…1 Z 9 lit. a UStG 1994 veräußert. An dieser Liegenschaft war im Jahr 1997, also im Jahr der Teilveräußerung, eine so genannte "Großreparatur" durchgeführt worden. Nach Auskunft der Bw. handelte es sich dabei um eine Generalsanierung des Gebäudes nach § 18 MRG. Es wurde eine…
…UStG steuerfreien Grundstücksumsatz stehen. Dadurch ändern sich auch die Verhältnisse, die für die Geltendmachung der Vorsteuer aus Großreparaturen in Vorjahren maßgeblich waren. Die im Jahr 1998 auf Grund der Rechnung vom 23.9.1998 für Fassadenrenovierungs-, Maler- und Anstreicherarbeiten geltend gemachte Vorsteuer i.H.v…
…2004 wurde die Umsatzsteuer mit € 17.705,16 festgesetzt. In der zusätzlichen Begründung zu diesem Bescheid war ausgeführt: "In den Einkommensteuererklärungen 1995 - 1999 wurden unter dem Titel Großreparturen (Verteilung auf 10 Jahre) Aufwendungen für die Erhaltung eines der Zweckbestimmung der Vermietung dienlichen Gebäudes erklärt…
…Großreparaturen vorgenommen (Berechnung des Werbungskostenüberschusses 2001): | Großreparaturen | | 1992 | 18.842,16 S | 1993 | 519.653,81 S | 1994 | 158.305,37 S | 1997 | 23.399,88 S | 1998 | 51.986,48 S |…
…Die Ermittlung des Entnahmewertes basiert auf dem Mittelwert unter Anwendung der Sachwert- und der Ertragswertmethode. Weiters wurde der Gebäudezustand und die in naher Zukunft notwendigen Großreparaturen in Form von Abschlägen berücksichtigt, sodass sich ein Entnahmewert von € 450.000,- ergab. | 2004: | Teilwert des…
…Jahre) sowie an der Nutzungsdauer seiner Mitbewerber. Diese sei allgemeiner Usus im Frachtverkehr und entspreche der technischen und wirtschaftlichen Nutzungsdauer von LKWs, wenn nicht umfangreiche Großreparaturen vorgenommen werden. Unter diesen Umständen verlängere sich eventuell die Nutzung im Betrieb, jedoch sei dies nicht mit der objektiven…
…September 2005 hätten noch keine Miet- bzw. Vorverträge mit künftigen Mietern vorgelegt werden können. Im Prüfungszeitraum seien diverse Bauarbeiten (Zwischendecken, Stiegenaufgang...) ausgeführt und als Großreparaturen behandelt worden. Diese Arbeiten würden nach Ansicht der Bp. Herstellungskosten darstellen, da einerseits das Gebäude erweitert (Zubau) und andererseits die…
…gehandelt habe, der auf 10 Jahre verteilungspflichtig sei. Eine VorSt Korrektur komme nicht in Betracht. Er habe fälschlich die Bezeichnung "Großreparaturen" verwendet. Mit BVE vom 11. Jänner 2007 wies das FA die Berufung gegen den Nebengebührenbescheid vom 11. Dezember 2006 als unbegründet ab. Die Festsetzung…
…ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges durchzuführen. Dies gilt sinngemäß für Vorsteuerbeträge, die auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtige Aufwendungen oder bei Gebäuden auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei der Berichtigungszeitraum vom Beginn des Kalenderjahres an zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt…
…11 UStG 1994 basierenden Vorsteuerkorrekturen seitens des steuerlichen Vertreters insoweit releviert wurden, als - so die weiteren Ausführungen in der Berufungsbegründung - vorgenannte innerstaatliche Berichtigungsvorschriften in Bezug auf Großreparaturen als nicht in Einklang mit den Bestimmungen der 6. USt- Richtlinie stehend und so hin als EU- widrig…
…ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges durchzuführen. Dies gilt sinngemäß für Vorsteuerbeträge, die auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtige Aufwendungen oder bei Gebäuden auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei der Berichtigungszeitraum vom Beginn des Kalenderjahres an zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt…
…921 S erzielt. Zutreffend sei, dass ab dem Jahr 1996 Werbungskostenüberschüsse erzielt wurden. Dies sei nicht auf eine Änderung der Bewirtschaftung zurückzuführen, sondern auf Grund dringend erforderlicher Großreparaturen. Durch die Berufstätigkeit des Bw. und den Tod der Mutter bedingt, kam es jedoch zu einer Verzögerung…
…eine weitere Küchenablöse am 3. Jänner 1997 in Höhe von 35.000 S, Großreparaturen ab dem Jahr 1999 um jährlich 12.500 S sowie zusätzliche Reisekosten in den Jahren 1997 und 1998. Der Berufungswerber habe keinen privaten Bezug zu Wien. Die Wohnung sei ihm angeboten…
…dass Frau M. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung des Hauses B. Nr. 8 erzielt und Zehntelabsetzungen für Großreparaturen aus den Jahren 1998 und 1999 geltend macht. Außerdem übermittelte er einen Meldezettel, wonach er seit 13. August 1999 seinen Hauptwohnsitz in B. Nr. 8 hat…
…so ist dem zu entgegnen, dass die Ordination eben faktisch für Betriebszwecke genutzt worden ist, weshalb jedenfalls Betriebsbereitschaft gegeben war. Großreparaturen, wie Elektroinstallationsarbeiten und Erneuerung von Fußböden, zählen jedenfalls zum Erhaltungsaufwand. Nicht vergleichbar ist auch das von der Amtspartei ins Treffen geführte VwGH-Erkenntnis betreffend…
…Sie sind weder Anschaffungen noch aktivierungspflichtige Mieterinvestitionen, sondern laufende Instandhaltungsaufwendungen. Bereits im Jahr 2002 tätigte die damalige Eigentümerin Großreparaturen. Trotz Mietvertrags in den Folgejahren investierte die Eigentümerin in die Instandhaltung der WCs und konnte dies sofort absetzen. Auch in diesem Berufungspunkt ist die Ansicht von…
…aufgeteilt worden. Im Veräußerungszeitpunkt Ende 2007 betrug der Restbuchwert des Gebäudes € 59.155,92 und der Buchwert für aktivierte Herstellungskosten einer Großreparatur € 4.849,26 (RBW zusammen € 64.005,18). Mit dem Kaufvertrag vom 20.11.2007 verkaufte die Bw. die gesamte…
…ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges durchzuführen. Dies gilt sinngemäß für Vorsteuerbeträge, die auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtige Aufwendungen oder bei Gebäuden auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei der Berichtigungszeitraum vom Beginn des Kalenderjahres an zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt…
…aus dem Hauptbuch vom 13. Februar 2013). In den Jahren 1995 und 1998 wurden Großreparaturen vorgenommen (Berechnung des Einnahmenüberschusses 1998): | Großreparaturen | | 1995 | 485.152,00 S | 1998 | 231.916,50 S Der am 1. März 2000 betreffend die Wohnung…
…Berichtigung des Vorsteuerabzuges durchzuführen. Dies gilt sinngemäß für Vorsteuerbeträge, die auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtige Aufwendungen oder bei Gebäuden auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei der Berichtigungszeitraum vom Beginn des Kalenderjahres an zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt, in dem die diesen…