…21 Abs. 1 und 2 FinStrG, wird über den Bw. eine Geldstrafe in Höhe von € 6.800,00 und gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG eine für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 17 Tagen verhängt. II. Im…
…hingewiesen, dass die Ersatzfreiheitsstrafe dann zu vollziehen ist, wenn die Geldstrafe uneinbringlich ist. Der Bestrafte hat kein Wahlrecht, ob er die Geldstrafe entrichtet oder die Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel…
…33 Abs. 2 lit. a FinstrG für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von 20.000,00 €, im Uneinbringlichkeitsfall fünf Wochen Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Im April 2012 stellte das Finanzamt fest, dass die Geldstrafe uneinbringlich sei, weil der Bf. zweimal in…
…worden. Hinsichtlich der Mangelhaftigkeit des Verfahrens werde ausgeführt, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe nur dann zu verhängen sei, wenn die verhängte Geldstrafe uneinbringlich sei. Die belangte Behörde habe zwar in ihrer Aufforderung zum Strafantritt vom 16. August 2004 festgestellt, dass ein Betrag in Höhe von € 39…
…Bezirk als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass die aushaftende Geldstrafe uneinbringlich sei, da die Abstattung des Rückstandes bei Beibehaltung der bisherigen Zahlungshöhe einen Zeitraum von mehr als 227 Monaten erfordern würde, wobei die bisher aushaftenden Kosten und noch hinzutretende Stundungszinsen…
…noch darauf zu verweisen, dass bei deren Ausmessung - anders als bei der Geldstrafe - auf die wirtschaftlichen Verhältnisse kein Bedacht zu nehmen ist, weil die Ersatzfreiheitsstrafe gerade für den Fall zu verhängen ist, dass die Geldstrafe uneinbringlich ist. Der Vollständigkeit halber sei ausgeführt, dass auch eine…
…diese Wochenfrist zumindest für die erste Haftprüfung zu gelten habe. Die über den Bf. verhängte Haft in Form der Ersatzfreiheitsstrafe sei insoweit rechtswidrig, als die restliche Geldstrafe nicht uneinbringlich im Sinne der einschlägigen Bestimmungen sei. Außerdem sei er insoweit überrascht worden, als sein Stundungs- bzw…
…00 für uneinbringlich zu erklären. Zum Antrag nach § 3a StVG erging bislang keine Erledigung. Die Kosten des Verfahrens hat die Beschwerdeführerin entrichtet (Zahlung mit Verrechnungsweisung auf das Abgabenkonto StNr. Y, Umbuchung auf das Strafkonto StNr. X am 10. Juni 2013). Wegen Nichtentrichtung der Geldstrafe bis…
…seit langem wohl verhalten hat und führe er auch einen ordentlichen Lebenswandel. Eine Ersatzfreiheitsstrafe wäre unter den vorliegenden Gegebenheiten, insbesondere unter Berücksichtigung, dass die Geldstrafe nicht uneinbringlich sei, da monatlich nunmehr eine Rate von mindestens € 200,-- bezahlt werde, nicht tunlich. Beweis: PV des Antragstellers…
…jedoch sogar ein entscheidendes Argument für die Milde der Geldstrafe, nämlich die derzeitige schlechte Finanzlage des Beschuldigten, außer Ansatz bleiben muss, da ja eine Ersatzfreiheitsstrafe laut Gesetz für den Fall vorzuschreiben ist, dass sich die Geldstrafe als uneinbringlich erweist. Die Höhe der pauschalen Verfahrenskosten gründet…
…der Gattin monatlich € 800,00, Miete € 530,00, Kreditrückzahlungen monatlich € 250,00) sei die Geldstrafe als uneinbringlich zu bewerten. Der bei angebotenen Ratenzahlungen von € 100,00 gegebene Zeithorizont bis zur Tilgung der Strafe betrüge 17 Jahre. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes…
…angebotenen, wie der von der Finazstrafbehörde als annehmbar in Aussicht gestellten) sowie die drohende Einhebungsverjährung ist eine weitere Gewährung von Zahlungserleichterungen nicht mehr sachadäquat. Die Geldstrafe ist als uneinbringlich anzusehen, daher wird die Vorführung zum Strafantritt zu veranlassen sein. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…mit zwei Kindern, eines davon schwer behindert (taub) leben zu können, sei es immer so gewesen, dass beide Ehegatten ein Einkommen erzielen hätten müssen. Da die Geldstrafe momentan absolut uneinbringlich und die Bw. noch immer nicht in der Lage sei, einer Beschäftigung nachzugehen, werde sie…
…ja gerade für den Fall vorgesehen ist, dass eine Geldstrafe sich als uneinbringlich erweisen sollte. Die Verfahrenskosten gründen sich auf die bezogene Gesetzesstelle, wonach die Kosten pauschal mit 10 % der Geldstrafe zu bestimmen sind. Die Haftung der nebenbeteiligten M GmbH im Sinne des § 28 Abs…
…angebotene Ratenzahlungen von € 50,00 pro Monat zöge eine Zahlungsdauer von weiteren 14 Jahren allein für den Strafbetrag nach sich. Die Geldstrafe ist als uneinbringlich anzusehen, daher wird das Vorliegen der Voraussetzungen für den Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe zu prüfen sein. Es war daher spruchgemäß…
… 21 Abs. 1 und 2 FinStrG, wird über den Berufungswerber (Bw.) eine Geldstrafe in Höhe von € 10.800,00 und eine gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 27 Tagen verhängt. II…
…Die Geldstrafe sei am 5. Dezember 2002 fällig gewesen, der Rückstand auf dem Strafkonto habe sich seither erhöht. Insgesamt seien bisher € 689,00 entrichtet worden. Die Geldstrafe sei daher als uneinbringlich anzusehen. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe sei im Erkenntnis vom 19…
…Instanz mit, dass ihrer Ansicht nach die vom Spruchsenat verhängte Geldstrafe zu gering sei. Dies deswegen, da die diesem Finanzstrafverfahren zugrundliegenden strafbestimmenden Wertbeträge - angesichts der Vermögenslosigkeit des Primärschuldners - uneinbringlich seien und die Abgabenbehörde aufgrund des finanzstrafrechtlichen Verhaltens des Beschuldigten keinerlei Möglichkeit gehabt habe, auf zum…
…dahin gehend beantwortet, dass die gegenständliche Geldstrafe von 8.720,74 € bereits am 28. März 2002 fällig gewesen sei, bis dato aber davon erst 515,96 € bezahlt worden seien. Dieser Umstand lasse die Vermutung zu, dass die Strafe uneinbringlich sei. In diesem Fall…
…dass die gemäß §§ 33 Abs. 5 iVm 21 Abs. 1 und 2 FinStrG zu verhängende Geldstrafe unter Anwendung des § 23 Abs. 4 FinStrG auf € 10.000,00 (in Worten. Euro zehntausend) und die gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit auszusprechende Ersatzfreiheitsstrafe auf…