… 17 Abs.4 GebG, wonach die Abhängigkeit der Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von der Genehmigung eines Beteiligten, das Entstehen der Gebührenpflicht nicht hindert. Zwischen dem Begriff" Ausübung des Optionsrechtes" und Genehmigung bestehen nur terminologische aber keine sachlichen Unterschiede. Wenn auch der Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit der…
… 17 Abs. 4 GebG ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von einer Genehmigung eines Beteiligten abhängt. Nach Abs. 5 dieser Bestimmung heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben…
…auf die Entstehung der Gebührenschuld habe, wenn die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes vom Eintritt einer Bedingung oder Genehmigung eines Beteiligten abhänge und dass weiters auch die nachfolgende Auflösung nichts an der entstandenen Gebührenschuld ändere. Die dagegen fristgerecht eingebrachte Berufung bringt vor, dass es sich im gegenständlichen…
…Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Bei dem zu beurteilenden Rechtsgeschäft handelt es sich, unbestrittener Weise, um einen Kreditvertrag iSd. § 33 TP 19 Abs.1 Z 1. Im gegenständlichen Fall ist strittig, ob die im Kreditvertrag enthaltene Option von € 4.213.000,00 als eine…
…ist es auf die Entstehung der Steuerschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines Beteiligten abhängt. Von einem Hinausschieben der endgültigen Verpflichtung der M kann somit keine Rede sein. Der von der Beschwerdeführerin abgeschlossene Vertrag begründet für…
…ist es auf die Entstehung der Steuerschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines Beteiligten abhängt. Von einem Hinausschieben der endgültigen Verpflichtung der Q kann somit keine Rede sein. Der von der Beschwerdeführerin abgeschlossene Vertrag begründet für…
…wäre, wäre das Vorhandensein einer solchen aufgrund des § 17 Abs 4 GebG ohne Auswirkung auf den Ausgang des Berufungsverfahrens. Dies deshalb, da gemäß § 17 Abs 4 GebG derartige Nebenabreden, die die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines Beteiligten abhängig machen…
…ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung heben nach Abs. 5 leg.cit. die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Werden in einer Urkunde mehrere…
… 17 Abs. 4 GebG auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Es ist auch ohne Belang, ob das Rechtsgeschäft in weiterer Folge aufrecht erhalten und ob oder wie es…
… 17 Abs. 4 GebG ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Nach Abs. 5 dieser Bestimmung heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das…
… 17 Abs. 4 GebG ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von einer Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Aus dem Hinweis in der Präambel, dass die Vereinbarung erst mit Rechtskraft der Ehescheidung Wirksamkeit erlangen…
…cit. ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung heben die entstandene Gebührenschuld nicht auf…
…der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Nach dem Urkundeninhalt ist das Rechtsgeschäft am 8. Juli 2003 durch die Annahme des Anbotes der Bw. durch die Brauerei rechtswirksam zu Stande gekommen. Es ist kein Anhaltspunkt dafür vorhanden, dass für das Zustandekommen des Rechtsgeschäftes noch die Genehmigung…
… 17 Abs. 4 GebG ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Es ist auch ohne Belang, ob das Rechtsgeschäft in weiterer Folge aufrecht erhalten und ob oder…
…4 leg. cit. zufolge ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 lit.a GebG entsteht die Gebührenschuld, wenn die Urkunde über…
…Vergleich. Nach § 17 Abs. 4 GebG ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt (vgl. zB VwGH vom 21.5.1990, 88/15/0171; vom 25.11.1999…
…Gemäß § 17 Abs.4 GebG ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Bei dem zu beurteilenden Rechtsgeschäft handelt es sich, unbestrittener Weise, um einen Mietvertrag iSd. § 33…
…Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Auf die Entstehung der Gebührenschuld ist es ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. (§ 17 Abs.4 GebG) …
… 17 Abs. 4 GebG ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Nach Abs. 5 dieser Bestimmung heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das…
… 17 Abs. 4 GebG ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Bei dem zu beurteilenden Rechtsgeschäft handelt es sich, unbestrittener Weise, um einen Mietvertrag iSd. § 33 TP…