…Deutschland und den USA. Bis jetzt seien ca. vier Fahrzeuge angekauft und 3 Fahrzeuge verkauft worden. Der Ort der Geschäftsleitung sei laut Angabe des Geschäftsführers Adr1. Als Kontaktnummer wurde eine deutsche Handynummer angegeben. Die Niederschrift wurde vom Geschäftsführer der Bw. unterschrieben. Bei der angegebenen Geschäftsanschrift…
…Dies sei seit 2011 nicht mehr der Fall. Weiters wurde von Dr.S.angegeben, dass es in Österreich keinen Ort der Geschäftsleitung gebe. Die Tätigkeiten der Unternehmergesellschaft beschränkten sich derzeit auf die BRD, und hier auch nur in Form der Zusammenarbeit mit den Behörden mittels…
…Oktober 2010 wurde die Berufung gegen den Mindestkörperschaftsteuerbescheid für 2010 abgewiesen (Auszug): a. Nach § 1 Abs 2 KStG seien Körperschaften, die im Inland Geschäftsleitung oder Sitz hätten, unbeschränkt steuerpflichtig. Nach § 24 Abs 4 KStG müssten unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften für jedes Kalendervierteljahr des Bestehens der…
…einer Kapitalgesellschaft eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals zu entrichten. Nach § 1 Abs 2 KStG 1988 sind Körperschaften unbeschränkt steuerpflichtig, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der BAO) haben, mit ihren Einkünften iSd …
…Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist bei der Fa. B., als Assistentin der Geschäftsleitung tätig und hat in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2006 unter anderem Fortbildungskosten i.H.v. € 1.590,-- als Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 geltend gemacht. Das Finanzamt hat im…
…GmbH ins Firmenbuch der Republik Österreich eingetragen. Alleinige Gesellschafterin war die N. AG, eine Gesellschaft deutschen Rechts. Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung von B. GmbH war in Deutschland. Am 16. September 1999 leistete N. AG an B. einen Zuschuss in Höhe von 102 Millionen ATS…
…vom 21. September 2005 erläuterte die Bw., die Annahmen der Bp. wonach die S eine Sitzfirma sei führe zu einer doppelt ansässigen Gesellschaft mit der tatsächlichen Geschäftsleitung im Ausland, nämlich in Italien. Die Gesellschaft verfüge in Österreich weder über Büroräumlichkeiten noch über Mitarbeiter. Da die…
…abgabenrechtliche) Nichtanerkennung der Existenz der ausländischen Gesellschaft bzw. für eine direkte Zurechnung der formell von ihr erzielten Einkünfte an die einzelnen Gesellschafter nicht gegeben. Für die sich aus dem Auseinanderfallen von Sitz und Ort der Geschäftsleitung (Doppelansässigkeit) bzw. für die sich dadurch möglicherweise ergebende Doppelbesteuerung…
…einen Großhandel mit "Stahl, Sanitär, Heizung" betreibe, die Position eines Assistenten der Geschäftsleitung bekleide und dort geschäftlichen Kontakt mit internationalen Firmen in Bezug auf Geschäftsanbahnung, Ein- beziehungsweise Verkauf und Distribution der Produkte pflege. Die Firma A_GmbH habe eine ausländische Tochtergesellschaft, weswegen zumindest gute Kenntnisse…
…unbeschränkt steuerpflichtig ist. Sie will das Doppelbesteuerungsabkommen jedoch so verstanden wissen, dass durch das gleichzeitige Bestehen der unbeschränkten Steuerpflicht in Italien (Ort der Geschäftsleitung), weil in Österreich keine Betriebsstätte vorliegt ("ist unsere Gesellschaft seit 1.1.2002 in Österreich nicht mehr werbend tätig"), die grundsätzlich…
…Bescheiden hat das Finanzamt die W-AG entgegen deren Auffassung als im Inland unbeschränkt steuerpflichtig gewertet. Die W-AG sei eine Domizilgesellschaft deren tatsächliche Geschäftsleitung sich im Inland befinde, die in den Buchhaltungsabschlüssen der W-AG ausgewiesenen Gewinne seien daher in Österreich der Besteuerung zu…
…dass die Bw. bloß beschränkt steuerpflichtig sei (Anmerkung: Die Bw. stellte am 22. Mai 2002 einen formellen Antrag auf schriftliche Bestätigung durch das Finanzamt, dass sich ihr Ort der Geschäftsleitung nicht in England, sondern in Österreich befinde, die Bw. deshalb in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig und…
…der für die Geschäftsführung entscheidende Wille gebildet wird bzw. wo die für die Führung des Unternehmens notwendigen und wichtigen Maßnahmen getroffen werden. Der Ort der Geschäftsleitung wird in der Regel in den Büroräumen des Geschäftsführers bzw. bei Fehlen von Büroräumen an dessen Wohnort gelegen sein…
Sicherstellungsaufträge setzen eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus. Diese liegen vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint (Ritz, BAO³, § 232…
…die abverlangte Ansässigkeitsbescheinigung der italienischen Steuerbehörde sei nicht vorgelegt worden. Die Bw. habe zwar eine Betriebsstätte in Italien, nicht jedoch den Ort der Geschäftsleitung. Es gebe weder eine Ansässigkeitsbescheinigung noch sonst irgend einen Hinweis darauf, dass die Bw. in Österreich nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig sei…
…das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist als Assistentin der Geschäftsleitung nichtselbständig tätig und beantragte in der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 u.a. 1…
…entsprechender Einbringungsmaßnahmen unglaubwürdig. Zudem habe die zuständige Hausverwaltung mitgeteilt, dass die I. Bau GesmbH ihre Geschäftsleitung mit August 1997 in die B-Gasse 11, 1160 Wien verlegt habe. Daneben würden die Rechnungen eine mangelhafte Leistungsbeschreibung aufweisen. Grundaufzeichnungen und Nachweise hätten trotz mehrmaliger Aufforderung nicht vorgelegt…
bedeute nicht, dass er nicht für seine Geschäftspartner erreichbar gewesen sei so negiert sie hartnäckig die festgestellten Ergebnisse der behördlichen Sachverhaltermittlungen, nach denen sowohl dessen seinerzeitiger Aufenthaltsort als auch der Ort der Geschäftsleitung der A. Bau GesmbH im Dunkeln liegen. Die gem. § 11 Abs. 1…
…Kaarstraße 21 vertreten durch Frau RR AD Pfändtner betreffend Gesellschaftsteuer (ErfNr.: 000.000/2005) entschieden: Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: | a) | Wenn der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung einer Gesellschaft, Personenvereinigung oder juristischen Person von einem Mitgliedstaat…
…cit. liegen inländische Kapitalerträge vor, wenn der Schuldner der Kapitalerträge Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat oder Zweigstelle im Inland eines Kreditinstitutes ist und es sich um folgende Kapitalerträge handelt: 1. a) Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit…