…3). In den Vorjahren hebe sich sein Jahreseinkommen in ähnlicher Höhe bewegt (rd. Euro 30 Mio.). Zwei Verhältniszahlen sollten verdeutlichen, dass sich besagtes Hochzeitsgeschenk auf das Vermögen des GESCHENKGEBER weniger stark auswirke als ein übliches Gelegenheitsgeschenk (§ 15 Abs. 1 Z 11 ErbStG) bei einem Durchschnittsbürger…
…dass dieser der Zuwendung auch bedurfte. Weihnachtsgeschenke in Höhe von ATS 60.000.- stellen keine üblichen Gelegenheitsgeschenke dar und wurden daher in die Bemessungsgrundlage einbezogen." In den gegen diese Bescheide eingebrachten Berufungen bringt der Bw vor: "1. Der Bescheid nimmt sämtliche Zuwendungen meiner Eltern an…
…Februar 2015 mittels Bescheidbeschwerde angefochten und darin beantragt, die geltend gemachten Aufwendungen für Gelegenheitsgeschenke zur Gänze als Betriebsausgaben anzuerkennen und den Vorsteuerabzug zuzulassen. Hinsichtlich der Ausgangsrechnung 2011-20 sei die Umsatzsteuer im Jahre 2011 festgesetzt worden. Der Beschwerdeführer habe seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten versteuert…
…15. April: PC (gemeiner Wert: 900 €) zum Geburtstag der Tochter, 10. Mai: Gemälde (gemeiner Wert: 19.500 €), 20. Oktober: Bargeld (3.000 €). Der Wert des üblichen Gelegenheitsgeschenkes (900 €) ist für die Zusammenrechnung nicht bedeutsam. Die Betragsgrenze des § 121a Abs. 2 lit…
…Wirkung, dass in zehn Jahren nur einmal der Freibetrag nach § 14 zu gewähren ist. § 15 Abs.1 Z 11 trifft nicht zu, weil die zinslose Gewährung eines Darlehens kein Gelegenheitsgeschenk (wie anläßlich Geburtstag, Weihnachten etc) sein kann. § 15 Abs. 1 Z 9 trifft nicht zu…
üblicherweise nicht abgegolten werden. Naturalleistungen wie Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung und übliche Gelegenheitsgeschenke stehen dem Anspruch auf Ausscheidung iSd. § 21 ErbStG nicht entgegen (vgl. Dorazil/Taucher, ErbStG4 (2001) § 21 Anm 4.8 b). Auch der Umstand, dass der Erblasser Pflegegeld bezogen hat, weist nicht darauf hin…
…geleistet wurde. Diese Behauptung ist insofern glaubhaft, da zwischen Lebensgefährten derartige Leistungen üblicherweise nicht abgegolten werden. Naturalleistungen wie Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung und übliche Gelegenheitsgeschenke stehen dem Anspruch auf Ausscheidung iSd. § 21 ErbStG nicht entgegen (vgl. Dorazil/Taucher, ErbStG4 (2001) § 21 Anm 4.8 b). Auch…
…habe keinen Gewerbebetrieb. Die Zuwendung der Frau HK an mich in der Höhe von öS 20000.- ist gemäß § 15 EStG als Gelegenheitsgeschenk nicht der Einkommensteuer zu unterwerfen (EStR 2000 Rz 4002 und 4020 ff). Ich habe an Frau HK niemals eine Forderung gestellt, ich hatte…
…b UStG 1994), Hausrat (§ 15 Abs. 1 Z 1 lit. a ErbStG), übliche Gelegenheitsgeschenke (§ 15 Abs. 1 Z 11 ErbStG), gemeinnützig (§ 35 BAO). 2.2 Haftung Der Grundsatz von Treu und Glauben ist unter anderem bei der Ermessensübung für die Inanspruchnahme persönlich Haftender bedeutsam. Haftungsinanspruchnahmen…
…gemäß § 121a Abs. 2 lit. a BAO nicht übersteigt, aber möglicherweise bei weiteren Geschenken der Zusammenrechnung unterliegen würde. Da es sich im gegenständlichen Fall aber gleichzeitig um ein Gelegenheitsgeschenk iSd § 121a Abs. 2 lit. d BAO handelt, das von der Anzeigepflicht befreit ist, unterliegt es…
…dem Nettobetrag iHv ATS 16.666,67 zu erfassen. In ihrem diesen Vorhalt beantwortenden Schriftsatz vom 11.8.2005 behauptet sie hingegen, es habe sich bei dem strittigen Geldbetrag um ein Gelegenheitsgeschenk gemäß § 15 EStG 1988 gehandelt. Mit diesen beiden Anträgen gibt die Bw nämlich…
…1988) Schadenersatzleistungen sind Einnahmen, wenn sie in Zusammenhang mit einer steuerrelevanten Tätigkeit stehen und nicht der Vermögenssphäre zuzurechnen sind (Rz 4014). Annehmlichkeiten, Gelegenheitsgeschenke stellen keine Einnahmen dar (Rz 4025). Bewertung geldwerter Vorteile (Rz 4027 bis 4029). 11 Gewinn- bzw. Überschussermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 17 EStG 1988…
…15/0246). 10.1.2.10 Annehmlichkeiten, Gelegenheitsgeschenke Rz 4025: Bloße Annehmlichkeiten bzw. Aufmerksamkeiten (z.B. Blumenstrauß zum Geburtstag) stellen keine Einnahmen dar, da solche im Allgemeinen als nicht mehr messbar empfunden werden. Ebenso sind Gelegenheitsgeschenke zu beurteilen, soweit sie über Annehmlichkeiten nicht hinausgehen (vgl…
…Werte all dieser Erwerbe € 15.000 nicht übersteigt. Nach Überschreiten der Freigrenzen müssen auch alle weiteren Zuwendungen innerhalb des Beobachtungszeitraums an dieselbe Person angezeigt werden. Eine Ausnahme davon besteht jedoch - neben den von vornherein nicht meldepflichtigen Grundstücksschenkungen - für übliche Gelegenheitsgeschenke (Geschenke für Weihnachten, Geburtstag…
…bedingt bzw. im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften bewirkenden Einnahmen anfallen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern." (VwGH 14.12.2000, 95/15/0040) Die Rechtsprechung subsumiert auch Gelegenheitsgeschenke, Blumen- und Weingeschenke unter die nichtabzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen (VwGH 19.11.1998, 97/15/0100;…
…2 lit. a EStG 1988 (Aufteilungsverbot) zur Anwendung kommt (nochmals VwGH 05.07.2004, 99/14/0064). Gelegenheitsgeschenke - wie im Fall Radierer - zählen nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs entweder zu den Aufwendungen der Lebensführung nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit a EStG 1988, oder…
…2005/13/0049). Aufwendungen für gesellige Zusammenkünfte, wie Geburtstagsfeiern oder die Bewirtung von Arbeitskollegen, aber auch Gelegenheitsgeschenke gehören sohin zu den nichtabzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen (vgl. VwGH 19.11.1998, 97/15/0100 mwN). Durch die gesellschaftliche Stellung des Geschenkgebers bedingte Aufwendungen der Lebensführung und damit nicht…
…bedingt bzw. im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften bewirkenden Einnahmen anfallen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern." (VwGH 14.12.2000, 95/15/0040) Die Rechtsprechung subsumiert auch Gelegenheitsgeschenke, Blumen- und Weingeschenke unter die nichtabzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen (VwGH 19.11.1998, 97/15/0100;…
…99/14/0071). Aufwendungen für gesellige Zusammenkünfte, wie Geburtstagsfeiern oder die Bewirtung von Arbeitskollegen, aber auch Gelegenheitsgeschenke, gehören zu den nichtabzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen (VwGH 19.11.1998, 97/15/0100). Die Werbewirkung als Tatbestandsvoraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist nur für den Ausnahmefall der Bewirtung von Geschäftsfreunden…
…fristgerecht eingebrachtem Antrag vom 19.3.2019 beantragte der Bf. die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht und führt aus: In der Begründung zur Abweisung der Beschwerde wurde intensiv auf die Rechtsprechung zu Bewirtungsaufwendungen und Gelegenheitsgeschenken, nicht aber auf den in der Beschwerde angeführten unterschiedlichen…