…ausgewiesene Differenzbetrag (Abgabennachforderung) von € 42.279,16 zugrunde. Der Bekämpfung des angefochtenen Bescheides mit der Begründung, dass auf dem Abgabenkonto sei dem 16. Juni 2009 ein Guthaben in Höhe von € 30.753,51 bestanden habe, welches als Anzahlung anzusehen sei, ist zu entgegnen…
…Unrecht erfolgt sei. Mit Bescheid des Finanzamtes K wurde der Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass am Abgabenkonto des Bw. (gelöscht) kein Guthaben bestehe. In der dagegen eingebrachten Berufung betonte der Bw., dass die belangte Behörde am 9.2.2011 Aussetzungszinsen festgesetzt habe, obwohl das…
…§ 239 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) kann auf Antrag des Abgabepflichtigen die Rückzahlung von Guthaben erfolgen. Abs. 2 der Gesetzesstelle bestimmt, dass die Abgabenbehörde den Rückzahlungsantrag auf jenen Teil des Guthabens beschränken kann, der die der Höhe nach festgesetzten Abgabenschuldigkeiten übersteigt, die der Abgabenpflichtige nicht später…
…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 9. August 2007 beantragte der Berufungswerber (Bw) die Rückzahlung des auf dem Abgabenkonto der Gemeinschuldnerin befindlichen Guthabens von € 44.034,10. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 9. Jänner 2009 ab. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten…
…Geldbetrag gehandelt, worüber der Bw. keine Verfügungsmacht gehabt habe. Da der Bw. die Grunderwerbsteuer nicht entrichtet habe, stehe ihm auch keine Gutschrift zu. Somit sei eine Verrechnung des Guthabens gemäß § 215 Abs. 1 BAO unzulässig und eine Rückzahlung gemäß § 215 Abs. 4 i. V. m…
…Der Bw. sehe daher bei sich kein Verschulden für die Berechnung der Anspruchszinsen über € 131,32, da seinerseits die Fristen eingehalten worden seien. Außerdem habe sein Steuerkonto ein Guthaben in Höhe von € 668,08 aufgewiesen. Der Bw. beteilige sich bei der W., weil…
…erklärt wurde. Ein Antrag auf Überrechnung des aus einer Gutschrift dieses Betrages am Abgabenkonto sich ergebenden Guthabens auf das Abgabenkonto der Berufungswerberin wurde im Zeitpunkt der Einreichung dieser Voranmeldung nicht gestellt. Das Finanzamt führte eine Überprüfung der von JD geltend gemachten Vorsteuern durch. Dazu wurde…
…Aufgrund der Außerachtlassung des Vorsteuerguthabens von ATS 29,464.153,87 sei die Bw. genötigt gewesen, den Antrag zu stellen, das Guthaben wiederherzustellen bzw. zu überweisen. Bereits in diesem Antrag sei darauf hingewiesen worden, dass eine Prozessführung wegen Amtshaftung möglich sei. Die "Begründung" des Zurückweisungsbescheides…
…12. 2005 datierten Rückzahlungsantrag im Sinn des § 239 BAO, der sich inhaltlich auf ein betragsmäßig nicht näher konkretisiertes Guthaben bezog, das sich "nach Veranlagung der Umsatz- und Einkommensteuererklärung" ergeben würde. In der Folge setzte das Finanzamt mit Bescheiden vom jeweils 9. 3. 2006 die Umsatz…
…bei der H. zum Todestag ein Guthaben bestehend aus zwei Konten und einem Wertpapierdepot in Höhe von insgesamt DM 651.988, somit ATS 4,587.080,92. Dieses Guthaben wurde in die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer einbezogen. Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben, die mittels Berufungsvorentscheidung…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Anbringen vom 8. Juli 2003 beantragte der Berufungswerber (Bw.) die Rückzahlung seines "Guthabens aus diversen Veranlagungen", da aufgrund der Sorgepflicht für seine Ehegattin sowie Alimentationszahlungen für seinen Sohn F das Einkommen unter dem Existenzminimum…
…dass keine andere Abgabenverbindlichkeit des Bw. bestünde. Auch aus der Buchungsmitteilung Nr. 8 gehe lediglich hervor, dass das Guthaben des Bw. übertragen worden sei, nicht jedoch wohin und auf welche maßgebliche Abgabenschuldigkeit. Mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Februar 2004 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet…
…Verrechnung diese zu beseitigen. Nichts anderes könne im Finanzstrafrecht gelten, wobei es dahingestellt sein möge, ob die Guthabenverrechnung rechtstheoretisch als Strafaufhebungsgrund anzusehen sei, oder ob die Strafbarkeit überhaupt nicht eintreten könne. Zum gleichen Ergebnis würde auch eine verfassungskonforme Auslegung führen, da es verfassungsrechtlich bedenklich wäre…
…216 BAO entschieden: Der Berufung wird insoweit stattgegeben, als der Antrag auf Rückzahlung des Guthabens in Höhe von € 3.902,56 lediglich hinsichtlich des Teilbetrages von € 467,61 abgewiesen wird. Die Überrechnung vom 28. April 2005 auf das Abgabenkonto 3/5 des Finanzamtes…
… 212a Abs. 8 BAO dürfen zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Hiebei ist § 214 Abs. 4 sinngemäß anzuwenden, wenn bei Bekanntgabe des Verwendungszweckes…
…12. Mai 2009 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und darauf hingewiesen, dass für die Umsatzsteuer 2005 und 2006 zu den Fälligkeitstagen kein "rechtzeitiges" Guthaben bestanden habe. Die Wirksamkeit der Gutschrift aus dem Umsatzsteuerbescheid 2002 sei erst mit dessen Verbuchung am 25. März 2009 eingetreten…
…dass der Umsatzsteuerbescheid für 2005 ein Nichtbescheid sei, die Buchung der Gutschrift sei daher vorzunehmen und der Berufung stattzugeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 239 Abs.1 BAO kann die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs. 4) auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen…
…Verwirkung der hier säumniszuschlagsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten stand daher kein Guthaben zu deren Tilgung zur Verfügung. Vielmehr betrug der Abgabenrückstand mehr als € 13 Millionen. Den angefochtenen Bescheiden lastet daher keine Rechtswidrigkeit an. Sollte den Berufungen gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide stattgegeben werden, wird, soferne dann ein ausreichendes Guthaben…
…führten. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit der hier säumniszuschlagsgegenständlichen Kammerumlage 10-12/2005 stand daher kein Guthaben zu deren Tilgung zur Verfügung. Vielmehr betrug der Abgabenrückstand mehr als € 8,9 Mio. Sollte den Berufungen gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide stattgegeben werden, wird, soferne dann ein ausreichendes Guthaben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Mag. Alois Höfler, Steuerberater, 4020 Linz, Hirschgasse 48, vom 13. Februar 2006 und 18. April 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch HR Gottfried Buchroithner, vom 9. Jänner…