…eine Gewerbsmäßigkeit anzulasten sei, stellte der Spruchsenat fest, dass entsprechend der Verantwortung des Beschuldigten dieser im Zusammenhang mit den von ihm zu verantwortenden Malversationen nicht die Absicht gehabt habe, sich durch wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Bei der Strafbemessung bewertete der Spruchsenat als…
…ATS 3.750,-- und betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner 2000 bis Oktober 2000 in Höhe von ATS 4.500,-- (insgesamt ATS 93.750,--); dabei ist es ihr darauf angekommen, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. AK hat hiedurch Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach …
…der einen anderen dazu bestimmt, es auszuführen, oder der sonst zu seiner Ausführung beiträgt. § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG aF zufolge handelt derjenige gewerbsmäßig, dem es darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung u. a. von Abgabenhinterziehungen eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Dabei handelt…
…im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung von Einkommensteuern bewirkt. Kam es dem Finanzstraftäter wie im gegenständlichen Fall bei seinen Abgabenhinterziehungen darauf an, sich durch deren wiederkehrenden Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, handelte er gewerbsmäßig (§ 38 Abs.1 lit.a FinStrG in der ab…
…bei den Hinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG der Tatentschluss bei den ebenfalls als Abgabenhinterziehung iSd. § 33 FinStrG zu qualifizierenden, aber im Gegensatz zu (schuldhaften) Verkürzungen nach § 33 Abs. 1 nicht auf endgültige, sondern "bloß" auf eine (grundsätzlich rechtlich gleichwertige) vorläufige Verkürzung von…
…in der zum Zeitpunkt der Taten bzw. der Entscheidung des Erstsenates geltenden Fassung). Die spätere schriftliche Ausfertigung der erstinstanzlichen Entscheidung hat im gegenständlichen Fall dem mündlich verkündeten Erkenntnis des Spruchsenates insoweit derogiert, als im Schuldspruch nunmehr lediglich von einer gewerbsmäßigen Begehung hinsichtlich der Abgabenhinterziehungen nach…
…a. bei der von ihm begangenen Abgabenhinterziehung darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, handelt gewerbsmäßig (§ 38 Abs. 1 lit. a FinStrG). Gemäß § 21 Abs. 1 und 2 UStG 1994 hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf…
…die Absicht der Beschuldigten, sich aus der wiederkehrenden Begehung von Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, in Anbetracht ihrer unmittelbar lediglich die Y-GmbH begünstigenden Tathandlungen nicht anzunehmen. Die Geldbuße des belangten Verbandes sei unter den Gesichtspunkten des erheblichen Ausmaßes der vom Verband…
…auch der Jahresumsatzsteuern keine Aussicht auf Erfolg versprochen hat. Kam es dem Finanzstraftäter - wie im gegenständlichen Fall E - bei seinen Abgabenhinterziehungen auch darauf an, sich durch deren wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, handelte er gewerbsmäßig (§ 38 Abs.1 lit.a FinStrG in der…
…ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu bestrafen wären. Kam es dem Finanzstraftäter wie im gegenständlichen Fall bei seiner Abgabenhinterziehung darauf an, sich durch deren wiederkehrenden Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen…
…Finanzstraftäter bei seiner Abgabenhinterziehung darauf an, sich durch deren wiederkehrenden Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, handelte er gewerbsmäßig (§ 38 Abs.1 lit.a FinStrG in der ab dem 13. Jänner 1999 geltenden Fassung). Bedingt vorsätzlich handelt dabei nach § 8 Abs. 1 FinStrG derjenige, der…
…eine Abgabenhinterziehung in Gesamthöhe von 23.186,13 € erfolgte, liegt das objektive Missverhältnis nicht vor. Aber auch in subjektiver Hinsicht liegt es nicht vor in Anbetracht dessen, dass der Beschuldigte gewerbsmäßig und als Rückfallstäter tätig war und eine starke Neigung zur Begehung von Finanzdelikten…
…wonach bei fortgesetzten Delikten für die Anwendung des § 31 Abs.5 FinStrG von Einzeldelikten auszugehen sei, nicht angeschlossen (VwGH vom 25.6.1998, 96/15/0167). Die Strafbarkeit der von EK begangenen Abgabenhinterziehung ist daher nicht durch Verjährung eingeschränkt. Das Handeln des EK war aber…
…nicht von einem Unternehmer erworben worden und dies dem Bw auch bekannt gewesen sei. Die angeblichen Nichtunternehmer seien in ständiger geschäftlicher Beziehung zu namhaften oberösterreichischen Unternehmen gestanden. Der Bw habe diese geschäftlichen Tätigkeiten beobachtet und zu Recht davon ausgehen können, dass es sich bei diesen…
…Als unmittelbare Täter von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a und § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG kommen auch diejenigen Personen in Betracht, die aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung die abgabenrechtlichen Verpflichtungen der abgabe- bzw…
…den Täter von weiteren Finanzvergehen abzuhalten oder der Begehung von Finanzvergehen durch andere entgegenzuwirken (vgl. dazu zB. VwGH vom 17. August 1994, 93/15/0232 bzw. OGH vom 7. April 2005, 15 Os 31/04). Dabei beträgt bei den nicht der gerichtlichen, sondern der Ahndung…
…das Jahr 2003 ergebende Überschüsse getilgt, sodass von einem nur vorübergehenden Vorteil nicht mehr gesprochen werden kann, sondern eine auf Dauer angelegte Umsatzsteuerverkürzung evident ist. Zur Qualifikation der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 38 Abs.1 lit. a FinStrG im Hinblick auf die vorangeführten Abgabenhinterziehungen gemäß …
…Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen V.K., T., ehemaliger Inhaber eines Musikgeschäftes, Unterstützer bei Führerscheinprüfungen und Beschaffer von Lugurkunden wie falsche bosnische, kroatische und jugoslawische Führerscheine, Dolmetscher, vertreten durch Foissner & Foissner, Steuerberatungsgesellschaft, 4030 Linz, Salzburgerstraße 267, wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung gemäß …
…Sein Ziel ist gewesen, sich solcherart durch wiederkehrende Begehung der Abgabenhinterziehungen eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, was ihm - zumindest teilweise - auch gelungen war. Zur Vollendung der Einkommensteuerhinterziehung für 2007 ist es nicht mehr gekommen, weil Mag.X zwischenzeitlich in Streit mit seinem Geschäftspartner G geraten…
…beim Finanzamt eingereicht hat und bei der Betriebsprüfung im Oktober 2003 die konkreten Bemessungsgrundlagen für die restlichen strafrelevanten Monate bekanntgegeben hat, seine geständige und schuldeinsichtige Verantwortung, die - siehe die Vorbringen des Beschuldigten bzw. seiner Verteidigerin - sehr bemühte Schadensgutmachung im Ausmaß von € 20.699,36…