftliche Notlagen (VwGH 6.2.1990, 89/14/0285), die die Existenz des Abgabepflichtigen zu gefährden drohen, können Unbilligkeiten der…
…einem wesentlich zu niedrigen Preis zu erheben und diese auch gerichtlich durchzusetzen. Einen Fragenvorhalt vom 13.12.2002, mit dem die Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme des Bw. für uneinbringliche Abgabenschulden der von ihm vertretenen GmbH festgestellt werden sollte, hat der Haftungspflichtige nicht beantwortet. Rechtliche Interessen…
…Feber 1992 als handelsrechtlicher Geschäftsführer gemäß § 9 iVm § 80 BAO zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der C GmbH herangezogen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Juli 1992 wurde der dagegen erhobenen Berufung teilweise stattgegeben und der Haftungsbetrag in Höhe von ATS 548.789.00 (€ 39.882…
…vom 12. Oktober 2007 diesen Antrag ab und begründete die Abweisung damit, dass das Guthaben zur teilweisen Abdeckung einer Haftungsschuld (Haftung als Geschäftsführer für uneinbringliche Abgabenschulden einer GmbH) auf ein anderes Abgabenkonto übertragen worden ist. Mit Schriftsatz vom 5. November 2007 erhob der Bw. Berufung…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da über die sich im gegenständlichen Fall stellende Rechtsfrage der Heranziehung des organschaftlichen Vertreters einer GmbH zur Haftung für deren uneinbringliche Abgabenschulden im Sinne der oben wiedergegebenen ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entschieden wurde…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Streitfall stellt sich die Rechtsfrage, ob die Heranziehung des organschaftlichen Vertreters einer GmbH zur Haftung für deren uneinbringliche Abgabenschulden zu Recht erfolgte. Die vorliegende Entscheidung hat sich bei der Klärung dieser Rechtsfrage…
…Folgenden: Bw.) wurde mit Bescheid des Finanzamtes K. vom 28. März 2006 für die uneinbringlich aushaftende Umsatzsteuernachforderung des Jahres 2002 der Firma H. GmbH iHv. € 250.563,13 zur Haftung herangezogen. Unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen stellte das Finanzamt fest, dass die Bw…