RIS AI
192 Treffer161 msnur geltende Fassungen
UFSL FSRV/0014-L/08Beschwerde gegen Einleitungsbescheid gem. § 83 FinStrG betreffend Schmuggel und vorsätzlicher Eingriff in Rechte des Tabakmonopols
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.08.2008

…den Fall, dass nach Aufnahme sämtlicher (allenfalls noch durchzuführender) Beweisaufnahmen und trotz eingehender Beweiswürdigung nach wie vor Zweifel an der Täterschaft der Bf bestehen bleiben, wohl der Grundsatz "in dubio pro reo" zum Tragen kommen. Der Unabhängige Finanzsenat betont in diesem Zusammenhang allerdings, dass es…

UFSL FSRV/0070-L/06Beschwerde gegen Bescheid über Einleitung des Finanzstrafverfahrens gem. § 83 Abs. 1 FinStrG wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Schmuggels und vorsätzlichen Monopolvergehens (Zigaretten)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.06.2008

…als Grundlage herangezogen werden, zumal er damals nur wegen einfachen Schmuggels verurteilt worden sei. Es verletze den Grundsatz "in dubio pro reo" und sei unseriös, auf Grund einer bereits "abgetanen" Tat im Nachhinein und mit widersprüchlichen Beweisergebnissen auf eine Gewerbsmäßigkeit zu schließen, zumal die Aussagen…

UFSW FSRV/0129-W/06Höhe der im Schätzungswege ermittelten verkürzten Umsatzsteuervorauszahlungen und Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung in objektiver Hinsicht bestritten. Subjektive Tatseite der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Abrede gestellt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2007

…bedeute, dass Zweifel im Abgabenverfahren zu Lasten des Abgabepflichten gehen würden, der möglicherweise seine Mitwirkungspflicht verletzt habe, während im Finanzstrafverfahren nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" nur von Beträgen ausgegangen werden dürfe, die mit Sicherheit als verkürzt nachgewiesen seien. Dahinter stehe die Überlegung, dass…

UFSG FSRV/0030-G/08Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Abgabenhehlerei und wegen Monopolhehlerei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.08.2008

…der El.D. sei nicht in der Lage, die dem Bf zur Last gelegte Tat ausreichend zu erweisen. Die Behörde hätte in Beachtung des Grundsatzes in dubio pro reo feststellen müssen, der Bf habe die ihm von El.D. angelasteten Übertretungen nicht begangen; insbesondere deshalb…

UFSW FSRV/0049-W/07Schmuggel von Zigaretten aus dem Drittland Rumänien über den Mitgliedstaat Ungarn nach Österreich. Betretung in der staatsvertraglich errichteten gemeinsamen Grenzabfertigungsstelle auf ungarischem Gebiet. Strafbarkeit des Schmuggels in Österreich gemäß § 5 Abs. 2 FinStrG. Keine kumulative Bestrafung wegen Schmuggels und Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.01.2008

…allenfalls Indizien. Daher sei gemäß dem strafrechtlichen Grundsatz "in dubio pro reo" von demjenigen Sachverhalt auszugehen, der in der Stellungnahme vom 3.7.2006 wiedergegeben wurde. Beantragt wurde in der Beschwerde die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und Akteneinsicht in den Ermittlungsakt zwecks Wahrung des rechtlichen…

UFSW FSRV/0074-W/02Verbotswidrige Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.11.2003

… 98 Abs. 3 letzter Satz FinStrG ableitende Grundsatz "in dubio pro reo" ist eine Regel für jene Fälle, in denen im Wege des Beweisverfahrens und anschließender freier Würdigung der Beweise in dem entscheidenden Organ nicht mit Sicherheit die Überzeugung von der Richtigkeit des Tatvorwurfes erzeugt…

UFSL FSRV/0032-L/06Berufung gegen Erkenntnis des Spruchsenates, subjektive Tatseite für eine Abgabenhinterziehung ist nicht erweisbar, wohl jedoch für Finanzordnungswidrigkeiten nach §§ 49 Abs. 1 lit. a und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, wobei die Verjährungsfristen zu beachten waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.06.2008

…33 Abs. 2 lit. a FinStrG beantragt, allenfalls unter Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo". Hilfsweise werde auch die Strafzumessung bekämpft, da nach Meinung der Beschuldigten Milderungsgründe nur in ungenügendem Maße berücksichtigt worden sei, wobei die Milderungsgründe bei Weitem die Erschwerungsgründe übersteigen. So sei…

UFSI RV/0204-I/03Aufwendungen für Vorstellungsgespräche und Familienheimfahrten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2004

…keine Bedeutung beizumessen sei, weil aus ihr nicht hervorgehe, dass sie kein Vorstellungsgespräch in N. geführt habe, weshalb in diesem Punkt der Grundsatz "in dubio pro reo" zu gelten habe. Die Bestätigung des Hotels A./B. in Og. sei deshalb nicht aussagekräftig, da die Bw…

UFSL FSRV/0083-L/06Erstattung von teilweise strafbefreienden Selbstanzeigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)27.04.2007

…für den Beschuldigten günstigere Schlussfolgerungen aus den Untersuchungsergebnissen gezogen werden könnten. Nur wenn nach Durchführung der Beweise trotz eingehender Beweiswürdigung Zweifel verbleiben, hat die Behörde nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" vorzugehen (VwGH 3. Juli 1996, 95/13/0175). Vorgänge tatsächlicher Art sind dann…

UFSL FSRV/0114-L/06Manipulation von Dokumenten zwecks Vermeidung der Erwerbsteuervorschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)13.04.2007

…für den Beschuldigten günstigere Schlussfolgerungen aus den Untersuchungsergebnissen gezogen werden könnten. Nur wenn nach Durchführung der Beweise trotz eingehender Beweiswürdigung Zweifel verbleiben, hat die Behörde nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" vorzugehen (VwGH 3. Juli 1996, 95/13/0175). Vorgänge tatsächlicher Art sind dann…

UFSL FSRV/0022-L/08Verdacht einer Abgabenhinterziehung bei nicht ausreichend erklärbarem, eklatantem Abfall des Rohaufschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.02.2009

…den Untersuchungsergebnissen gezogen werden könnten. Nur wenn nach Durchführung der Beweise trotz eingehender Beweiswürdigung Zweifel verbleiben, hat die Behörde nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" vorzugehen (VwGH 3.7.1996, 95/13/0175). Die Finanzstrafbehörde ist daher nicht dazu verhalten, im naturwissenschaftlich-mathematisch exakten…

UFSW FSRV/0038-W/10Einfuhr von Zigarren und Rechtsirrtum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.02.2011Teil 2/2

…VwGH 27.3.2002, 99/13/0027). Die vom Bw. behauptete Einstellung des Verfahrens im Jahre 2001 hat sich als Schutzbehauptung erwiesen. Nach dem Grundsatz "In dubio pro reo" ist von einer irrigen Gesetzesauslegung und damit von einem Rechtsirrtum des Bw. auszugehen. Der Rechtsirrtum ist…

UFSW FSRV/0104-W/09Vorsätzliche Abgaben- und Monopolhehlerei mit Zigaretten. Verjährung der Strafbarkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.01.2010

…ihm nicht mehr genau erinnerlichen Vorgang Verjährung ein. Die Anzahl 36.800 Stück statt der tatsächlich ergriffenen Menge 16.800 Stück sei weit überhöht und er erwarte sich gemäß dem strafrechtlichen Grundsatz "In dubio pro reo" einen Freispruch, da er sich keiner Schuld bewusst sei…

UFSW FSRV/0020-W/02Finanzordnungswidrigkeit durch Nichtführung eines Lohnkontos, wiederholte Beweisanträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)19.12.2003

…Lohnkontos für die Zeugin B. nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann. Es war daher nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" mit einer Einstellung des Finanzstrafverfahrens vorzugehen und spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein…

UFSW FSRV/0028-W/11Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)24.01.2012

…nicht mit der für einen Schuldspruch notwendigen Sicherheit ein Tatzeitraum für eine Umsatzsteuerverkürzung bestimmt werden. Nach dem Grundsatz in dubio pro reo sei daher das Verfahren hinsichtlich der Zeiträume 1-4/2009, 6-7/2009 und 9/2009 einzustellen gewesen. Bei der Strafbemessung sei die…

UFSG FSRV/0016-G/08Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.01.2009

…2003/13/0152). Die Behörde war nicht verhalten, zu prüfen, ob das Verfahren einzustellen ist oder ob gar der Grundsatz in dubio pro reo zu beachten sei. Sie war nicht verhalten festzustellen, die Bf habe die ihr angelasteten Übertretungen nicht begangen, weshalb von der Einleitung…

UFSL FSRV/0079-L/061) Abgabenhinterziehung durch Verschweigen von Einkünften gegenüber der Abgabenbehörde; 2) subjektive Tatseite der §§ 33 Abs. 2 lit. b und 49 Abs. 1 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)15.03.2007

…Untersuchungsergebnissen gezogen werden könnten. Nur wenn nach Durchführung der Beweise trotz eingehender Beweiswürdigung Zweifel verbleiben, hat die Behörde nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" vorzugehen (VwGH 3.7.1996, 95/13/0175). Vorgänge tatsächlicher Art sind dann als bewiesen anzusehen, wenn die Finanzstrafbehörde aus…

UFSW RV/1814-W/04Zulässigkeit eines Sicherstellungsauftrages auf Grund der Feststellungen der Betriebsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2006

…davon auszugehen, dass keine Abgabenhinterziehung vorliege (auch im Finanzstrafverfahren gelte der Grundsatz "in dubio pro reo"). Da somit sämtliche Begründungselemente des angefochtenen Bescheides nicht den Tatsachen entsprächen und weitere Begründungselemente nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes im Sicherstellungsverfahren nicht nachgeschoben werden könnten (Ritz, BAO-Kommentar²…

UFSL FSRV/0014-L/05Beschwerde gegen Einleitung des Finanzstrafverfahrens gem. § 83 FinStrG wegen des Verdachtes der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei von ausländischen Zigaretten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.09.2006

…was den Bezug von ausländischen Zigaretten durch den Bf anlange, schon unter Bedachtnahme auf den Grundsatz "in dubio pro reo" als insgesamt gesehen falsch einzustufen seien. Dies zeige auch die Aussage der Zeugin GE : Wenn nämlich Zigarettenübergaben an den Bf auch in deren Wohnung stattgefunden…

UFSW FSRV/0081-W/02Verletzung des Verschlusses eines Zolllagers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)07.04.2004

…einer Verschlussverletzung berichten, ohne dass damit ein einwandfreier Beweis erbracht sei, dass der Bw. eine Zollplombe abgelöst habe, was gemäß dem strafrechtlichen Grundsatz "in dubio pro reo" ( Art. 6 MRK, § 98 Abs.3 FinStrG ) zur Einstellung des Verfahrens führen müsste. Unter Pkt. 3 wurde die…