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UFSG RV/0108-G/03Mutter-Kind-Pass-Bonus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2003

… 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsberechtigten Elternteiles und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt im Jahr der Geburt des Kindes das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§45 ASVG) für einen vollen Kalendermonat nicht übersteigt. (2) Ein Verlustausgleich zwischen den Einkommen der…

UFSL RV/1066-L/06Mehrkindzuschlag ist abhängig von den Einkommensverhältnissen des Vorjahres.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.04.2008

…dem Kalenderjahr liegt, für das der Antrag ...... gestellt wird" - "wenn das zu versteuernde Einkommen ...... insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für ein Kalendermonat nicht übersteigt." - "Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser im Kalenderjahr, das vor…

UFSW RV/0053-W/09Berechnung der auf die sonstigen Bezüge entfallenden Sozialversicherungsbeiträge iSd § 67 Abs. 12 EStG bei Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung handelt. Da lediglich das Jahressechstel, also der Gegenwert von zwei Durchschnittsmonatsgehältern, begünstigt besteuert wird, kommt es im gegenständlichen Fall bei der dem Bescheid zugrundegelegten Berechnung zu einer systemwidrigen Minderung der auf die laufenden Bezüge entfallenden zwölf monatlichen Beiträge von der Höchstbeitragsgrundlage…

UFSG RV/0192-G/12Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2012

…des Mehrkindzuschlages als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, der Antrag sei abzuweisen gewesen, da das (Familien)Einkommen den maßgeblichen Grenzbetrag (Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung) überstiegen habe. Dagegen richtete sich die am 24. November 2008 eingelangte Berufung. Der Bw. ersuchte um nochmalige Überprüfung…

UFSW RV/0078-W/02Vertragserrichtungskosten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Umsatzsteuer, Mieterlöse und Sachbezug, Sanierungskosten und Adaptierungskosten, Dienstwohnung und Mietwohnungen, Betriebskostenverrechnung, Sachbezugswerte, Lohnversteuerung, Reisekostenersatz, Gewerbeertragshinzurechnung, Sozialversicherungsbeitrag, Verzinsung, Verrechnungskonto, verdeckte Ausschüttungen, Haftung für Einbehaltung und Abfuhr von Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.06.2009Teil 1/5

…sich auch das Gehalt des Dienstnehmers im Verhältnis der allgemeinen Ist-Bezugserhöhung für Angestellte. (3) Eine Gehaltsanpassung erfolgt auch jeweils mit Änderung der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung. (4) Tatsächlich geleistete und betrieblich notwendige Überstunden sind vorn Dienstnehmer zu verrechnen. (5) Der Dienstnehmer erhält jährlich ein 13…

UFSW RV/2694-W/09Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag und Erstattung des Mehrkindzuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2012Teil 1/2

…2005 einen Antrag auf Erstattung des Mehrkindzuschlages für das Jahr 2004. Mit Bescheid vom 18. März 2005 wurde der Antrag vom Finanzamt abgewiesen, da das (Familien)Einkommen den für den Mehrkindzuschlag maßgeblichen Grenzbetrag (= Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung gem. § 45 ASVG) übersteige. Die Bw…

UFSW RV/0250-W/10Mehrkindzuschlag auf Grund der Verhältnisse des Vorjahres (Einkommensgrenze und Anspruch auf Bezug von Familienbeihilfe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2010

…und 2005 gemäß § 299 BAO auf. Begründend wurde dazu ausgeführt, dass das (Familien) Einkommen den für den Mehrkindzuschlag maßgeblichen Grenzbetrag (Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung gemäß § 45 ASVG) übersteige. In den gegen die Aufhebungsbescheide rechtzeitig eingebrachten Berufungen wendete die Bw. ein, dass sie mit X…

UFSW RV/3397-W/08Anspruchszeitraum bei Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2008

…2008 wies das Finanzamt 12/13/14/Purkersdorf den Antrag auf Erstattung des Mehrkindzuschlages auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2007 mit der Begründung ab, dass das (Familien) Einkommen den für den Mehrkindzuschlag maßgeblichen Grenzbetrag (Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung gemäß § 45 ASVG) überstiegen habe…

UFSG RV/0102-G/07Mehrkindzuschlag bei Nachzahlung von Funktionsgebühren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2007

…August 2006 wurde der Antrag des Berufungswerbers (Bw) auf Erstattung des Mehrkindzuschlages aufgrund der Verhältnisse des Jahres 2005 abgewiesen, da das (Familien)Einkommen den für den Mehrkindzuschlag maßgeblichen Grenzbetrag (Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung gemäß § 45 ASVG) überstiegen habe. Dagegen wurde mit Eingabe vom 22…

UFSL RV/0396-L/04Gemeinsamer Haushalt bei berufsbedingter Notwendigkeit einer Benützung getrennter Wohnungen bei aufrechter Ehe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2006

…wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsberechtigten Elternteils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen Kalendermonat nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann…

UFSF RV/0167-F/05Es ist auch Einkommen, welches in die 0%-Stufe des Einkommensteuertarifes gemäß § 33 Abs 1 EStG 1988 fällt, bei der Zusammenrechnung der Einkommen betreffend Gewährung des Mehrkindzuschlages zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2005

…wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsberechtigten Elternteils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen Kalendermonat nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann…

UFSG RV/0516-G/05neue Rechtsansicht, unrichtiger Lohnzettel, keine neuen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2005

…Bezüge erhalten, die zwar steuerrechtlich zu den sonstigen Bezügen zählten, sozialversicherungsrechtlich jedoch als laufende Bezüge zu behandeln seien. Es werde das gesamte Entgelt der laufenden SV-Bemessungsgrundlage unterworfen. Sein laufendes Entgelt übersteige jedoch die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung, sodass sich diese "sonstigen Bezüge" sozialversicherungsrechtlich nicht auswirkten…

UFSW RV/1128-W/051. Inhaltserfordernisse eines Wiederaufnahmsantrags 2. Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen für eine amtswegige Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2005

…zählen, sozialversicherungsrechtlich jedoch als laufende Bezüge zu behandeln seien. Es werde das gesamte Entgelt (laufender Bezug und die oben angeführten "Sonstigen Bezüge") der laufenden Sozialversicherungsbemessungsgrundlage - bis zur jeweiligen Höchstbemessungsgrundlage - unterworfen. Sein laufendes Entgelt übersteige jedoch die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung, sodass sich diese "Sonstigen Bezüge" sozialversicherungsrechtlich…

UFSW RV/1179-W/12Aufhebung eines Bescheides über den Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2012

…Da die inhaltliche Rechtswidrigkeit eine nicht bloß geringfügige Auswirkung hat, war die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu verfügen. Da Ihr (Familien)Einkommen den für den Mehrkindzuschlag maßgeblichen Grenzwert (Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung gemäß § 45 ASVG) übersteigt (= € 55…

UFSF RV/0019-F/11Mehrkindzuschlag; Verhältnisse des Vorjahres ausschlaggebend; Exgatte lebte mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt mit der Bw; zu versteuerndes Einkommen war daher höher als Grenzbetrag;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2011

…könnten nicht als geringfügig angesehen werden. Laut Auszug aus dem Zentralen Melderegister sei die Berufungswerberin (Bw) im Jahr 2007 im gemeinsamen Haushalt mit n2 wohnhaft gewesen. Da das Familieneinkommen den für den Mehrkindzuschlag maßgeblichen Grenzbetrag (das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung gemäß § 45 ASVG) übersteigt…

UFSW RV/0038-W/08Alleinerzieherabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2011

…gestellte Antrag auf Erstattung des Mehrkindzuschlages wurde mit Bescheid über den Mehrkindzuschlag vom 12. Oktober 2007 auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2006 abgewiesen. Begründend wurde auf das den Grenzbetrag (= das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung gemäß § 45 ASVG) übersteigende, für den Mehrkindzuschlag maßgebliche…

UFSW RV/0489-W/09Anspruch auf Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2009

…Jänner 2005 einen Antrag auf Erstattung des Mehrkindzuschlages. Mit Bescheid vom 18. März 2005 wurde der Antrag vom Finanzamt abgewiesen, da das (Familien)Einkommen im Jahre 2004 den für den Mehrkindzuschlag maßgeblichen Grenzbetrag (= Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung gem. § 45 ASVG) übersteige. Die Bw…

UFSL RV/0550-L/04Gesetz bez. des Mehrkindzuschlages trat erst mit 1.1.1999 in Kraft - Gewährung für das Jahr 1998 war daher nicht zulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2008

…zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsvermittelnden Elternteils und seines Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen Kalendermonat nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann zu berücksichtigen, wenn…

UFSW RV/2314-W/05Gemeinsamer Haushalt auch bei mehreren Wohnsitzen bei aufrechter Ehe gegeben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2006

…2005 einen Antrag auf Erstattung des Mehrkindzuschlages für das Jahr 2004. Mit Bescheid vom 18. März 2005 wurde der Antrag vom Finanzamt abgewiesen, da das (Familien)Einkommen den für den Mehrkindzuschlag maßgeblichen Grenzbetrag (= Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung gem. § 45 ASVG) übersteige. Die Bw…

UFSS RV/0404-S/04Familienbeihilfe als Voraussetzung für den Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005

…wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsberechtigten Elternteils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen Kalendermonat nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann…