… 17 Abs.4 GebG, wonach die Abhängigkeit der Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von der Genehmigung eines Beteiligten, das Entstehen der Gebührenpflicht nicht hindert. Zwischen dem Begriff" Ausübung des Optionsrechtes" und Genehmigung bestehen nur terminologische aber keine sachlichen Unterschiede. Wenn auch der Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit der…
… 17 Abs. 4 GebG ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von einer Genehmigung eines Beteiligten abhängt. Nach Abs. 5 dieser Bestimmung heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben…
…der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Rz 1097: Eine Bedingung ist ein ungewisses Ereignis, von dem ein Recht abhängig gemacht wird. Von dieser Gesetzesstelle werden sowohl aufschiebende als auch auflösende Bedingungen erfasst. Beispiel 1: Ein auf Probe abgeschlossener Vertrag ist als ein unter einer auflösenden…
…wird. Nach § 17 Abs. 4 GebG 1957 ist auf die Entstehung der Gebührenschuld ist es ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. § 33 TP 8 Abs. 1 und Abs. 2 GebG 1957 idF BGBl…
…auf die Entstehung der Gebührenschuld habe, wenn die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes vom Eintritt einer Bedingung oder Genehmigung eines Beteiligten abhänge und dass weiters auch die nachfolgende Auflösung nichts an der entstandenen Gebührenschuld ändere. Die dagegen fristgerecht eingebrachte Berufung bringt vor, dass es sich im gegenständlichen…
…Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Bei dem zu beurteilenden Rechtsgeschäft handelt es sich, unbestrittener Weise, um einen Kreditvertrag iSd. § 33 TP 19 Abs.1 Z 1. Im gegenständlichen Fall ist strittig, ob die im Kreditvertrag enthaltene Option von € 4.213.000,00 als eine…
…ist es auf die Entstehung der Steuerschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines Beteiligten abhängt. Von einem Hinausschieben der endgültigen Verpflichtung der M kann somit keine Rede sein. Der von der Beschwerdeführerin abgeschlossene Vertrag begründet für…
…ist es auf die Entstehung der Steuerschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines Beteiligten abhängt. Von einem Hinausschieben der endgültigen Verpflichtung der Q kann somit keine Rede sein. Der von der Beschwerdeführerin abgeschlossene Vertrag begründet für…
…wäre, wäre das Vorhandensein einer solchen aufgrund des § 17 Abs 4 GebG ohne Auswirkung auf den Ausgang des Berufungsverfahrens. Dies deshalb, da gemäß § 17 Abs 4 GebG derartige Nebenabreden, die die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines Beteiligten abhängig machen…
…oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Aufgrund dieses eindeutigen und klaren Gesetzeswortlautes ist daher die Bestimmung des § 17 Abs. 4 GebG 1957 auf Optionen anzuwenden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet eine Vertragsverlängerung durch "Optionsausübung" nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung…
…oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Aufgrund dieses eindeutigen und klaren Gesetzeswortlautes ist daher die Bestimmung des § 17 Abs. 4 GebG 1957 auf Optionen anzuwenden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet eine Vertragsverlängerung durch "Optionsausübung" nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung…
…ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung heben nach Abs. 5 leg.cit. die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Werden in einer Urkunde mehrere…
…die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. § 30 MRG lautet: "(1) Der Vermieter kann nur aus wichtigen Gründen den Mietvertrag kündigen. (2) Als ein wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn 1. der Mieter trotz einer nach…
…Belang. (4) Auf die Entstehung der Gebührenschuld ist es ohne Einfluß, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. (5) Die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung heben die entstandene Gebührenschuld…
…wird". § 17 Abs 4 GebG 1957: "Auf die Entstehung der Gebührenschuld ist es ohne Einfluß, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt." § 16 Abs.1 Z 1 lit.a GebG 1957: "Die Gebührenschuld entsteht, wenn die…
…wird. § 17 Abs 4 GebG 1957 : "Auf die Entstehung der Gebührenschuld ist es ohne Einfluß, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt." § 26 GebG 1957: "Für die Bewertung der gebührenpflichtigen Gegenstände gelten, insoweit nicht in den…
…folgt: § 17 Abs 4 GebG 1957 : "Auf die Entstehung der Gebührenschuld ist es ohne Einfluß, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt." § 26 GebG 1957 : "Für die Bewertung der gebührenpflichtigen Gegenstände gelten, insoweit nicht in den…
…Gebühr zur Folge hat. Gemäß § 17 Abs.4 GebG ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Gemäß § 17 Abs. 5 GebG 1957 heben weder die Aufhebung des…
…von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Gemäß § 17 Abs.5 GebG hebt die Vernichtung einer Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Bei dem zu beurteilenden Rechtsgeschäft handelt es sich, unbestrittener Weise, um einen Mietvertrag iSd…
…Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird . Auf die Entstehung der Gebührenschuld ist es ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt (§ 17 Abs. 4 GebG). Die Gebührenschuld…