…oder ein anderes Geschäft (Handlung) verdecken. Dem Typus des Scheingeschäftes oder der Scheinhandlung werden regelmäßig Vorgänge zuzuordnen sein, bei denen durch fingierten Aufwand Gewinnverlagerungen in das Ausland vorgenommen werden. Inländische Unternehmen treten dabei in vorgetäuschte Geschäftsbeziehungen mit Steueroasenfirmen ein. "Zum Schein" müssen hierfür Aufwendungen getragen…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Mag. Belinda Maria Eder und Mag. Martin Saringer im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung der…
falls die StiftungVaduz die volle Steuerlast trug: dann Kapitalsteuer von 0,2% auf das Stiftungsreinvermögen und Ertragssteuer von mindestens 7,5% bzw. maximal 15% auf die Stiftungsreinerträge, was alljährlich vom Verhältnis des Reinvermögens zum Reinertrag abhängt (vgl. Art. 31 Abs 1 litt e Liechtensteinisches Steuergesetz…
Die Aussagen des Gutachters gehen davon aus, dass die in Rede stehende Stiftung Anspruch auf Geheimnisschutz (auch hinsichtlich ihrer steuerlichen Verhältnisse) hat, weil sie - wie RA Dr.A stillschweigend annimmt - als Verbandsperson gemäß Art. 115 Abs 1 PGR gilt, deren Rechts- und Handlungsfähigkeit nicht beschränkt…
Erst auf wiederholtes Nachfragen des Finanzamtes (nach Erinnerung vom 14.11.2007) legte die Bw die abstrakt formulierten Beschlüsse ihrer Generalversammlung vor und gab schließlich den Außenprüfern auch den Namen der Gewinnscheinzeichnerin und deren Ansässigkeitsort bekannt. Ein Schriftstück (Vertrag, Briefwechsel, Beschluss im Stiftungsrat der liechtensteinischen…
…Beschuldigte lukrierte infolge seiner Behauptung, ein Arbeitnehmer zu sein, und infolge der beschriebenen unrechtmäßigen Gewinnverlagerung an seine Schwester mittels eingereichten Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung überdies für das Jahr 2003 eine Abgabengutschrift in Höhe von € 110,00 (Bescheid vom 7. März 2005), für 2004 eine solche…
…hat, so muss in die Eintragung aufgenommen werden, bei wem sich an diesem Orte das Domizil befindet" - ist bei der Registereintragung ihr bloßes Domizil zu vermerken (vgl. Renner/Steiner, Gewinnverlagerungen durch Einschalten von Domizilgesellschaften - Praktische Erfahrungen, ÖStZ 1995, 394ff). Der diesbezügliche Hinweis in der Vorhaltsbeantwortung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Berater, vom 5. März 2009 gegen die Bescheide des ABC, vertreten durch Finanzanwalt, vom 6. Februar 2009 betreffend Haftung und Zahlung von Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung wird…
Verrechnungszinssatz im Konzern hat gemäß den Feststellungen der Betriebsprüfung zwischen 8% (1994 und 1995) und 6% (ab 1996) betragen. Von den luxemburgischen Gesellschaften, wurden der Bw. hingegen in den Jahren 1994 und 1995 Zinsen von 8,75% und ab 1996 Zinsen von 6,4% in…
…und wäre dann zum selben wirtschaftlichen Ergebnis gelangt. Auch die Beschäftigung von österreichischem Personal hätte keinen Mehrertrag erbracht. Es sei somit zu keiner Gewinnverlagerung gekommen. Durch die niedrigeren Lohnnebenkosten in Liechtenstein sei sogar ein positiver Nebeneffekt erzielt worden. Auch habe das Büro von einem befreundeten…
…die nächsten Jahre übertragen werden. Daher geht die steuerliche Vertretung wohl auch nicht auf die Vorhaltung, dass eine von der deutschen Behörde behauptete Gewinnverlagerung nach Österreich bei Betrachtung der Gesamtgewinnsituation der beiden Standorte mit Sicherheit ausgeschlossen werden könne, näher ein. Auch der im Vorhalteverfahren festgehaltene…
…aus den im Antrag angeführten Gründen akzeptiert. Der Betrag von 83.000 € wurde somit sowohl von der deutschen Finanzbehörde als auch vom Unternehmen selbst letztlich als Verrechnungspreisverstoß angesehen. Die ursprüngliche Leistungsabrechnung führte daher zu einer Gewinnverlagerung nach Österreich, welche die deutsche Betriebsprüfung mit der…
…wurde. Seitens der Betriebsprüfung wurde in Kooperation mit dem bundesweiten Fachbereich versucht, die Feststellungen zu verifizieren. Dass eine Gewinnverlagerung nach Österreich stattgefunden hat, ist seitens des Finanzamtes nicht nachvollziehbar. Auf die Stellungnahme wird verwiesen. Steuerlicher Vertreter verweist auf die Auskunft des BMfF vom 8. März…
…Jahr 2004 die AfA beschleunigen konnte, was hinsichtlich der Körperschaftsteuerbelastung sowohl eine Gewinnverlagerung in spätere Veranlagungszeiträume als auch die dauernde Nichtanrechnung der slowakischen Abzugssteuer bedeutete. Die Unbilligkeit für die Bw ist die Folge des im Verhältnis zur Slowakischen Republik anzuwendenden, ehemals mit der CSSR abgeschlossenen…
…BFH 27.8.1997, IR 8/97 sowie Renner/Steiner, Gewinnverlagerungen durch Einschalten von Domizilgesellschaften, ÖStZ 1995, 394): - keine eigenen Geschäftsräume - kein eigenes Personal - keine Kommunikationsmittel - keine nach außen gerichtete Tätigkeit - keine hinreichend konkreten (dh fremdüblichen) schriftlichen Vereinbarungen mit Geschäftspartnern. In der am 13.4…
…wurde ausgeführt, dass es sich bei der M um keine Scheinfirma sondern um eine in Portugal ansässige Firma handle, die in Österreich missbräuchlich für Rechnungsausstellungen (Gewinnverlagerung nach Portugal) eingesetzt worden sei. Die gegenständlichen Umsätze seien nicht von der M sondern von der Bw. erbracht worden…
…Sitzgesellschaften typisch, dass sie eben keine tatsächliche geschäftliche bzw. betriebliche Tätigkeit ausüben, sondern eine solche - z.B. zwecks Vermögens- und/oder Gewinnverlagerung nur vortäuschen. Wenngleich die die VPI . betreffenden Aufwände sowie die darauf entfallenden Vorsteuern und Einnahmen bzw. Erlöse, wie bereits oben dargelegt, aus den…
…Bei der Prüfung der GmbH Wien wurde festgestellt, dass über Initiative des Bw. durch Umfakturierungen von Gummimehl bzw. diesbezügliche verdeckte Gutschriften Gewinnverlagerungen zur AG vorgenommen wurden. Im Zuge der Bp bei der GmbH Wien wurde weiters erhoben, dass die maßgeblichen Verhandlungen bezüglich der Verrechnung bzw…
…Verflechtung und der sich daraus ergebenden erheblich erleichterten Möglichkeit der wahlweisen Gestaltung der wechselseitigen Geschäftsbeziehungen und auch der Ausgestaltung und Darstellung von Verrechnungsvorgängen in den einzelnen steuerlichen Rechenwerken bis hin zur Erleichterung der Ausstellung fingierter Rechnungen mit dem Ziel der Gewinnverlagerung innerhalb der verbundenen Firmen…
…Verflechtung und der sich daraus ergebenden erheblich erleichterten Möglichkeit der wahlweisen Gestaltung der wechselseitigen Geschäftsbeziehungen und auch der Ausgestaltung und Darstellung von Verrechnungsvorgängen in den einzelnen steuerlichen Rechenwerken bis hin zur Erleichterung der Ausstellung fingierter Rechnungen mit dem Ziel der Gewinnverlagerung innerhalb der verbundenen Firmen…