…Grunde gelegte Nachforderungsbetrag in der Höhe von 3.725,15 € wurde im Spruch des Einkommensteuerbescheides vom 28. März 2002 festgesetzt. An diesen Betrag ist das Finanzamt bei der Berechnung der Anspruchszinsen gebunden (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, 128). Einwendungen gegen die Höhe des Nachforderungsbetrages können…
…im Jahr 2007 beachteten Freibetrages in Höhe von € 1.275,96 ergeben habe. Der Bw. stellte daraufhin einen als Vorlageantrag zu wertenden Antrag auf Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 und beantragte die Aussetzung des Nachforderungsbetrages. Dem Bw. wurde seitens des Finanzamtes mitgeteilt…
…in der Höhe von € 7.200,00 und eine gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 18 Tagen verhängt. Gemäß § 185 FinStrG wurden die vom Beschuldigten zu ersetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens mit…
…Festzuhalten ist, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden sind. Die Festsetzung von Anspruchszinsen ist verschuldensunabhängig und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde und von der Höhe des Nachforderungsbetrages abhängig. Zinsenbescheide…
…1 lit. a und b FLAG 1967, allenfalls - angesichts der Höhe des Nachforderungsbetrages von 5.495,70 € - den des Betruges gemäß §§ 146 und 147 Abs. 2 StGB verwirklicht hat. Es wird Sache des Finanzamtes sein, Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft (Verwaltungsübertretung) bzw. an die Kriminalpolizei…
…worden. Somit lägen keine Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO vor, da eine vollständige Offenlegung erfolgt sei. Weiters liege auch auf Grund der Geringfügigkeit des Nachforderungsbetrages in Höhe von € 867,87 kein Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß …
…worden. Somit lägen keine Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO vor, da eine vollständige Offenlegung erfolgt sei. Weiters liege auch auf Grund der Geringfügigkeit des Nachforderungsbetrages in Höhe von € 867,87 kein Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß …
…betreffend welche Mitarbeiter und in welcher konkret angenommener Höhe eine Nachverrechnung von Lohnsteuer unterstellt wird, um einerseits den Berufungswerber überhaupt erst in die Lage der Überprüfbarkeit des behördlichen Vorgehens auf dessen Gesetzmäßigkeit hin zu versetzen und andererseits aber den Berufungswerber auch überhaupt erst zu ermöglichen…
…dass die Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch der Körperschaftsteuerbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden sind. Die Festsetzung von Anspruchszinsen ist verschuldensunabhängig und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der betreffende Körperschaftsteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde und von der Höhe des Nachforderungsbetrages abhängig. Anspruchszinsenbescheide…
…davon auszugehen gewesen sei, dass der festgestellte Mehrbetrag von 55.000,00 € für die verkauften Liegenschaften geleistet worden war. Zu der von der Käuferseite aufgrund falscher Angaben in den vorgelegten Schriftstücken unmittelbar bewirkten Grunderwerbsteuerverkürzung in Höhe des Nachforderungsbetrages habe der Bw. vorsätzlich insofern beigetragen…
…dass es auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen nicht ankomme, da die Festsetzung von Anspruchszinsen verschuldensunabhängig sei und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde und von der Höhe des Nachforderungsbetrages abhängig sei. Ob eine sachliche Unbilligkeit vorliege bzw…
…dass sie im Falle einer Nacherhebung als Zollschuldnerin herangezogen werden konnte. Zum Berufungseinwand der unzutreffenden Höhe des Warenwertes verwies die Berufungsbehörde auf § 5 Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl.Nr. 663/1994 idgF (UStG), wonach der Umsatz bei der Einfuhr nach dem Zollwert des eingeführten Gegenstandes bemessen wird…
…festzuhalten, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Die Festsetzung von Anspruchszinsen ist objektiv allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde und von der Höhe des Nachforderungsbetrages (Differenzbetrages) abhängig…
…die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. Die Festsetzung von Anspruchszinsen ist verschuldensunabhängig und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde und von der Höhe des Nachforderungsbetrages abhängig. Anspruchszinsenbescheide setzen nicht die inhaltliche Richtigkeit des…
…Einwendungen gegen die Höhe des Nachforderungsbetrages somit nicht mit Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid, sondern nur mit einem Rechtsmittel gegen den zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheid releviert werden können. Diesem Rechtsmittel war jedoch unter Verweis auf obige Ausführungen kein Erfolg beschieden, weshalb der Nachforderungsbetrag keiner Änderung unterliegt…
…der Nachforderungsbetrag ergeben hätte, aufgrund dessen die Anspruchszinsen vorgeschrieben wurden. Das Argument des Verschuldens ginge ins Leere, da die Festsetzung von Anspruchszinsen verschuldensunabhängig sei und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde und von der Höhe des Nachforderungsbetrages…
…dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde und von der Höhe des Nachforderungsbetrages abhängig. Nach den Ausführungen in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der oben zitierten Gesetzesbestimmung (RV 311 BlgNR 21. GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde…
…dass es auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen nicht ankommt, da die Festsetzung von Anspruchszinsen verschuldensunabhängig ist und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde und von der Höhe des Nachforderungsbetrages abhängig ist. Nach den Ausführungen in den Erläuterungen…
…angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Hinsichtlich der Fälligkeit des Nachforderungsbetrages gegenüber der in der Berufungsvorentscheidung festgesetzten Abgabe wird auf…
…Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde und von der Höhe des Nachforderungsbetrages abhängig ist. Nach den Ausführungen in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der oben zitierten Gesetzesbestimmung (RV 311 BlgNR 21. GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde…