…der Bw betonte in der Berufungsverhandlung neuerlich, dass das Mietobjekt von der Bw als Dienstwohnung des NameA (Geschäftsführernachname) errichtet worden sei. Zwar sei die Nutzungsüberlassung nicht Teil einer schriftlich vereinbarten Geschäftsführerentlohnung gewesen, doch habe im Familienverband Einigkeit darüber geherrscht, dass die Vermietung im Rahmen einer…
…bleibt als einzig denkbarer, betrieblicher Zweck für die unentgeltliche Zurverfügungstellung des Wohnhauses durch die Bw, dessen Überlassung an die Geschäftsführer der GmbH als Teilabgeltung der von der KG zu ersetzenden Geschäftsführerentlohnung (vgl. VwGH 7.2.1989, 86/14/0121). In diese Richtung konzentrierte sich auch…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Zinell & Madritsch Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Lienz betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Jahr 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
§ 289 Abs. 2 BAO zum Nachteil des Bw. abzuändern. In diesem Bescheid wurde nämlich das bei den Geschäftsführerbezügen bei Inanspruchnahme der Basispauschalierung als Betriebsausgabe EStG 1988 zu berücksichtigende Betriebsausgabenpauschale mit einem Betrag von EUR 13.910,74 (6% der vom Bw. erzielten Umsätze) berücksichtigt. Gemäß…
20.158,69 | DB | 12/2005 | 16.01.2006 | 5.892,72 | 23,08% | 10,04% | 13,04% | 768,41 | DZ | 12/2005 | 16.01.2006 | 550,-- | 23,08% | 10,04…
…236,60 infolge sachlicher Unbilligkeit nachsehen zu wollen. Begründend wurde vorgebracht, dass trotz der Festsetzung der Einkommensteuer 2002 wegen des Verzichtes auf Geschäftsführerentlohnung mangels Betriebsausgaben bei der H-GmbH keine Gewinnminderung stattgefunden hätte, weshalb der zu versteuernde Gewinn 2002 bis 2004 durch die fehlende Betriebsausgabe…
…vorbringt, die Gesamtausstattung der Geschäftsführerentlohnung der Fr. F sei im außerbetrieblichen Fremdvergleich jedenfalls angemessen, ist abermals darauf hinzuweisen, dass sich die Frage der Angemessenheit der Gesamtausstattung der Geschäftsführerentlohnung gar nicht stellt. Bedingt durch die wirtschaftliche Einheit von Aktivbezug und Pensionszusage sind vorerst diese beiden auf…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Reinhardt Hopf, 1130 Wien, Eduard Kleingasse 11, gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid betreffend Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vom 4.7.2002 für den Zeitraum 1/1997-12/2001 des Finanzamtes Wien…
…Unter anderem auch, dass die Geschäftsführerentlohnung nur bis zu einem bestimmten Betrag erfolgen durfte und auch keine Gewinnausschüttungen ohne die Zustimmung des stillen Gesellschafters erfolgen dürfen. Um trotzdem den Geschäftsführer höher zu entlohnen, wurden zusätzliche monatlich gleichbleibende Beträge in Höhe von jeweils € 6.200…
…Wohnmöglichkeit erfolgte in dieser Vereinbarung nicht und wurde auch kein Zusammenhang mit der Geschäftsführerentlohnung hergestellt. Es wurde nicht festgehalten, dass die Zurverfügungstellung des EFH für private Wohnzwecke des LL eine zusätzliche Geschäftsführerentlohnung darstellt oder ob sich durch diese Vereinbarung etwas am Tätigkeitsumfang des Geschäftsführers ändert…
…im Aufwand erfaßter Geschäftsführerbezug = Cashflow, davon 25%. Bei negativem Cashflow bestand kein Anspruch auf ein Geschäftsführerjahreshonorar. Ab dem Wirtschaftsjahr 2003/2004 wurde die Geschäftsführerentlohnung auf einen monatlichen Fixbezug umgestellt. In der Begründung der erlassenen Haftungsbescheide wird darauf verwiesen, dass die Geschäftsführertätigkeit in einer einem…
…von Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen anzulegen. Eine fremdübliche Geschäftsführerentlohnung ist daher ohne Bedachtnahme auf eine allfällige Beteiligung an der Gesellschaft zu vereinbaren. 2. Steuerliche Beurteilung Nach Ansicht der Betriebsprüfung ist ausschließlich auf das Naheverhältnis zwischen den Vertragsparteien zurück zu führen, dass Herr Mag. ST im…
…Forderung an den Geschäftsführer eine kontokorrentmäßige Verzinsung erfahren hatte, ebenso wie weitere Entnahmen des Geschäftsführers. Nach Feststehen des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und damit der Höhe der Geschäftsführerentlohnung seien die Beträge dem Verrechnungskonto wieder gutgebucht worden. Erst mit Feststellen der Gutschrift, also ab 1.10…
…wesentliche Verringerung sei, könne es überhaupt keine deutlichen Schwankungen geben, wie dies der Verwaltungsgerichtshof sieht. Es sei auch nicht richtig, dass Erfolgsabhängigkeit nur für einen Teil der Geschäftsführerentlohnung bestehe, vielmehr sei die gesamte Entlohnung erfolgsabhängig gestaltet. Auch Umsatzerlöse seien keine fixen Größen, sondern würden von…
…den der Behörde vorgelegten Geschäftsführungsverträgen gehe unzweifelhaft das Unternehmerwagnis der GF hervor. Die Bw beziehe sich hiebei auf eine Entscheidung der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg hinsichtlich der Beurteilung der vertragsgegenständlichen Gestaltung der Geschäftsführerentlohnung in einem gleichgelagerten Fall. Die Finanzlandesdirektion führe in ihrer Entscheidung GZ RV aus…
…der Behörde vorgelegten Geschäftsführungsverträgen gehe unzweifelhaft das Unternehmerwagnis der GF hervor. Die Bw beziehe sich hiebei auf eine Entscheidung der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg hinsichtlich der Beurteilung der vertragsgegenständlichen Gestaltung der Geschäftsführerentlohnung in einem gleichgelagerten Fall. Die Finanzlandesdirektion führe in ihrer Entscheidung GZ RV 757/1…
…2001, 2001/13/0086) komme dem Vorliegen bzw. Fehlen des Unternehmerwagnisses wesentliche Bedeutung zu. In den Jahren 2000 und 2001 habe die Geschäftsführerentlohnung S 806.500,-- und S 500.000,-- betragen = 62 % Entlohnung bzw. 38 % Verminderung. Bereits diese Schwankungen würden auf ein Unternehmerrisiko hinweisen…
…gegen die Bescheide betreffend Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vom 10.6.2003, das Rechtsmittel der Berufung. Das Rechtsmittel richte sich gegen die Einbeziehung der Geschäftsführerentlohnung in die Abgabenpflicht. Es werde ersucht, die Begründung bis 18.7.2003 nachreichen zu dürfen. Am 22.7.2003…
…Hafengebühren, etc) reduzierten Bruttoumsatzerlöse. Betriebswirtschaftlich sei somit eher vom Rohertrag als Bemessungsgrundlage für die Geschäftsführerentlohnung zu sprechen. Bezugnehmend auf das VwGH-Erkenntnis vom 29.1.2003, 2002/13/0186, sei der Abzug direkter Kosten (Einzelkosten) als wichtiges Indiz für die Erfolgsabhängigkeit der Entlohnung anzusehen. Durch…
…Das Finanzamt habe im vorliegenden Fall unberücksichtigt gelassen, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer insofern ein Unternehmerwagnis trage, als die Geschäftsführerentlohnung erfolgsabhängig gestaltet sei. Dies komme auch in den überaus stark schwankenden Geschäftsführerbezügen für die Jahre 1998 bis 2001 zum Ausdruck. Diese Erfolgsabhängigkeit der Geschäftsführungsvergütung reiche soweit…