…3). In den Vorjahren hebe sich sein Jahreseinkommen in ähnlicher Höhe bewegt (rd. Euro 30 Mio.). Zwei Verhältniszahlen sollten verdeutlichen, dass sich besagtes Hochzeitsgeschenk auf das Vermögen des GESCHENKGEBER weniger stark auswirke als ein übliches Gelegenheitsgeschenk (§ 15 Abs. 1 Z 11 ErbStG) bei einem Durchschnittsbürger…
…dass dieser der Zuwendung auch bedurfte. Weihnachtsgeschenke in Höhe von ATS 60.000.- stellen keine üblichen Gelegenheitsgeschenke dar und wurden daher in die Bemessungsgrundlage einbezogen." In den gegen diese Bescheide eingebrachten Berufungen bringt der Bw vor: "1. Der Bescheid nimmt sämtliche Zuwendungen meiner Eltern an…
…Wirkung, dass in zehn Jahren nur einmal der Freibetrag nach § 14 zu gewähren ist. § 15 Abs.1 Z 11 trifft nicht zu, weil die zinslose Gewährung eines Darlehens kein Gelegenheitsgeschenk (wie anläßlich Geburtstag, Weihnachten etc) sein kann. § 15 Abs. 1 Z 9 trifft nicht zu…
üblicherweise nicht abgegolten werden. Naturalleistungen wie Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung und übliche Gelegenheitsgeschenke stehen dem Anspruch auf Ausscheidung iSd. § 21 ErbStG nicht entgegen (vgl. Dorazil/Taucher, ErbStG4 (2001) § 21 Anm 4.8 b). Auch der Umstand, dass der Erblasser Pflegegeld bezogen hat, weist nicht darauf hin…
…geleistet wurde. Diese Behauptung ist insofern glaubhaft, da zwischen Lebensgefährten derartige Leistungen üblicherweise nicht abgegolten werden. Naturalleistungen wie Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung und übliche Gelegenheitsgeschenke stehen dem Anspruch auf Ausscheidung iSd. § 21 ErbStG nicht entgegen (vgl. Dorazil/Taucher, ErbStG4 (2001) § 21 Anm 4.8 b). Auch…
…habe keinen Gewerbebetrieb. Die Zuwendung der Frau HK an mich in der Höhe von öS 20000.- ist gemäß § 15 EStG als Gelegenheitsgeschenk nicht der Einkommensteuer zu unterwerfen (EStR 2000 Rz 4002 und 4020 ff). Ich habe an Frau HK niemals eine Forderung gestellt, ich hatte…
…dem Nettobetrag iHv ATS 16.666,67 zu erfassen. In ihrem diesen Vorhalt beantwortenden Schriftsatz vom 11.8.2005 behauptet sie hingegen, es habe sich bei dem strittigen Geldbetrag um ein Gelegenheitsgeschenk gemäß § 15 EStG 1988 gehandelt. Mit diesen beiden Anträgen gibt die Bw nämlich…
…wie Weihnachten, Jahreswechsel stellen nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen dar (VwGH vom 26.9.2000, 94/13/0260). Der Verwaltungsgerichtshof hat kleinere Sachgeschenke (Gelegenheitsgeschenke) an Klienten, Kunden oder sonstige Geschäftsfreunde im Übrigen auch schon zu den Aufwendungen der Lebensführung im Sinne des §…
…sehr strengen, am Wortlaut des Gesetzes haftenden Maßstab anlegt. Danach fallen jedenfalls Geschenke an Kunden zu verschiedenen Anlässen unter diesen Begriff. Der Verwaltungsgerichtshof hat kleinere Sachgeschenke (Gelegenheitsgeschenke) an Klienten, Kunden oder sonstige Geschäftsfreunde im Übrigen auch schon zu den Aufwendungen der Lebensführung im Sinne des §…
…Repräsentationsaufwendungen, für die es ohne Bedeutung sei, dass sie möglicherweise geeignet seien, auch den Beruf des Geschenkgebers oder seine Tätigkeit zu fördern. Der Gerichtshof hat daher die Abzugsfähigkeit kleinerer Sachgeschenke (Gelegenheitsgeschenke) an Klienten, Kunden oder sonstige Geschäftsfreunde verneint (vgl. dazu Doralt, a.a.O., Tz…
…den Namen und den Adressen der Empfänger, wobei es sich bei den Empfängern ausschließlich um Kunden (Großkunden) meines Mandanten handelt. Weiters gehen diese Werbegeschenke auch über den Umfang von "Gelegenheitsgeschenken" nicht hinaus. An der Einladung für das Schirennen in H. nahmen ebenfalls lediglich Kunden teil…
…16 Tage). Der Gesamtbetrag der anzuerkennenden Tagesgelder beläuft sich somit auf € 1.953,60. Der Berufung ist in diesem Punkt also teilweise stattzugeben. 2) Werbegeschenke: Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zählen Gelegenheitsgeschenke an Klienten, Kunden und sonstige Geschäftsfreunde zu den nichtabzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen. Der Gerichtshof…
…am Wortlaut des Gesetzes haftenden Maßstab anlegt. Danach fallen jedenfalls Geschenke an Kunden zu verschiedenen Anlässen unter diesen Begriff. Der Verwaltungsgerichtshof hat kleinere Sachgeschenke (Gelegenheitsgeschenke) an Klienten, Kunden oder sonstige Geschäftsfreunde im Übrigen auch schon zu den Aufwendungen der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs…
…Ehrenpreise und Geschenke zählen ebenfalls zu den nichtabzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988. Kleinere Sachgeschenke (Gelegenheitsgeschenke) an Klienten, Kunden oder sonstige Geschäftsfreunde zählt der VwGH einmal zu den Aufwendungen der Lebensführung, wobei es ohne Bedeutung ist, dass sie möglicherweise geeignet sind…
…00 S aus Gelegenheitsgeschenken von ihren Eltern angespart hätte. Dem ist zu entgegnen, dass ihr auf diese Weise jährlich mindestens 10.000,00 S zufließen hätten müssen und diese Zuwendungen wohl den Rahmen von gemäß § 15 Abs. 1 Z 11 ErbStG steuerfreien Gelegenheitsgeschenken gesprengt hätten…
…worden. Die angeblich kleineren Geldgeschenke (lt. Erstangabe höchstens 5.000,00 bis 10.000,00 p.a.) seien nicht gesondert angesetzt worden, da solche Gelegenheitsgeschenke in der Regel zweckgebunden für bestimmte besondere Anschaffungen verwendet werden, die auch in den angesetzten Ausgaben nicht enthalten seien. Es…
…der Steuerpflichtige nachweist, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt. Betrachtet man nun den Fall der Berufungswerberin, so ist als erstes festzuhalten, dass Gelegenheitsgeschenke, wie zum Beispiel Blumen oder Süßwaren, wenn sie nicht der Werbung dienen, entsprechend der…
…wird. Was schließlich die als Werbeaufwendungen geltend gemachten Ausgaben für Bücher betrifft, so sind diese gleichfalls als Repräsentationsaufwendungen zu werten, da bei kleineren Sachgeschenken bzw. Gelegenheitsgeschenken von einem Entgeltscharakter nicht ausgegangen werden kann. Der Nachweis oder die Glaubhaftmachung, dass derartige Sachzuwendungen für Beratungsleistungen erfolgt seien…