…dass die Gesellschaft im gesamten Jahr 2002 keine Tätigkeit entfaltet habe, andererseits erklärt, die Geschäftstätigkeit in Italien sei durch den dort seit Jahren ansässigen Geschäftsführer der Bw., GF im Laufe des Jahres 2002 aufgenommen worden, obwohl dieser im österreichischen Firmenbuch erst Ende 2002 als Geschäftsführer…
…Prüfer fest, dass der Abgabepflichtige neben seiner Tätigkeit als Einzelunternehmer (Inhaber der nicht protokollierten Fa. "A") noch als Gesellschafter-Geschäftsführer der D-Ges.m.b.H.. (im Folgenden kurz: D-GmbH) tätig sei, deren Geschäftstätigkeit ua. Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung umfasse. Am 7. Februar…
…erkannt hatte, dass der Einzelhandel mit Musik-CDs nicht den erwarteten Erfolg brachte, verlagerte er den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit auf die Entwicklung von EDV-Programmen. Als EDV-Fachmann mit langjähriger Berufspraxis bei der P-GmbH war er dafür prädestiniert. Diesbezüglich legte er der Berufung eine…
…Höhe von € 32.569,46 eingebracht worden seien. Im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfung sei festgestellt worden, dass die Gutschriften mangels Geschäftstätigkeit zu Unrecht geltend gemacht worden seien. Als hierfür inländisch Verantwortlichem sei es dem Bf. oblegen, für eine inhaltlich korrekte und fristgerechte Abgabengebarung Sorge…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen Z.R., (Bf.) vertreten durch A und T Wirtschaftstreuhand GesmbH, 1230 Wien, Kabastagasse 43, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 30. Juni…
…dann müsste wohl auch die entsprechende Geschäftspost vorliegen, die diese Tätigkeit zu erweisen vermag. Abgesehen davon, dass die behauptete Geschäftstätigkeit in Südafrika in keiner Weise dokumentiert werden konnte, vermochte die Bw. auch nicht glaubhaft darzulegen, aufgrund welcher Überlegungen gerade im fernen Südafrika ein weiterer Geschäftsbereich…
…Grund der Tatsache, dass die Firma N-GmbH kein Personal beschäftigte, zu dem Schluss, dass an der angegebenen Geschäftsadresse keine Geschäftstätigkeit entfaltet worden war. Rechtliche Würdigung: Allgemeiner Teil: Gemäß Art. 18 Abs. 1 lit a der im Berufungsfall auf die Streitjahre anwendbaren 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie…
Dabei gilt es zu bedenken, dass die Bw unter Erlöse Drittländer sowohl die Erlöse aus Ausfuhr als auch die Erlöse durch Direktlieferungen aus dem Lager Tripolis erfasst hat. Allein die Exporte laut Zollverwaltung übersteigen schon die erklärten Erlöse, obwohl darin die festgestellten Erlöse aus Direktverkäufen…
…Verbindlichkeiten aus Lieferungen und sonstigen Leistungen würden € 0,00 betragen. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit werde in der Gewinn- und Verlustrechnung 2006 mit - € 28.480,78 ausgewiesen. Aus diesem Sachverhalt wäre zu erschließen, dass die Abgabepflichtige hier ein Verhalten an den Tag lege…
…dahingehend, die GmbH habe wegen der nicht erteilten gewerberechtlichen Bewilligung eine legale Tätigkeit nicht entfalten können und er sei nicht von einer Geschäftstätigkeit der Primärschuldnerin ausgegangen, kann ihm daher in Anbetracht des Gesamtbildes der Verhältnisse nicht vom Vorwurf einer schuldhaften Pflichtverletzung entlasten. Eine Aufgabenteilung mit…
…deren Geschäftsführer abgeschlossen worden. Es sei daher festzustellen, dass an der in den Rechnungen angegebenen Geschäftsanschrift von der VL keine Geschäftstätigkeit ausgeübt worden sei und es sich daher um eine Scheinadresse handle. Es könne einem Wirtschaftsbeteiligten zugemutet werden, sich über Lieferanten, zu denen bisher keine…
…€ 7.600 betragen. Aus diesen Eckdaten leitet der Berufungssenat ab, dass die den Rechnungen zugrunde liegenden Geschäfte die Umsätze der laufenden Geschäftstätigkeit der Bw. der letzten 15 Monate wesentlich - in Summe um das 8-fache - überstiegen und daher für die Bw. als durchaus außergewöhnlich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A.B., Adresse1, vertreten durch Dr. Georg Spitz, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 1080 Wien, Alser Straße 25, vom 16. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 15. Februar 2011 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm…
…bereit und auch nicht befugt, firmeninterne Angaben über unsere Gesellschaft zu machen, soweit sie vertraulichen Inhalt haben. Ueber unsere Geschäftstätigkeit - Supply und Consultancy - wissen Sie ebenfalls Bescheid, stehen wir doch mit Ihnen seit Jahren in Geschäftsverbindung betreffend W und die dafür erforderlichen AC, sowie Projektentwicklungen. …
…Dezember 2004 (€ 12,43 je € 1/Nominale) sowie aus dem Ertragswert (E) - errechnet aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) der Jahre 2003 - 2005 - von € 92,43 je €1/Nominale insgesamt der gemeine Wert (G) je € 1/Nominale mit € 52…
…richtigen Namens, aber einer unrichtigen Adresse ist nicht ausreichend (Kolacny-Caganek, Kommentar zum UStG, § 11 Anm 5). Der Vorsteuerabzug ist unzulässig, wenn unter der angegebenen Adresse nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde (VwGH 24.4.1996, 94/13/0133, 28.5.1997, 94/13/0230). Ebenso…
…des leistenden Unternehmers enthalten, reichen daher zum Vorsteuerabzug nicht aus. Gleiches gilt, wenn unter der in den Rechnungen angegebenen Adresse keine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde (vgl. VwGH 1.6.2006, 2004/15/0069 mwN). Das Finanzamt hat die in Rechnungen der E. GmbH an die Bw…
…Unterschied, ob vom Rechnungsleger unter der angegebenen Adresse nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde oder ob die verwendete Anschrift des leistenden Unternehmers (erst) zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keinem Unternehmensstandort (mehr) entspricht. Allein die Angabe einer im Zeitpunkt der Rechnungslegung falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt, nach…
…das Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf um Bekanntgabe, auf Grund welcher Ermittlungen das Finanzamt davon ausgegangen ist, dass an der Adresse H-Straße, 1140 Wien, keine Geschäftstätigkeit der Fa. D.GmbH. stattgefunden hat. Im Antwortschreiben vom 27. März 2006 führte das Finanzamt dazu aus…
…im Streitzeitraum zu 51% bzw.63% beteiligt und nahm die Aufgaben der Geschäftsführung seit 1972 wahr. Eine Gegenüberstellung der Geschäftsführerbezüge und der Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (vor Abzug der Geschäftsführerbezüge) der Streitjahre zeigt folgendes Bild (alle Beträge - mit Ausnahme des Jahres 2002 - in ATS): |…